Dokumentation für einen Elternteil, der mit einem Säugling von Australien nach Japan reist


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Meine Frau muss möglicherweise bald alleine mit unserem Kind von Australien nach Japan reisen, wahrscheinlich mit Qantas oder JAL. Sie hat einen japanischen Pass in ihrem eigenen Nachnamen, unser Sohn hat einen australischen mit meinem. Wir sind in Australien ansässig und glücklich verheiratet, keine Sorgerechtsstreitigkeiten oder andere Unannehmlichkeiten.

Ich weiß, dass einige Länder / Fluggesellschaften notarielle Einverständniserklärungen des anderen Elternteils für internationale Reisen benötigen, aber es fällt mir schwer herauszufinden, ob Australien auch diesen Ansatz verfolgt und wenn ja, ob eine tatsächliche Beglaubigung erforderlich ist. Irgendwelche Hinweise?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es Japan egal ist, aber auf der anderen Seite sind japanische Eltern dafür berüchtigt , Kinder aus Übersee zu entführen, da das Land bis zu diesem Jahr kein Haager Unterzeichner war.

Und ja, ich habe diese Frage gesehen , aber zum Glück sind die USA nicht an ihrer Reiseroute beteiligt ...


jpatokal, haben Sie diese Seite überprüft: smartraveller.gov.au/tips/children.html
Nean Der Thal

Ja, es heißt "Stellen Sie sicher, dass Sie immer den richtigen Ausweis für sich und Ihre Kinder bei sich haben, der von den Behörden des Landes, das Sie besuchen möchten, und von den australischen Behörden bei Ihrer Rückkehr verlangt wird", was bemerkenswert nutzlos ist.
Lambshaanxy

Solange nichts explizit darüber erwähnt wird, ist es wohl nicht erforderlich. Nur eine Vermutung.
Nean Der Thal

Antworten:


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Die australische Regierung argumentiert, dass ein Elternteil das Kind jederzeit ins Ausland bringen kann, es sei denn, der andere Elternteil hat ausdrücklich versucht, dies zu verhindern. Dies kann erreicht werden, indem der Reisepass des Kindes gemäß Gerichtsbeschluss storniert oder verlangt wird, damit die Mutter die Grenze nicht überschreiten oder in ein Flugzeug steigen kann. Dies alles wird von der Regierung hier erklärt .

Dies ist meiner Meinung nach sinnvoll, da es viel weniger Aufwand ist, als jeden einzelnen Elternteil zu überprüfen, der mit einem Kind reist (gleicher Name oder nicht). Wenn das Kind seinen Pass hat, hat der Erziehungsberechtigte nicht versucht, das Kind daran zu hindern, das Land zu verlassen.

Das Problem für Ihre Frau wird also (wenn überhaupt) sein, zu beweisen, dass sie die Mutter ist, was mit einer Geburtsurkunde geschehen kann. Sobald dies erledigt ist, gehen die Behörden davon aus, dass sie Ihre Erlaubnis hat, das Kind ins Ausland zu bringen, da sie den Pass des Kindes hat.

Ich würde also entweder die Geburtsurkunde oder eine notariell beglaubigte Kopie mitbringen, um sicherzustellen, dass es beim Verlassen des Landes keine Probleme gibt.

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