Ein Verfahren zum Ausschluss oder Ausschluss einer unerwünschten, normalerweise ausländischen Person aus einem Land. Kann freiwillig oder unfreiwillig sein. Das Entfernen erfolgt am häufigsten an einem Einreisehafen, wenn festgestellt wird, dass eine Person für die Einreise nicht qualifiziert ist. Die Entfernung betrifft alle Teilnehmer (einschließlich Visum bei der Ankunft), die als nicht qualifiziert eingestuft wurden. Umzüge können auch im Inland erfolgen, wenn eine Person die Bedingungen ihres Visums nicht beachtet hat.