Schengen-Visum für Reisen mit meinem britischen Ehemann, nachdem ihm die Einreise in den Hafen in Großbritannien verweigert wurde


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Ich (32) war ein Besucher aus Uganda im Schengen (Niederlande) mit einem einmonatigen Besuchervisum. Mein Mann (39) ist ursprünglich Ugander, hat aber die britische Staatsangehörigkeit (seit über 20 Jahren Staatsbürger in Großbritannien und verdient jährlich etwa 40.000 Pfund).

Er besuchte mich in Holland, da wir noch Flitterwochen hatten (war gerade einen Monat zuvor in Kampala, Uganda, verheiratet gewesen, aber unsere ersten Flitterwochen zu Hause wurden abgebrochen, weil er zurück nach London reisen musste, um sich bei der Arbeit zu melden).

Ich hatte eine sehr kurze Zeitspanne zwischen meinem Reisedatum in die Niederlande und dachte daher, ich hätte nicht die Zeit gehabt, das britische Visum zu bearbeiten und darauf zu warten, dass er sofort als Besucher nach Großbritannien kommt, hatte aber Pläne dazu Beantragen Sie ein Langzeitvisum bei der Rückkehr aus den Niederlanden nach Uganda. In der Zwischenzeit war er am Wochenende nach Holland gekommen.

Wir haben die Surrinder Singh-Route für Reisen nach Großbritannien ohne Visum in Begleitung eines Ehepartners falsch interpretiert. Ich kaufte 2 Tickets, um mit dem Bus von Den Haag nach London zu fahren, wo ich in den Niederlanden war. meins war eine Rückfahrkarte.

Im Einwanderungshafen stellte sich heraus, dass wir uns nicht für die Surrinder Singh-Ausnahme der visumfreien Einreise nach Großbritannien qualifiziert hatten, da mein Mann, abgesehen davon, dass er in Großbritannien lebte und arbeitete, dies in keinem anderen EWR-Land getan hatte / tat. Dies wurde uns klar erklärt und ein Nachdruck an meinen Mann ausgegeben, der darauf wartete, welche Maßnahmen er gegen mich ergreifen würde.

Mir wurde die Einreise nach Großbritannien verweigert, ich wurde ungefähr 4 Stunden lang festgehalten, interviewt und meine Fingerbiometrie wurde genommen. U wurde schließlich der französischen Einwanderungspolizei übergeben, die vor Ort meinen Pass und meinen Personalausweis zurückgab und mich gehen ließ, weil mein Aufenthalt in diesem Moment in Frankreich noch legal war.

Mein Reisepass erhielt seinen ersten Ablehnungsstempel (nicht, dass ich jemals zuvor einen Antrag gestellt hätte, war nur innerhalb Afrikas gereist und diese Reise war meine allererste nach Europa).

Fortsetzung meiner Reise nach Paris, dann nach Brüssel und zurück nach Den Haag. Mein Mann blieb kurz bei mir und kehrte zwei Tage später über denselben Hafen nach London zurück.

Nach 2 Jahren Ferndatierung haben wir endlich geheiratet und hatten natürlich Pläne, länger zusammen zu leben. Mein Mann (damals Verlobter) hatte regelmäßig kurze Besuche in Uganda gemacht (3-4 Mal im Jahr). Wir hatten daher geplant, dass ich das Gleiche nach London mache, da ich zu Hause einen Vollzeitjob habe, oder bestenfalls nach der Hochzeit ein Visum für einen langfristigen Ehepartner beantragen würde, das uns Optionen ermöglicht hätte.

Fragen sind daher:

  1. Werden meine zukünftigen Anträge auf Einreise in die Schengen-Länder nach diesem Vorfall bewilligt? Ich gehe davon aus, dass die Bekanntmachung der Entscheidungsdetails der britischen Einwanderung an die Schengen-Staaten weitergegeben wurde, deren Visum ich zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig besaß!
  2. Wie gehe ich nach dieser Tortur am besten vor?

Hinweis:

Mein Mann und ich sind ziemlich verzweifelt und besorgt, dass unsere Pläne, endlich eine Chance zu haben, länger zusammenzuleben und wahrscheinlich eine Familie zu gründen, doppelt oder mehr so ​​schwer zu verwirklichen sein werden.

Wir sind jedoch der Ansicht, dass wir kein Verbrechen begangen haben, außer dass wir nicht genügend Nachforschungen angestellt haben, die dazu geführt haben, dass wir ein Gesetz falsch ausgelegt haben, das leider nicht für uns galt und vom Einwanderungsteam in der Mitteilung über das Einwanderungsentscheidungsdokument angegeben wurde für uns zusammen mit den Berufungsformularen, die wir erhalten haben, aber nicht für notwendig halten, weil wir die Surrinder Singh-Route besser verstehen.

Hilfreiche Informationen werden sehr geschätzt.


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Dies kann besser für Expats SE geeignet sein?
mts

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Tatsächlich gibt es dort mehrere Fragen, die über Schengen-Visa ist vollständig zum Thema.
Entspannt

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Ich habe die Frage nach dem Ehegattenvisum entfernt (die bei Expatriates gestellt werden könnte). Die Frage sollte jetzt wieder geöffnet werden.
Entspannt

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£ 40 jährlich?

@ ByronSchmuland Vermutlich £ 40k pro Jahr.
Dan spielt

Antworten:


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Sie sind ein ugandischer Staatsbürger, der mit einem Schengen die Niederlande besuchte und versuchte, mit Ihrem Ehemann über die Singh-Route nach Großbritannien einzureisen. Sie haben sich nicht für Singh- und ugandische Staatsangehörige qualifiziert, andernfalls benötigen Sie eine Einreisegenehmigung, sodass Sie nicht erfolgreich waren. Da Sie in Frankreich die nebeneinander angeordneten Kontrollen verwendeten, wurden Ihre biometrischen Daten entnommen und Ihnen wurden die Unterlagen zum Entfernen ausgehändigt. Wenn Sie sich für den Flug entschieden hätten, hätte die Fluggesellschaft Sie am Einsteigen gehindert und somit keine Entfernung vorgenommen, und Ihre Unterlagen wären sauber.

Werden meine zukünftigen Anträge auf Einreise in die Schengen-Länder nach diesem Vorfall bewilligt? Ich gehe davon aus, dass die Bekanntmachung der Entscheidungsdetails der britischen Einwanderung an die Schengen-Staaten weitergegeben wurde, deren Visum ich zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig besaß!

Wenn alle anderen Dinge gleich sind, gibt es keinen Grund, warum das von Ihnen beschriebene Ereignis ein Grund zur Ablehnung sein sollte. Es ist kein Glaubwürdigkeitsproblem, es ist kein Leistungsproblem, es ist kein Problem mit öffentlichen Mitteln. Es sieht aus wie ein einmaliger Fall von schlechtem Urteilsvermögen. Sie müssen dies in Zukunft deklarieren, aber Sie müssen dies trotzdem tun, da Ihre biometrischen Daten gespeichert sind.

Wie gehe ich nach dieser Tortur am besten vor?

Fahren Sie einfach mit Ihren Plänen fort. Beantragen Sie ein Visum für einen britischen Ehepartner, beantragen Sie erneut ein Schengen-Visum für Kurzaufenthalte oder was auch immer Ihre Pläne waren.

Ihre ursprüngliche Frage, die bearbeitet wurde ...

Kann ich nach dem oben genannten Vorfall noch ein Ehegattenvisum für Großbritannien beantragen? Werde ich jemals in Betracht gezogen?

Ja, diese Dinge passieren die ganze Zeit. Ehepartner gelten unter anderen Annahmen und die Regeln sind alle unterschiedlich. Darüber hinaus werden britische Ehegattenanträge durch Artikel 8 informiert, solange die finanziellen Hürden in Anhang FM beseitigt sind. Eine vorherige Entfernung wie die von Ihnen beschriebene ist überhaupt kein Show-Stopper.


Die Frage wurde aus einem Grund herausgeschnitten, es macht eigentlich keinen Sinn, das OP einzuladen, zu Expats zu gehen und gleichzeitig hier zu antworten ...
Entspannt

"Sie müssen es in Zukunft deklarieren, aber Sie müssen es trotzdem tun, da Ihre biometrischen Daten vorliegen": Für ein Visum unter 2004/38 / EG vermute ich eher, dass sie nicht nach vorherigen Visa-Verweigerungen fragen sollen , die für die Entscheidung nicht relevant sind. Das heißt natürlich nicht, dass sie nicht fragen werden. Aber selbst bei "normalen" Visa scheinen sie nicht nach vorherigen Ablehnungen zu fragen, es sei denn, ich übersehen es. Siehe zum Beispiel externales.gob.es/Consulados/HONGKONG/en/… .
Phoog

@phoog "... Wir hatten daher geplant, dass ich das Gleiche mit London mache, da ich zu Hause einen Vollzeitjob habe oder bestenfalls ein Visum für einen langfristigen Ehepartner beantrage ..."
Gayot Fow

Ah ja, ich vergesse immer wieder den Teil über zukünftige Anwendungen in Großbritannien.
Phoog

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Nachfolgende Schengen-Visumanträge werden sicherlich nicht allein aufgrund dieser Einreiseverweigerung kurzerhand abgelehnt. Konsularbeamte können dies berücksichtigen, aber solange der Rest des Antrags in Ordnung ist, klingt dies nicht nach einem sehr schwerwiegenden Vorfall (zumindest basierend auf den von Ihnen angegebenen Informationen). Die Tatsache, dass Sie Ihr aktuelles Visum korrekt verwendet, nicht überschritten usw. haben, sollte auch ein viel größeres Gewicht haben.

Wichtig ist, dass das EU-Recht nicht für Ihren Ehemann gilt, wenn er sich in seinem Staatsbürgerschaftsland befindet, aber es gilt, wenn er andere EU-Länder besucht. Dies bedeutet, dass ein Schengen-Visum, um ihn zu besuchen oder mit ihm Urlaub in Europa zu machen, nach dem (viel freizügigeren) Standard beurteilt werden sollte, der für die Familie der EU-Bürger gilt. Grundsätzlich kann ein solches Schengen-Visum nur abgelehnt werden, wenn Sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit darstellen oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Sie darüber lügen, wer Sie sind oder dass Ihre Ehe eine Täuschung ist. Es kann nichtSie werden lediglich aufgrund von Zweifeln am Zweck Ihrer Reise oder Ihrer Absicht, das Gebiet zu verlassen, abgelehnt (dies sind zwei Ablehnungsgründe, die normalerweise für jemanden gelten, dem anderswo ein Visum verweigert wurde). Wenn Ihr Ehemann beschließt, in ein anderes EU-Land zu ziehen, haben Sie das Recht, bei ihm zu bleiben. Dies ist einer der Gründe, warum diese Gründe nicht zutreffen.

Wenn Sie dagegen alleine reisen (z. B. eine Geschäftsreise oder ein persönlicher Besuch ohne Ihren Ehemann), gelten die regulären Regeln, und der Nachweis über den Zweck Ihres Aufenthalts, Ihre Absichten, Finanzen usw. ist grundsätzlich relevant.

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