Wenn Sie ein Visum für eVisitor (Unterklasse 651) einreichen, ist eine der Fragen der Zweck Ihres Aufenthalts. Sie müssen zwischen "Business" und "Tourist" wählen , wenn Sie beides mischen, sollten Sie "Business" wählen
Wenn Sie bei Ihrem Besuch in Australien geschäftliche Aktivitäten durchführen möchten, wählen Sie "Geschäftlich". Zu den Geschäftsaktivitäten kann die Teilnahme an geschäftsbezogenen Besprechungen, Seminaren, Tagungen, Konferenzen oder Netzwerken gehören.
Wenn Sie beabsichtigen, Australien für Ferien, Tourismus, Erholung oder einen Besuch bei Familie oder Freunden zu besuchen, wählen Sie "Tourismus". "Tourismus" kann auch informelle Studien oder Schulungen umfassen.
Wenn der Zweck Ihres Besuchs eine Kombination aus Geschäft und Tourismus wie oben definiert ist, wählen Sie "Geschäftlich". (Quelle)
Im Fall physischen Papier Anwendung, ist Formular 1419 vs Formular 1415 .
Ich gehe davon aus, dass Sie "Tourist" ausgewählt haben , daher gilt Regel 8115 nicht für Sie. Du darfst nicht einmal die dort genannten Dinge tun. Was für Sie zutrifft, ist:
Visumbedingung 8101
Sie dürfen NICHT in Australien arbeiten.
Ich habe dies jedoch im UK Expats-Forum gefunden und bin mir nicht sicher, ob die Quelle des Zitats angegeben wurde, aber es deckt genau den Fall ab, nach dem Sie fragen (Hervorhebung von mir):
Touristenvisumantragsteller, die online arbeiten möchten (z. B. E-Mails online abrufen möchten), sollten von Fall zu Fall geprüft werden.
Wenn der Antragsteller für einen kurzen Zeitraum in Australien Urlaub macht und nur die Arbeit zu Hause im Auge behalten möchte (das heißt, die Online-Arbeit ist Teil seiner Reise), ist dies im Sinne der Bedingung 8101 nicht von Belang. Ein Antragsteller Wer weiterhin online arbeiten möchte, kann grundsätzlich Vollzeit im Hinblick auf die tatsächlichen Besucheranforderungen von Belang sein und sollte sorgfältig abgewogen werden.