Eine aktuelle Frage lautete, was passieren würde, wenn versucht würde, den Schengen-Raum mit einer ungültigen Aufenthaltserlaubnis zu verlassen. In dieser besonderen Situation war die betreffende Person Staatsangehörige eines Anhang-II-Landes, so dass es für sie legal war, nach dem Ablaufdatum zu bleiben.
Was würde jedoch passieren, wenn eine Person, die nicht in Anhang II aufgeführt ist, mit einer Aufenthaltserlaubnis in den Schengen-Raum einreisen oder diesen verlassen wollte, die gültig schien , aber tatsächlich im ausstellenden Land für ungültig erklärt wurde? Gibt es eine zentrale Datenbank mit Genehmigungen, nach denen die Grenzschutzbeamten suchen könnten?
Natürlich wird das ausstellende Land Zugang zu diesen Informationen haben, aber was ist mit anderen Mitgliedern des Schengen-Raums? Da es sich bei dieser Frage um Kurzaufenthalte mit ungültiger Aufenthaltserlaubnis handelt, handelt es sich nicht um Expats.
PS: Bevor Sie Betrug geltend machen, beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden kann, ohne dass der Inhaber es überhaupt weiß (Beispiel siehe verknüpfte Frage). Daher versuchen einige Personen möglicherweise, in den Schengen-Raum einzutreten, ohne zu wissen, dass ihre Erlaubnis nicht mehr gültig ist.