Ich bin ein Rechtsanwalt für Urheberrechte.
Die obigen Antworten sind leider (und verständlicherweise) falsch informiert.
"Copyrighted" "copyright" "copyrightable" und "Registered Copyright" sind unterschiedliche Wörter mit sehr unterschiedlichen Bedeutungen und unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen.
"Urheberrechtlich geschützt" und "Urheberrecht" sind "Umgangssprache" - sie haben keine genaue rechtliche Bedeutung. Wenn diese Wörter verwendet werden, bedeutet die Person, die eines von ihnen verwendet, normalerweise entweder "Registriertes Urheberrecht" oder "Urheberrechtlich geschützt".
Eine Original-Webseite ist COPYRIGHTABLE ... was bedeutet, dass sie möglicherweise urheberrechtlich geschützt ist.
Um die Rechte ("Rechte in Kopie") durchzusetzen, muss man jedoch eine DMCA-Mitteilung einreichen oder beim Bundesgericht klagen. Ein DMCA-Hinweis startet lediglich einen Prozess. Wenn der Verletzer / Dieb ordnungsgemäß reagiert, hat die Mitteilung keine vollstreckbare Wirkung (ohne Klage).
Um eine durchsetzbare Befugnis zu haben, muss man ein registriertes Urheberrecht haben - dies erfordert eine Registrierung beim US Copyright Office.
Alle paar Monate, die Sie warten, um Ihre Rechte (Ihr "Urheberrecht") zu registrieren, VERLIEREN Sie Rechte! Nach ein paar Jahren haben Sie nur noch das Recht, zu klagen, aber zu diesem Zeitpunkt haben Sie alle Beweislasten und Ihre Schäden sind begrenzt (Sie werden keinen Anwalt für unvorhergesehene Fälle finden können).
Wenden Sie sich an einen Anwalt und registrieren Sie Ihre Website innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung beim Copyright Office. Rechtlich ist es das einzig Kluge.