Probleme beim Verlassen des Schengen-Raums mit abgelaufener Aufenthaltserlaubnis


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Meine Freundin ist eine mexikanische Passinhaberin.

Sie hat für ihre Master in den Niederlanden studiert und besitzt eine Aufenthaltskarte / Erlaubnis aus den Niederlanden (das Ablaufdatum auf der Karte lautet 1. Dezember 2016).

Sie lebt derzeit bei mir in Berlin und hat bereits ihre Tickets für den Rückflug nach Mexiko am 30. November 2016 (1 Tag vor dem "Ablaufdatum" auf ihrer niederländischen Aufenthaltskarte).

Sie erhielt gestern (2. November 2016) eine E-Mail von ihrer Universität in den Niederlanden, dass ihr Status dem IND (Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst der Niederlande) mitgeteilt wurde und dass ihre Aufenthaltskarte ungültig ist, da sie keine Studentin mehr an der Universität ist Ab dem 1. September 2016 (wir haben beide im August / September 2016 unseren Abschluss gemacht) spielt es keine Rolle, welches "Ablaufdatum" auf ihrer Aufenthaltskarte angegeben ist. Technisch gesehen lebt sie seit zwei Monaten illegal mit mir in Berlin!

Meine Frage ist: Gibt es ein Problem, wenn sie in Berlin (am 30. November 2016) die Grenz- / Passkontrolle durchläuft?

Ich verstehe, dass mexikanische Staatsangehörige 90 Tage in 6 Monaten Touristenaufenthalt in Schengen genießen, aber dieser Zeitraum beginnt nicht automatisch, nachdem Ihre langfristige Aufenthaltserlaubnis oder Ihr Visum abgelaufen ist. Es ist also notwendig, dass sie den Schengen-Raum (sagen wir Großbritannien) verlässt und vor ihrem Flug aus Berlin wieder als Touristin einreist.

Edit 1: Schneller Vorlauf bis 30. November 2016 Freundin konnte Deutschland problemlos verlassen. Der Passkontrollbeamte versah ihren Pass mit einem Ausreisestempel, doch dann wurde der Flug abgesagt. Sie blieb noch eine Nacht in einem Hotel und startete schließlich am 1. Dezember 2016 um 23.30 Uhr (30 Minuten vor Ablauf ihrer RP) von Köln. Ich habe auch gelernt, dass die Passkontrolle in diesen Angelegenheiten flexibel ist. Sie sagten ihr, dass sie sie fliegen lassen würden, wenn der Flug für den nächsten Tag erneut abgesagt worden wäre (wenn ihre RP "visuell" ungültig gewesen wäre).


Haben die Behörden gesagt, dass es bis zum 1. September oder 31. August gültig ist? Denn wenn es der 31. August ist, verlässt sie am 91. Tag ... denke ich.
Mkennedy

@mkennedy, meine Gedanken genau. Wie auch immer, dies ist die E-Mail, die sie erhalten hat: Lieber xxxxxx, diese E-Mail betrifft Ihre Aufenthaltserlaubnis für die Niederlande. Wir haben dem IND mitgeteilt, dass Sie ab dem 01.09.2016 kein Schüler von xxxxxx xxxxx mehr sind. Dies bedeutet, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis für die Niederlande ab dem 01.09.2016 nicht mehr gültig ist, unabhängig vom Ablaufdatum auf Ihrer Aufenthaltserlaubniskarte. Wenn Sie in die Niederlande zurückkehren möchten, müssen Sie ein neues Einreisevisum und / oder eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen .......... (....) .........
Abhijeet

Antworten:


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Ich verstehe, dass mexikanische Staatsangehörige 90 Tage in 6 Monaten touristischen Aufenthalt in Schengen genießen, aber dieser Zeitraum beginnt nicht automatisch, nachdem Ihre langfristige Aufenthaltserlaubnis oder Ihr Visum abgelaufen ist

Wenn Sie sich irren, müssen Sie den Schengen-Raum nach Ablauf des nationalen Visums nicht mehr betreten. Nach dem Schengener Grenzgesetz :

Aufenthaltszeiten, die im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums für einen längeren Aufenthalt genehmigt wurden, werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt.

Der Status Ihrer Freundin als Staatsbürgerin eines Annex-II-Landes würde also unmittelbar nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis ausgelöst. Sie kann daher nach dem 1. September 90 Tage im Schengen-Raum bleiben.

Meine Frage ist: Würde es ein Problem geben, wenn sie die Grenz- / Passkontrolle in Berlin durchläuft (am 30. November 2016)?

Nein , am Grenzübergang gibt es kein Problem. Stellen Sie einfach sicher, dass Ihre Freundin ihre Aufenthaltserlaubnis vorlegt, um ihren früheren Status als Langzeitbewohnerin zu überprüfen.


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Nach niederländischem Recht muss sie den Schengen-Raum innerhalb einer bestimmten Zeit verlassen, nachdem die Genehmigung nicht mehr gültig ist. Hier stellt sich daher die Frage, ob die Deutschen das durchsetzen und ob sie überhaupt wissen, dass die Genehmigung entzogen wurde. Wenn die Antwort auf beide Fragen Ja lautet, könnte sie Probleme haben.
Phoog

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Es gilt für Personen des Anhangs II. Ich weiß nichts über Inhaber anderer Aufenthaltsgenehmigungen. Ich bezweifle, dass das Gesetz vor Gericht Bestand haben würde, aber ich bezweifle auch, dass sich jemand die Mühe machen möchte, es anzufechten.
Phoog

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@Abhijeet Ich würde das Wort der mexikanischen Botschaft zu Schengen-Fragen nicht nehmen, selbst Mitarbeiter des Schengen-Konsulats sind oft inkompetent, wenn es um bestimmte Nuancen des Systems geht. In jedem Fall sollte Ihre Freundin in Ordnung sein.
JonathanReez

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Jonathan, @phoog hat Recht, die Zone zu verlassen
Gayot Fow

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@ Abhijeet sicherlich. Kommentare werden von Zeit zu Zeit bereinigt.
JonathanReez
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