Antworten:
Der Schengen Visa Code enthält dies ausdrücklich. Sie müssen zunächst überlegen, ob Ihre Reise ein Hauptziel hat. Wenn Sie beispielsweise an einer Konferenz in einem dieser Länder teilnehmen und dies der Hauptgrund für Ihre Reise ist, müssen Sie sich in dem Land bewerben, in dem die Konferenz stattfindet.
Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das Hauptziel zu bestimmen, verwenden Sie die Aufenthaltsdauer, um das Hauptziel zu bestimmen. Sie haben dies bereits ausgeschlossen, da Sie in jedem Land, das Sie besuchen, gleich viel Zeit verbringen.
In diesem Fall sollten Sie sich an das Land wenden, in das Sie den Schengen-Raum betreten möchten.
Dies ist in Artikel 5 geregelt:
Artikel 5
Mitgliedstaat, der für die Prüfung und Entscheidung eines Antrags zuständig ist
1. Der für die Prüfung und Entscheidung eines Antrags auf ein einheitliches Visum zuständige Mitgliedstaat ist:
a) der Mitgliedstaat, dessen Hoheitsgebiet das einzige Ziel des Besuchs ist;
b) umfasst der Besuch mehr als einen Bestimmungsort, den Mitgliedstaat, dessen Hoheitsgebiet in Bezug auf die Dauer oder den Zweck des Aufenthalts das Hauptziel des Besuchs (der Besuche) darstellt; oder
c) Wenn kein Hauptziel bestimmt werden kann, der Mitgliedstaat, dessen Außengrenze der Antragsteller zu überqueren beabsichtigt, um in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen.