Können Sie als Tourist Elektronik im Ausland wegwerfen? [geschlossen]


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Angenommen, jemand reist als Tourist in ein Land ein und bringt persönliche Elektronik mit. Angenommen, die Elektronik bricht innerhalb des Landes zusammen, sodass sie unbrauchbar wird.

Kann dieser Tourist dann die Elektronik innerhalb des Landes wegwerfen, um Gepäckraum freizugeben, wenn er das Land schließlich verlässt, oder soll er alles, was er in das Land eingereist ist, zurückbringen, auch wenn es aufgrund von Schäden unbrauchbar geworden ist? Kümmert sich die Zoll- / Grenzkontrolle an Flughäfen im Allgemeinen um solche Dinge, wenn eine Person ein Land verlässt?


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Fragen, die "in einem fremden Land" sagen, insbesondere rechtliche, sollten automatisch als zu weit gefasst geschlossen werden. Welches Land?
fkraiem

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@fkraiem: Nicht, wenn die Antwort für alle Länder gleich ist ...
user541686

@Mehrdad Ich bin der Meinung, dass eine Frage eine gültige oder ungültige Frage ist, basierend auf den Vorzügen der Frage selbst und nicht auf ihren möglichen Antworten.
CorsiKa

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@fkraiem Es gibt bestimmte Normen, denen praktisch jedes Land folgt. Die meisten Gesetze werden nur dann eingeführt, wenn ein Problem auftritt. Sobald dieses Problem in einem Gesetz festgeschrieben ist, sagen andere Länder: "Hey, wenn Whatthecrapistan es tut, um sein Land besser zu machen, warum sind wir es dann nicht?!" und innerhalb weniger Jahre / Jahrzehnte tun viele Länder, was auch immer das ist. Also nein, ich denke nicht, dass das Fragen nach Verallgemeinerungen zwischen Ländern eine zu breite Frage macht. Ich denke, es ist besser als die Alternative, bei der es sich um 194 Einzelfragen zum Thema handelt, die sich jeweils auf das eigene Land beziehen.
CorsiKa

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Auch wenn die genauen Details von Land zu Land unterschiedlich sind, sind die Normen hier in genügend Ländern ähnlich, so dass die Frage allgemein beantwortet werden kann. Ich bin hier offensichtlich voreingenommen, aber ich denke, ich und die anderen Antwortenden haben einen angemessenen Job gemacht. Das OP stellte eine allgemeine Frage und erhielt eine allgemeine Antwort. Wenn sie Rechtsberatung für ein bestimmtes Land benötigen, ist das ein anderes Problem.
Zach Lipton

Antworten:


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Im Allgemeinen ist dies kein Problem. Das Land hat möglicherweise Umweltgesetze für das Recycling und die Entsorgung von Elektronik, die ein Tourist einhalten müsste. Vorausgesetzt, sie werden ordnungsgemäß entsorgt, ist dies kein Problem, da die meisten Länder keine Aufzeichnungen über die typischen mitgeführten elektronischen Geräte machen von Touristen. Wenn Sie die Waren auf dem Weg nicht beim Zoll registriert haben, wissen sie auf keinen Fall, ob Sie sie herausnehmen.

Gelegentlich sind einige Länder besorgt darüber, ob Sie wirklich vorhaben, die Elektronik wieder mitzunehmen, da Sie beim Import der Waren Zoll zahlen müssten. Wenn dies auf Sie zutrifft, wissen Sie normalerweise Bescheid, und dies gilt im Allgemeinen für wertvolle technische Artikel oder übermäßige Mengen an Elektronik (denken Sie normalerweise an professionelle Rundfunkgeräte oder eine ungewöhnliche Anzahl von Laptops, nicht nur an den typischen Laptop / Smartphone / Kamera von einem Touristen). Solche Waren könnten unter das ATA-Carnet-System fallen , das Sie dazu verpflichtet, die Waren innerhalb eines Jahres wieder auszuführen oder den entsprechenden Zoll zu zahlen. Ohne ein Carnet könnte das Land eine Kaution erheben oder Einfuhrzölle erheben, und Sie müssten den in diesem Land vorhandenen Mechanismus verwenden, um eine Rückerstattung zu erhalten, wenn Sie die Waren exportieren.

Wenn irgendetwas davon auf Sie zutrifft und es auch hier nicht als typischer Tourist an fast allen Orten gilt (wenn Sie beispielsweise nach Nordkorea gehen, gibt es möglicherweise mehr Kontrolle), würde das Wegwerfen der Waren bedeuten, dass Sie Ich würde Ihre Anzahlung nicht zurückerhalten, da Sie dazu die Waren exportieren müssen. In diesem Fall müssen Sie sich wahrscheinlich an der defekten Elektronik festhalten.

Kurz gesagt, es sei denn, die Waren wurden beim Import einer speziellen Registrierung unterzogen, und niemand wird wissen oder sich darum kümmern, ob Sie sie exportieren oder wegwerfen.


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Niemand kümmert sich um die Sachen, die Sie in ein anderes Land bringen, solange diese Sachen legal sind. Wenn Sie ein elektronisches Gerät legal in ein anderes Land bringen, kümmert es niemanden, ob Sie es zurücknehmen oder nicht, und niemand verfolgt es.

Das einzige, was Sie als Weltbürger berücksichtigen sollten, ist, dass es sehr geschätzt wird, wenn Sie Ihr elektronisches Gerät angemessen recyceln, anstatt es in den nächsten Mülleimer zu werfen, oder noch schlimmer (Gott bewahre), es auf die Straße zu werfen.


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"Wenn Sie ein elektronisches Gerät legal in ein anderes Land bringen, kümmert es niemanden, ob Sie es zurücknehmen oder nicht." Der Zoll kümmert sich mit Sicherheit darum, ob Sie beabsichtigen, die Gegenstände, die Sie in das Land bringen, zurückzunehmen oder nicht. Sie wollen nicht, dass Sie sie verkaufen und die relevanten Einfuhrbeschränkungen und / oder Zölle umgehen. Natürlich ist es ihnen in dem vom OP beschriebenen speziellen Fall egal, da dies ganz klar nicht die Absicht ist, Einfuhrregeln oder -zölle zu umgehen.
Reirab

Können Sie sich auf eine Beispielquelle beziehen, in der der Zoll ausdrücklich erwähnt, dass elektronische Geräte zurückgebracht werden sollten? Wenn ja, wäre das per se eine interessante Antwort.
Gdrt

Wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen, würde es unter die "Handelsware" fallen, von der ich denke, dass jedes Zollformular, das ich jemals für ein Land ausgefüllt habe, nach dem gefragt wurde. Zum Beispiel lautet Frage 1 auf dem US-CBP-Formular: "Habe ich (wir) Handelswaren oder transportiere ich (wir) Währungs- oder Geldinstrumente in Höhe von 10.000 US-Dollar oder mehr in irgendeiner Form?"
Reirab

Vielen Dank für das Beispiel, aber das war definitiv nicht das, woran OP interessiert war, und deshalb habe ich solche Eckfälle in meinem Beispiel mit Worten wie legal und legal übersprungen .
Gdrt

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Wenn Sie in ein Land einreisen, müssen Sie alles deklarieren, was Sie mitbringen, insbesondere Geschenke. Auf diese Weise können angemessene Steuern erhoben werden. Tatsächlich können sie Sie beim Zoll aufhalten und Sie fragen, ob Sie etwas Wertvolles einbringen. Beispielsweise könnten Sie einen neuen Computer mitbringen, auf dem Sie möglicherweise aufgefordert werden, Einfuhrsteuern zu zahlen. Wenn Sie jedoch nachweisen können, dass es Ihnen gehört und Sie es zurücknehmen, müssen Sie nichts bezahlen. In diesen seltenen Fällen kann der Zollbeamte ein Formular ausfüllen, sodass Sie das Objekt wieder mitnehmen müssen. Dies ist der einzige Fall, in dem Sie sich möglicherweise Sorgen um die Zahlung von Einfuhrsteuern machen müssen, wenn das Objekt später kaputt geht und Sie es wegwerfen (es sei denn, Sie können es beweisen). Nun, das passiert selten, aber so sollte es theoretisch funktionieren.

Natürlich sollten Sie, wie andere bereits betont haben, auch sicherstellen, dass die Elektronik ordnungsgemäß entsorgt wird, unabhängig davon, wo Sie sich befinden.


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Wie würden sie es wissen, wenn sie nicht bei Ihrer Ankunft eine Bestandsaufnahme Ihres Gepäcks vorgenommen hätten?

Hierfür gibt es einige Einschränkungen:

  • Wenn es sich um ein Gerät handelt, für das eine besondere Steuer oder ein Einfuhrzoll erhoben wird, könnte es sein, dass Sie es im Land verkauft haben, wenn Sie es bei Ihrer Abreise nicht mehr bei sich haben. Sie könnten bei der Abreise mit einer großen Steuerrechnung gestochen werden, wenn sie glauben, Sie hätten gelogen, dass sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt war, als Sie sie einbrachten.
  • Wenn der Gegenstand in dem Land in irgendeiner Weise illegal ist oder etwas enthält, das illegal ist (einige Länder haben Regeln für Dinge wie zum Beispiel religiöse Texte).
  • Sie könnten beschuldigt werden, Abfälle zu haben, wild lebende Tiere zu gefährden oder ähnliches, wenn Sie es nicht ordnungsgemäß entsorgen.
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