Ich bin britischer Staatsbürger und habe kürzlich in Japan eine Japanerin geheiratet. Irgendwann lief mein Visum aus und ich musste nach Großbritannien zurück, und es ist geplant, dass sie irgendwann hierher zieht.
Weil es eine Weile dauern wird, bis ich einen Job bekomme, halte ich ihn für 6 Monate und darf ein Ehegattenvisum beantragen, und weil wir das Warten nicht ertragen können, kommt sie für ein paar Wochen zu Besuch. Da sie Japanerin ist, sollte sie für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten von der Visumpflicht befreit sein.
Ich habe gehört, dass es unklug ist, wenn Sie bereits ein Ehegattenvisum beantragt haben, zu bleiben, bevor es gewährt wurde, da dies den Antrag gefährden könnte.
Aber gibt es einen Grund, warum sie nicht zu Besuch kommen sollte, bevor wir den Antrag gestellt haben? Wird eine Einwanderungsbehörde ihre Einreise unter der Annahme verweigern, dass sie wahrscheinlich versuchen wird, zu lange zu bleiben?