Gilt die EU-Entschädigung für Flugverspätungen auch für Anschlussflüge?


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Vor kurzem gab es eine Frage zu einem Reisenden, der seinen Anschlussflug innerhalb der EU verpasst hatte und zu einem späteren Zeitpunkt gezwungen war, einen anderen Flug zu nehmen. Würde in diesem Szenario auch das Flugverspätungskompensationssystem der EU in Kraft treten? Oder gilt das nur für Punkt-zu-Punkt-Flüge?

Antworten:


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Laut den häufig gestellten Fragen zu Fluggastrechten in der EU :

Habe ich irgendwelche Rechte, wenn ich meinen Anschlussflug nicht besteigen darf, weil ich aufgrund einer Verspätung mit dem ersten Flug spät am Gate angekommen bin?

JA - Wenn die Flüge Teil einer Einzelreservierung sind **, muss die Fluggesellschaft Ihnen die Möglichkeit bieten, zwischen der Rückerstattung Ihres Tickets und einem Rückflug zum Abflughafen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder der Umleitung zu Ihrem endgültigen Ziel um zu fliegen die früheste Gelegenheit oder Umleitung zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihren Wünschen unter vergleichbaren Transportbedingungen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen. ** Wenn Sie umgeleitet werden und Ihr endgültiges Ziel mit einer Verzögerung von 3 Stunden oder mehr erreichen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Die Antwort lautet also ja , sie gelten wie gewohnt.


Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie (oder jemand) klarstellen könnten, was Entschädigung in diesem Fall bedeutet.
PsySp

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Bist du dir da sicher? Die letzte FAQ auf dieser Seite besagt, dass "außergewöhnliche Umstände" wie schlechtes Wetter ausgenommen sind.
Mkennedy

@mkennedy Ja, das Wetter zählt nicht und die überwiegende Mehrheit aller Verzögerungen ist wetterbedingt.
Graf Iblis

@ PsySp- Vergütung .
Neusser

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@dunni ihm wurde das Einsteigen verweigert (siehe den Text meiner Antwort)
JonathanReez
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