Vielen Dank für Ihre Anfrage, Kekse und Pralinen als Teil Ihres persönlichen Gepäcks nach Australien zu bringen.
Gekochte Kuchen, einschließlich Kuchen mit Vanillepudding oder Füllungen auf Milchbasis, die mit dem Kuchen gekocht wurden (ausgenommen Käsekuchen, Mondkuchen, Milchpudding, Vanillescheiben oder Dulce de Leche), Brot und lagerstabile Kekse dürfen als Teil Ihres persönlichen Gepäcks nach Australien aus jedem Land, sofern die Artikel nicht gekühlt werden müssen, um die Qualität aufrechtzuerhalten. Artikel, die diese Einfuhrbedingungen nicht erfüllen, müssen aus Australien wieder ausgeführt oder vernichtet werden. Die Wiederausfuhr der Gegenstände muss vom Importeur bezahlt werden.
Bei Kuchen, die mit Material wie frischen Blumen, Blättern, Früchten oder rohen Nüssen dekoriert sind, die nicht mit dem Kuchen gekocht wurden, müssen möglicherweise die Blumen, Blätter, Früchte oder Nüsse entfernt werden. Alternativ dazu müssen Kuchen mit verbotenen frischen Blumen, Blättern, Früchten oder rohen Nüssen, die nicht mit dem Kuchen gekocht wurden, wieder ausgeführt oder vernichtet werden. Die Wiederausfuhr muss vom Importeur bezahlt werden.
Informationen zu den Einfuhrbedingungen für die Einfuhr von Käsekuchen, Milchpudding oder Vanillescheiben nach Australien finden Sie im Biosecurity Import Conditions-System (BICON) unter https://bicon.agriculture.gov.au/BiconWeb4.0 . In dieser Datenbank sind die Quarantänebedingungen aufgeführt, unter denen verschiedene Waren nach Australien verbracht werden dürfen. Geben Sie über die ICON-Suchfunktion "Milch" in das Feld "Ware" ein, geben Sie das Herstellungsland in das Feld "Von Land" ein und lassen Sie "Alle Endverwendungen" im Feld "Für Endverwendung". Klicken Sie dann auf "Suchen" und die Datenbank gibt die Ergebnisse zurück. Wenn eine AQIS-Importgenehmigung erforderlich ist oder andere spezielle Bedingungen zutreffen, gibt ICON dies an.
Bei den auf ICON verfügbaren Informationen handelt es sich um dieselben Informationen, die die Clearing-Beauftragten von AQIS für die Inspektion und das Clearing von im Land eintreffenden Waren verwenden. Ich empfehle, regelmäßig auf diese Datenbank zuzugreifen, um über Änderungen der Importbedingungen durch AQIS auf dem Laufenden zu bleiben.
Süßwaren (ausgenommen indische Desserts und Süßigkeiten auf Milchbasis) sind in Australien gestattet, sofern die Artikel frei von Verunreinigungen wie lebenden Insekten sind. Zu den Süßwaren gehören Toffees, Schokolade, Fudge, gekochte Süßigkeiten, Pfefferminzbonbons, Marshmallows, Lakritz usw. Nicht enthalten sind flüssige Milchdesserts, Brotaufstriche oder Getränke.
Sobald Passagiere in Australien ankommen, müssen sie eine Incoming Passenger Card (IPC) ausfüllen. Auf dem IPC müssen sie alle Gegenstände aus Lebensmitteln, Tieren oder Pflanzen sowie alle anderen Gegenstände, die auf der Karte vermerkt sind (z. B. Arzneimittel, Holzgegenstände), deklarieren. Diese Gegenstände sind nur Beispiele für die Arten von Gegenständen, die deklariert werden müssen unter jeder Kategorie. Alle Lebensmittel, tierischen oder pflanzlichen Ursprungs müssen zum Zweck der Inspektion durch einen australischen Quarantäneinspektor auf dem IPC deklariert werden.
Nachdem die Passagiere ihr Gepäck abgeholt haben, werden sie zu einem Quarantänebeauftragten geleitet, der alle deklarierten Gegenstände inspiziert und / oder das restliche Gepäck durchleuchtet, bevor sie den internationalen Ankunftsbereich verlassen.
Weitere Informationen darüber, welche Waren nach Australien gebracht werden können oder nicht, finden Sie auf unserer Website unter www.daff.gov.au/aqis oder in unserer Datenbank für Importbedingungen (ICON) unter www.aqis.gov.au/icon. In dieser Datenbank sind die Quarantänebedingungen aufgeführt, unter denen verschiedene Waren nach Australien verbracht werden dürfen. Geben Sie über die ICON-Suchfunktion den Artikel in das Feld "Ware" ein, geben Sie das Herstellungs- oder Herkunftsland in das Feld "Von Land" ein und lassen Sie "Alle Endverwendungen" im Feld "Für Endverwendung". Klicken Sie dann auf "Suchen" und die Datenbank gibt die Ergebnisse zurück. Wenn eine AQIS-Importgenehmigung erforderlich ist oder andere spezielle Bedingungen zutreffen, gibt ICON dies an.
Bei den auf ICON verfügbaren Informationen handelt es sich um dieselben Informationen, die die Clearing-Beauftragten von AQIS für die Inspektion und das Clearing von im Land eintreffenden Waren verwenden. Ich empfehle, regelmäßig auf diese Datenbank zuzugreifen, um über Änderungen der Importbedingungen durch AQIS auf dem Laufenden zu bleiben.
Außerdem habe ich erst letzten Monat Pralinen und Shortbread aus Neuseeland nach Australien gebracht und deklariert und hatte keine Probleme.