Im Allgemeinen ist dies kein Problem. Das Land hat möglicherweise Umweltgesetze für das Recycling und die Entsorgung von Elektronik, die ein Tourist einhalten müsste. Vorausgesetzt, sie werden ordnungsgemäß entsorgt, ist dies kein Problem, da die meisten Länder keine Aufzeichnungen über die typischen mitgeführten elektronischen Geräte machen von Touristen. Wenn Sie die Waren auf dem Weg nicht beim Zoll registriert haben, wissen sie auf keinen Fall, ob Sie sie herausnehmen.
Gelegentlich sind einige Länder besorgt darüber, ob Sie wirklich vorhaben, die Elektronik wieder mitzunehmen, da Sie beim Import der Waren Zoll zahlen müssten. Wenn dies auf Sie zutrifft, wissen Sie normalerweise Bescheid, und dies gilt im Allgemeinen für wertvolle technische Artikel oder übermäßige Mengen an Elektronik (denken Sie normalerweise an professionelle Rundfunkgeräte oder eine ungewöhnliche Anzahl von Laptops, nicht nur an den typischen Laptop / Smartphone / Kamera von einem Touristen). Solche Waren könnten unter das ATA-Carnet-System fallen , das Sie dazu verpflichtet, die Waren innerhalb eines Jahres wieder auszuführen oder den entsprechenden Zoll zu zahlen. Ohne ein Carnet könnte das Land eine Kaution erheben oder Einfuhrzölle erheben, und Sie müssten den in diesem Land vorhandenen Mechanismus verwenden, um eine Rückerstattung zu erhalten, wenn Sie die Waren exportieren.
Wenn irgendetwas davon auf Sie zutrifft und es auch hier nicht als typischer Tourist an fast allen Orten gilt (wenn Sie beispielsweise nach Nordkorea gehen, gibt es möglicherweise mehr Kontrolle), würde das Wegwerfen der Waren bedeuten, dass Sie Ich würde Ihre Anzahlung nicht zurückerhalten, da Sie dazu die Waren exportieren müssen. In diesem Fall müssen Sie sich wahrscheinlich an der defekten Elektronik festhalten.
Kurz gesagt, es sei denn, die Waren wurden beim Import einer speziellen Registrierung unterzogen, und niemand wird wissen oder sich darum kümmern, ob Sie sie exportieren oder wegwerfen.