Kann eine Person, der die Einreise in ein Schengen-Land verweigert wurde, in ein anderes Schengen-Land zurückkehren, wenn kein Visum erforderlich ist?


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Ich bin ein Bürger der Ukraine. Letzten Dezember habe ich einen Fehler gemacht und versucht, mit zwei Verbindungen, beide in der EU, hintereinander zu reisen. Ich wollte von Afrika nach Paris fliegen und mich dann mit einem Flug in ein anderes EU-Land und schließlich in die Ukraine verbinden.

Als ich in Paris ankam, stellte sich heraus, dass ich ein Schengen-Visum benötigte, um diese doppelte Verbindung herzustellen, und was ich tat, wurde als Versuch angesehen, ohne Visum in den Schengen-Raum einzureisen. Mir wurde die Einreise verweigert und ich wurde direkt von Paris in die Ukraine transportiert.

Habe ich Probleme, wenn ich versuche, in die EU zu reisen, da ukrainische Bürger kein Visum für die Einreise nach Schengen benötigen?

Antworten:


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Sie können höchstwahrscheinlich eingeben. Ein Verbot unterscheidet sich von einer bloßen Einreiseverweigerung und wird nur verhängt, wenn Sie etwas Ernstes tun, z. B. einen gefälschten Reisepass verwenden, lügen, um ein Visum zu erhalten, oder illegal arbeiten (obwohl es zwischen den Ländern Unterschiede gibt, wie schwerwiegend ein Verstoß sein muss ein Verbot rechtfertigen). Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass Sie gesperrt wurden, es sei denn, Ihnen wurde mitgeteilt, dass Sie ebenfalls von der Einreise ausgeschlossen wurden (und wie lange). Und wenn es kein solches Verbot gibt, hindert eine vorherige Ablehnung die Grenzschutzbeamten nicht offiziell daran, die Einreise zu gewähren, wenn sie davon überzeugt sind, dass Sie jetzt die Anforderungen erfüllen.

Im Moment würde der vorherige Vorfall nicht einmal in einer Schengen-weiten Datenbank aufgezeichnet, aber Sie könnten jedoch befragt werden, z. B. aufgrund der Stempel auf Ihrem Reisepass. In diesem Fall können zusätzliche Unterlagen (Buchungen, Nachweis finanzieller Mittel usw.) hilfreich sein. Sie benötigen kein Visum mehr, müssen aber wie alle Besucher außerhalb der EU die meisten der gleichen Anforderungen erfüllen (mit Ausnahme der Reisekrankenversicherung). Grenzschutzbeamte überprüfen sie selten systematisch auf Personen, die kein Visum benötigen, aber gesetzlich dazu berechtigt sind und aufgrund dessen möglicherweise die Einreise verweigern.


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Außer Reisekrankenversicherung . Das stimmt nicht, alle Besucher müssen auf Reisen im Schengen-Raum versichert sein.
Ach

@ach Auf welcher Basis?
Entspannt

@ach Ich nehme an, mit "Besuchern" meinen Sie Nicht-Schengen / EU-Bürger.
Crazymoomin

@ach Quelle zu diesem Anspruch?
chx

Sorry an alle, ich habe mich geirrt. Ich ging davon aus, dass die Bindung der beiden Anforderungen ein reiner Fall von Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit wäre, da es unmöglich ist, sich einen logischen Zusammenhang zwischen der Notwendigkeit eines Visums und der Notwendigkeit einer Krankenversicherung vorzustellen. Mein Gedanke war also, dass die EG das niemals tun würde und dass es irgendwo in Gesetzen und Verordnungen einen Absatz geben sollte, der besagt, dass jeder Nicht-EU / EWR eine Krankenversicherung braucht. Aber es scheint, dass ich falsch lag.
Ach
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