Wenn ich vor mehr als 10 Jahren eine Ablehnung von L1 oder H1 hatte (dh 2 Pässe vor meinem aktuellen), muss ich diese noch erwähnen, wenn ich heute ein Touristenvisum für die USA beantrage?
Wird CEAC in der Vergangenheit so viel mehr Daten haben? Bitte beachten Sie auch, dass die Ablehnungen vor einem formellen Erscheinen für Interviews erfolgten, dh in der ersten Verarbeitungsphase aufgrund falscher Daten abgelehnt oder aufgrund mangelnder Erfahrung für diese Visakategorie abgelehnt wurden.
Ich weiß nicht, ob sich die Erwähnung dieser früheren Ablehnungen negativ auf die Bearbeitung von Touristenvisa auswirkt. Daher frage ich mich, ob es besser ist, sie überhaupt nicht zu erwähnen.