Von den EU-Fluggastrechten haben Sie einige Schutzmaßnahmen. Die Rechte gelten nur:
- Wenn sich Ihr Flug innerhalb der EU befindet und entweder von einer EU- oder einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
- Wenn Ihr Flug von außerhalb der EU in die EU kommt und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
- Wenn Ihr Flug von der EU in ein Nicht-EU-Land startet, das von einer EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaft betrieben wird
- Wenn Sie noch keine Leistungen (Entschädigung, Umleitung, Unterstützung durch die Fluggesellschaft) für flugbedingte Probleme für diese Reise nach dem maßgeblichen Recht eines Nicht-EU-Landes erhalten haben.
Anhand dieses Dokuments können Sie also überprüfen, was falsch gelaufen ist. In Ihrem Fall handelt es sich um einen annullierten Flug.
Stornierung erfolgt, wenn:
- Ihr ursprünglicher Flugplan wird aufgegeben und Sie werden zu einem anderen geplanten Flug weitergeleitet
[...]
Wenn Ihr Flug storniert wird, haben Sie das Recht auf Rückerstattung, Umleitung oder Rückgabe sowie das Recht auf Unterstützung und ein Recht auf Entschädigung. Die Entschädigung ist fällig, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abreisetag informiert wurden. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet nachzuweisen, ob und wann Sie persönlich darüber informiert wurden, dass der Flug annulliert wurde. Ist dies nicht der Fall, können Sie sich an Ihre nationale Behörde wenden, um weitere Unterstützung zu erhalten.
Eine Entschädigung ist jedoch nicht fällig, wenn der Beförderer nachweisen kann, dass die Stornierung auf außergewöhnlichen Umständen beruht.
Aufgrund Ihrer Beschreibung können wir davon ausgehen, dass der Flug storniert wurde, was Ihnen das Recht auf Rückerstattung, Umleitung oder Rückgabe einräumt. Bei Ihrer Beschreibung wird davon ausgegangen, dass Sie die Umleitung akzeptieren. Wenn Sie eine der drei Optionen akzeptieren, werden Ihre Rechte für eine der beiden anderen Optionen aufgehoben. Die Fluggesellschaft muss möglicherweise dennoch eine Entschädigung leisten, abhängig von der Entfernung Ihres Fluges und der Verspätungsdauer nach Ihrer ursprünglich geplanten Ankunftszeit .
Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung:
- wenn Sie mehr als 14 Tage im Voraus informiert werden
- Wenn Sie zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor dem geplanten Abflug informiert werden und eine Umleitung angeboten wird, die Ihnen Folgendes ermöglicht:
- nicht mehr als 2 Stunden vor der ursprünglich geplanten Abfahrtszeit abzureisen und
- um Ihr Endziel weniger als 4 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit zu erreichen
- Wenn Sie weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abflug informiert werden und eine Umleitung angeboten wird, die Ihnen Folgendes ermöglicht:
- nicht mehr als 1 Stunde vor der ursprünglich geplanten Abfahrtszeit abzureisen und
- um Ihr Endziel weniger als 2 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit zu erreichen.
Vorausgesetzt, Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, und die Fluggesellschaft hat Ihnen eine Umleitung angeboten, und Sie erreichen Ihr Endziel mit einer Verzögerung von 2, 3 oder 4 Stunden, kann die Entschädigung um 50% reduziert werden.
So. Wie viel Entschädigung könnten Sie bekommen? Dies hängt von der Entfernung Ihres Fluges ab.
250 € bei weniger als 1500 KM
400 € bei mehr als 1500 KM innerhalb der EU und allen anderen Flügen zwischen 1500 KM und 3500 KM
600 € bei mehr als 3500 km
In Ihrem Fall haben Sie also Anspruch auf maximal 250 € und möglicherweise auf nur 125 €, vorausgesetzt, Sie haben überhaupt Anspruch auf einen.