Natürlich zu spät für dieses Poster, aber hier einige Details:
Einen Pass bekommen
Angenommen, Sie sind Amerikaner, vereinbaren Sie einen Termin mit der örtlichen Passagentur und machen Sie Ihre Reisepläne klar - erklären Sie, dass Sie Ihren Pass so schnell wie möglich benötigen, damit Sie das Visum rechtzeitig klären können. Auf ihrer Website wird klargestellt, welche Belege Sie benötigen.
Ein Visum bekommen
Normalerweise hilft Ihnen Ihr Austauschprogramm dabei, dieses Problem zu beheben.
Österreich unterscheidet zwischen Personen, die weniger als sechs Monate bleiben möchten, und Personen, die länger bleiben. Für Aufenthalte von weniger als sechs Monaten benötigen Sie ein Visum, wie dies in diesem Fall der Fall war. Dies muss von außerhalb Österreichs erfolgen, es sei denn, es handelt sich um eine definierte Ausnahme .
Da Sie die Botschaft nicht erreichen können, würde ich versuchen, die Hotline unter +43 1 531 26 3557 von 8 bis 12 Uhr MEZ anzurufen, um weitere Informationen darüber zu erhalten, ob Sie als Ausnahme erkannt werden können oder was der beste Prozess wäre.
Alternativ, wenn Sie länger bleiben
Wenn Sie tatsächlich planen, länger als sechs Monate zu bleiben, benötigen Amerikaner unter normalen Umständen kein Visum für die Einreise nach Österreich, aber Sie benötigen rechtliche Gründe, um dort länger zu bleiben: eine Aufenthaltserlaubnis. Ich bin Amerikaner und war direkt an einer Universität in Österreich eingeschrieben. Sie können unter dem üblichen visumfreien Verfahren erscheinen, das jeder Tourist tun würde, und dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen die Erlaubnis beantragen, bevor die visumfreie Zeitspanne für Touristen abgelaufen ist. Wenn Sie die Genehmigung vor Ablauf Ihrer visumfreien Zeit beantragen, die Bearbeitung jedoch bis zum Ablauf von 90 Tagen noch nicht abgeschlossen ist, können Sie in Österreich bleiben, aber nicht in andere Schengen-Länder reisen bis Sie Ihre Aufenthaltskarte erhalten. (Obwohl es keine Grenzen gibt, so dass die Durchsetzung minimal ist, würde ich nicht riskieren, dies voranzutreiben.) Hier 'Website der Regierung :
Folgende weitere Personengruppen können ihre Erstantrag im Inland stellen, können auch hier die Antragstellung nicht zur Überschreitung der Dauer des ständigenten visumhaltens Aufenthaltes:
Darüber hinaus können die folgenden Personengruppen ihren Erstantrag im Inland stellen, obwohl Sie dadurch die Dauer des zulässigen visumfreien Aufenthalts nicht überschreiten können:
Drittstaatsangehörige, die Rechte § 1 Abs 2 lit i oder j AuslBG oder § 1 Z 5, 7 oder 9 AuslBVO vom Anwendungsbereich des AuslBG ausgenommen sind oder sterben unter § 1 Z 4 Personengruppenverordnung 2014 - PersGV 2014, BGBl. II Nr. 340/2013, gefallen [...] oder eine Aufenthaltsbewilligung "Studierende" Rechte, nach rechtmäßigen Einreise und nach eigenen rechtlichen Rechten Aufenthalts
Drittstaatsangehörige, die gemäß § 1 Abs 2 lit i oder j AuslBG oder § 1 Z 5, 7 oder 9 AuslBVO vom Anwendungsbereich der AuslBG ausgenommen sind oder unter § 1 Z 4 Personengruppenverordnung 2014 - PersGV 2014, BGBl fallen. II Nr. 340/2013, und die [...] nach der legalen Einreise und dem legalen Aufenthalt eine [...] "Studenten" -Residenz beantragen.
Viel Spaß im Bürokratenparadies. 🛃🌴🇦🇹