Schengen-Visum vier Jahre - 90 Tage Aufenthalt


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Ich habe ein Schengen-Visum mit mehrfacher Einreise erhalten, das 4 Jahre lang gültig ist und eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen hat. Bedeutet dies insgesamt nur 90 Tage Aufenthalt während eines Zeitraums von 4 Jahren?

Ich werde im September für 25 Tage in den Schengen-Raum reisen, dann werde ich nach ungefähr 2 Monaten wieder für 30 Tage reisen. Ebenso werde ich in Zukunft je nach Geschäftstreffen in den Schengen-Raum reisen.

Woher weiß ich, wie viele Tage noch übrig sind? Auf welcher Basis werden die Berechnungen durchgeführt? Bitte erläutern Sie auch die Regel "90/180".


Während dieser 4 Jahre, in einem Zeitraum von 180 Tagen, können Sie nicht länger als 90 Tage bleiben.
gdrt

@gdrt das ist eine Antwort; Kannst du es beschaffen und als solches posten?
Phoog

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Zum Abschluss der Abstimmung: Das vorgeschlagene Duplikat enthält nicht genügend Informationen, damit der Fragesteller dieser Frage weiß, dass die 90/180-Regel für das beschriebene Visum gilt.
Phoog

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Ich habe diese Frage aus dem in meinem vorherigen Kommentar beschriebenen Grund erneut geöffnet.
Phoog

Antworten:


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Für jedes Visum, das länger als sechs Monate gültig ist, beträgt die Aufenthaltsdauer 90 Tage. Dies bedeutet jedoch, dass der Inhaber des Visums gemäß der 90/180-Tage-Regel im Schengen-Raum anwesend sein kann. Mit anderen Worten, Ihr Visum berechtigt Sie unter bestimmten Bedingungen dazu, sich in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufzuhalten.

Dies ist im Schengen Visa Code ausdrücklich vorgesehen :

Wenn ein Visum länger als sechs Monate gültig ist, beträgt die Aufenthaltsdauer 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen.

Dieser Text befindet sich am Ende von Punkt VII des Anhangs VII. Der Anhang beschreibt die Regeln für das Ausfüllen des Visumaufklebers, und Punkt vier betrifft das Element "Aufenthaltsdauer". Als Referenz und zur Unterstützung der Behauptung, dass alle Visa, die länger als sechs Monate gültig sind, eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen haben, ist hier Punkt 4 aufgeführt:

4. Überschrift "BESUCHSDAUER ... TAGE":

Diese Überschrift gibt die Anzahl der Tage an, an denen sich der Visuminhaber in dem Gebiet aufhalten darf, für das das Visum gültig ist. Dieser Aufenthalt kann ununterbrochen sein oder sich je nach Anzahl der genehmigten Tage über mehrere Zeiträume zwischen den unter 2 genannten Daten erstrecken, wobei die Anzahl der unter 3 genehmigten Einträge zu berücksichtigen ist.

Die Anzahl der autorisierten Tage wird in Form von zwei Ziffern in das Leerzeichen zwischen "BESUCHSDAUER" und "TAGE" geschrieben, wobei die erste eine Null ist, wenn die Anzahl der Tage weniger als 10 beträgt.

Die maximale Anzahl von Tagen, die unter dieser Überschrift eingegeben werden können, beträgt 90.

Wenn ein Visum länger als sechs Monate gültig ist, beträgt die Aufenthaltsdauer 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen.

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