(a) Front-, Heck- und Pedalreflektoren. Es muss einen im Wesentlichen farblosen nach vorne gerichteten Reflektor, im Wesentlichen farblose oder bernsteinfarbene Pedalreflektoren und einen roten nach hinten gerichteten Reflektor geben.
(b) Seitenreflektoren. Es müssen retroreflektierende Reifenseitenwände oder alternativ Reflektoren an den Speichen jedes Rads oder bei Bremsenfahrrädern ohne Bremssattel retroreflektierende Radfelgen vorhanden sein. Die Mitte der auf Speichen montierten Reflektoren muss sich innerhalb von 76 mm (3,0 Zoll) von der Innenseite der Felge befinden. Seitliche reflektierende Vorrichtungen müssen auf jeder Seite des Rades sichtbar sein.
(c) Frontreflektor. Der Reflektor oder die Halterung darf die Grundebene nicht berühren, wenn das Fahrrad in irgendeiner Ausrichtung auf dieser Ebene ruht. Die optische Achse des Reflektors muss innerhalb von 5 ° nach der horizontal-vertikalen Ausrichtung des Fahrrads nach vorne gerichtet sein, wenn die Räder in einer geraden Linie gemäß §1512.18 (m) (2) laufen. Die Reflektoren und / oder Halterungen müssen eine bestimmte, bevorzugte Montagemethode enthalten, die sicherstellen soll, dass der Reflektor die optischen Anforderungen dieses Absatzes (c) erfüllt, wenn der Reflektor am Fahrrad angebracht ist. Der Frontreflektor ist gemäß der Reflektorhalterungs- und Ausrichtungstestprüfung gemäß §1512.18 (m) zu prüfen.
(d) Rückstrahler. Der Reflektor oder die Halterung darf die Grundebene nicht berühren, wenn das Fahrrad in irgendeiner Ausrichtung auf dieser Ebene ruht. Der Reflektor muss so montiert werden, dass er sich an der Rückseite des Sitzmastes befindet und die Oberseite des Reflektors mindestens 76 mm unter dem Punkt auf der Sitzfläche liegt, der von der Linie der Sattelstütze geschnitten wird. Die optische Achse des Reflektors muss innerhalb von 5 ° der horizontal-vertikalen Ausrichtung des Fahrrads nach hinten gerichtet sein, wenn die Räder in einer geraden Linie fahren, wie in §1512.18 (m) (2) definiert. Die Reflektoren und / oder Halterungen müssen eine bestimmte, bevorzugte Montagemethode enthalten, die sicherstellen soll, dass der Reflektor die optischen Anforderungen dieses Absatzes (d) erfüllt, wenn der Reflektor am Fahrrad angebracht ist.
(e) Pedalreflektoren. Jedes Pedal muss Reflektoren an der Vorder- und Rückseite des Pedals haben. Die Reflektorelemente können entweder in die Konstruktion des Pedals integriert oder mechanisch angebracht sein, müssen jedoch ausreichend von der Kante des Pedals oder des Reflektorgehäuses entfernt sein, um den Kontakt des Reflektorelements mit einer flachen Oberfläche zu verhindern, mit der in Kontakt gebracht wird die Kante des Pedals.
(f) Seitenreflektoren. An den Radspeichen angebrachte Reflektoren sind entweder flach auf den Speichen oder im Speichenkäfig so anzubringen, dass der Winkel zwischen der optischen Achse und der Normalen zur Radebene den Winkel der Speichen mit der Radebene nicht überschreitet . Die Reflektoren dürfen keine Radeinstellungen stören. Die seitlich angebrachten Reflektorvorrichtungen müssen am Vorderrad im Wesentlichen farblos oder gelb und am Hinterrad im Wesentlichen farblos oder rot sein.
(g) Reflektortests. Die Pedal-, Front-, Heck- und Seitenreflektoren sind gemäß dem Reflektortest §1512.18 (n) zu prüfen, um die Reflexionswerte über die in den Tabellen 1 und 2 angegebenen Winkel sicherzustellen.
(h) Retroreflektierende Reifenseitenwände. Wenn retroreflektierende Reifenseitenwände anstelle von speichenmontierten Reflektoren verwendet werden, muss das reflektierende Material die folgenden Anforderungen erfüllen:
(1) Das retroreflektierende Material muss an der Seitenwand einen durchgehenden Kreis bilden.
(2) Das retroreflektierende Material muss so am Reifen haften, dass das retroreflektierende Material nicht abgezogen oder abgekratzt werden kann, nachdem der Reifen 30 Minuten lang einer Temperatur von 50 ° ± 3 ° C (122 ° ± 5,4 ° F) ausgesetzt wurde ohne Entfernung von Reifenmaterial.
(3) Das retroreflektierende Material muss ebenso abriebfest sein wie das angrenzende Seitenwandmaterial, so dass beim Entfernen des retroreflektierenden Materials vom aufgepumpten Reifen durch Abrieb mit einer feuchten Stahlborstenbürste das Reifenmaterial zusammen mit dem retroreflektierenden Material entfernt wird.
(4) Das retroreflektierende Material ist gemäß dem retroreflektierenden Reifentest, §1512.18 (o), auf seine Leistung zu prüfen, um die Reflexionseigenschaften über die in Tabelle 3 angegebenen Winkel sicherzustellen. Wenn ein Teil des retroreflektierenden Materials ausgewählt wird (und die Der Rest ist gemäß §1512.18 (o) (2) (i)) maskiert. Der ausgewählte Teil darf die Grundebene nicht berühren, wenn das zusammengebaute Fahrrad in irgendeiner Ausrichtung auf dieser Ebene ruht.
(i) Retroreflektierende Felgen. Wenn retroreflektierende Felgen anstelle von speichenmontierten Reflektoren oder retroreflektierenden Reifenseitenwänden verwendet werden, muss das reflektierende Material die folgenden Anforderungen erfüllen:
(1) Das retroreflektierende Material muss auf der Felge einen durchgehenden Kreis bilden.
(2) Wenn das retroreflektierende Material in Form eines selbstklebenden Klebebands auf die Felge aufgebracht wird, muss die folgende Anforderung erfüllt sein: Verwenden Sie ein scharfes Messer, eine Rasierklinge oder ein ähnliches Instrument, um ein Ende des Klebebandmaterials vorsichtig ausreichend zu lösen zwischen Daumen und Finger ergriffen werden. Fassen Sie das freigegebene Bandede und ziehen Sie es allmählich in einer Richtung von 90 ° zur Felgenebene. Das Bandmaterial muss brechen, bevor eine zusätzliche Trennung (Ablösen) vom Rand beobachtet wird.
(3) Nachdem das retroreflektierende Material gemäß dem Abriebtest für retroreflektierende Felgen gemäß §1512.18 (r) abgerieben wurde, muss die Felge gemäß §1512.18 (o) auf Leistung geprüft werden Stellen Sie die Reflexionseigenschaften über die in Tabelle 3 angegebenen Winkel sicher.
[43 FR 60034, 22. Dezember 1978, geändert um 45 FR 82627, 82628, 16. Dezember 1980]
Wie Daniel Hicks und Punctual Emoticon bemerken, gelten die CPSC / Federal-Bestimmungen für zum Verkauf stehende Fahrräder. Jeder einzelne Staat hat Regeln, die Fahrräder regeln, die unterwegs sind. Dies sollten separate Antworten sein.