Verstoße ich als Ausländer in Deutschland gegen das Gesetz, wenn eine Botschaft meinen Reisepass behält, um ein Visum einzustecken?


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Eine armenische Staatsangehörige lebt in Deutschland und hat ein Niederlassungserlaubnis . Dies ist ein Aufkleber in ihrem armenischen Pass. Sie haben bei der britischen Botschaft in Berlin ein Standardvisum für Besucher beantragt, das wahrscheinlich erteilt wird. Die britische Botschaft behielt ihren Reisepass und sagte, dass die Ausstellung und das Einstecken des Visums in den Reisepass fünf Tage dauern wird. Nach diesen fünf Tagen können sie ihren Reisepass zurückfordern.

Allerdings Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) § 3 sagt , dass als Ausländer Sie mit Ihnen einen Pass haben müssen ( Englisch Quelle , deutsche Quelle ).

(1) Ausländer dürfen nur dann in das Bundesgebiet einreisen oder sich dort aufhalten, wenn sie im Besitz eines anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzes sind, es sei denn, sie sind aufgrund einer gesetzlichen Regelung von der Passpflicht befreit. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet genügt zur Erfüllung der Passpflicht auch der Besitz eines Ersatzausweises (§ 48 Abs. 2).

Nach § 48 müssen sie das Dokument den deutschen Behörden geben, wenn sie es benötigen, dh für eine Kontrolle.

Auch wenn Sie gefragt werden, sagt das Ausländeramt ( Auslaenderbehoerde ), dass Sie als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis Ihren Reisepass immer bei sich haben sollten.

Innerhalb dieser fünf Tage haben sie einen Reisepass und ein gültiges Visum für Deutschland, können es aber nicht mit sich führen, wie es bei der britischen Botschaft der Fall ist.

Wie kommen sie der Verpflichtung nach, ihren Reisepass immer bei sich zu haben? Brechen sie das Gesetz?


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Im Leben gibt es unzählige Gesetze, die niemals durchgesetzt werden, zB in den USA sollen Einwanderer ihre ständigen Aufenthaltskarten jederzeit bei sich behalten. Sehr wenige Leute tun es. So ist es auch in Ihrem Szenario.
Benutzer 56513

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"sagt, mit der Aufenthaltserlaubnis solltest du immer deinen Reisepass dabei haben." - das ist nur auf dem Papier wahr. In der Realität ist die Aufenthaltserlaubnis in 99% der Fälle ausreichend. Sogar meine tschechische Aufenthaltskarte reichte für eine deutsche Polizeikontrolle.
JonathanReez

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Ich, du, sie, sie, wir ... wie viele Armenier gibt es in dieser Frage? 0_o
motoDrizzt

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@motoDrizzt Ich habe mir den Titel ausgesucht, damit es für zukünftige Leser einfach wird zu googeln, also ich . Sie beziehen sich auf die eine armenische Person, von der ich spreche, aber ohne das Geschlecht preiszugeben. Sie sind verallgemeinert und beziehen sich auf alle, für die dieses Zeug gilt. ;)
Simbabque

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@WGroleau "Ersatzausweis" ist eine bestimmte Dokumentenklasse, die von einer Regierungsbehörde ausgestellt wird. Siehe § 48 Abs. 2: "Für den Fall, dass ein Ausländer, der weder einen Pass oder einen Passersatz besitzt, noch vernünftigerweise einen erhalten kann, ist es für die Zwecke der Verpflichtung ausreichend, Ausweispapiere zur Mitnahme des Ausweispapiers vorzulegen Bescheinigung über den Aufenthaltstitel oder die Aussetzung der Abschiebung, sofern dieses Dokument die Personalien des Ausländers und ein Foto enthält und als Ersatzausweis gekennzeichnet ist. "
Phoog

Antworten:


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Ich habe die Bundespolizei auf Twitter gefragt . Das ist ihre Antwort.

Antwort der Bundespolizei auf Twitter

Auf Englisch heißt das

Ihre Unterlagen sind grundsätzlich gültig. Sie brauchen nur die Originale, um Grenzen zu überschreiten. Es wäre nützlich, eine Kopie zu haben und ihnen vom AZR zu erzählen.

AZR steht für Ausländerzentralregister , die bundesdeutsche Datenbank aller Personen mit ständigem Wohnsitz oder einer anderen Form von Visum oder Asyl für einen längeren Aufenthalt.

Das scheint also kein Problem zu sein.


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Die Regelung , die Sie zitiert erfordert nur , dass es existiert ein gültiger Reisepass (oder Ersatz) für die Ausländer. Es ist nicht erforderlich, dass der Ausländer den Reisepass jederzeit bei sich hat. (Im Übrigen gibt es eine sehr ähnliche Regel, nach der die Deutschen einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) nach § 1 PAuswG benötigen.) Sie müssen diesen auf Anfrage vorlegen können, jedoch nicht sofort; Es ist in Ordnung, wenn Sie es zu Hause oder sogar in einer Botschaft aufbewahren und den Behörden einige Tage später zeigen. Dafür kann man keine Geldstrafe zahlen.

Wenn sich die Polizei jedoch aus irgendeinem Grund für Sie interessiert und Sie weder Ihren Reisepass bei sich haben noch auf andere Weise Ihre Identität bestätigen können, besteht ein gewisses Risiko, dass die Überprüfung etwas länger dauert oder sogar dauert zur Polizeistation gebracht werden. Gleiches gilt für Deutsche ohne Personalausweis.


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Beispiel: Zugbegleiter, die Sie ohne gültiges Ticket in Deutschland abfangen, notieren Ihre Daten und Sie erhalten später einen feinen Brief, wenn Sie einen Personalausweis haben - wenn nicht oder wenn Sie sich weigern, Ihren Personalausweis vorzulegen, rufen sie die Polizei an .
Rackandboneman

Soweit ich weiß, gilt dies für den gesamten Schengen-Raum (einschließlich Dänemark, das technisch nicht zum Schengen-Raum gehört, in Wirklichkeit aber zum Schengen-Raum gehört).
Klarer

@rackandboneman: Völlig unabhängig. Was ein privates Unternehmen wie die DB von seinen aktiven Nutzern tut oder verlangt, kann mehr oder weniger als gesetzlich vorgeschrieben sein.
ODER Mapper

JA. Aber es sagt viel darüber aus, was in der Praxis von den Deutschen erwartet wird oder nicht.
Rackandboneman

@rackandboneman Es gibt möglicherweise kein Gesetz mehr, das uns dazu verpflichtet, jederzeit einen gültigen Ausweis bei sich zu haben, aber die Polizei ist berechtigt, Ihre Identität zu überprüfen. Wenn Sie keinen Personalausweis bei sich haben (Führerschein zählt in Deutschland nicht) und sie sich dafür interessieren, wer Sie sind, vielleicht weil Sie betrunken sind und Sie wegen ungeordneten Verhaltens abgeholt wurden, werden sie Sie nach Hause fahren Holen Sie sich Ihren Personalausweis und bringen Sie dann zurück zum Bahnhof, um Sie festzuhalten (oder auch nicht, abhängig von Ihrem Intoxikationsgrad). Die meisten Deutschen haben einfach immer ihren Personalausweis dabei. Es ist sehr ungewöhnlich, es zu Hause zu lassen ...
simbabque
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