Gilt eine britische Aufenthaltskarte als Aufenthaltskarte nach Artikel 10?


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Meine Frau und ich reisen später in diesem Jahr nach Island. Ich bin EWR-Staatsangehöriger (Brite) und meine Frau ist Nicht-EWR-Staatsangehörige (Chinesin). Wir leben zusammen in Großbritannien, wo sie ein Ehegattenvisum hat und eine biometrische Aufenthaltserlaubnis besitzt. Nach meinem Verständnis kann meine Frau als "Familienmitglied eines EWR-Staatsangehörigen" nach Island einreisen, sofern sie eine "Aufenthaltskarte nach Artikel 10" besitzt und mit mir zusammen reist.

Vorausgesetzt, ich habe richtig verstanden, der nächste Schritt, den meine Frau benötigt, um eine solche "Aufenthaltskarte nach Artikel 10" zu beantragen. Ich konnte bei der Online-Suche keine endgültigen Informationen darüber finden. Ich finde viele Informationen darüber, wie man eine von einem anderen Land ausgestellte Aufenthaltskarte nach Artikel 10 für die Einreise nach Großbritannien verwendet, aber nicht darüber, wie man eine von Großbritannien ausgestellte Aufenthaltskarte nach Artikel 10 für die Einreise in ein anderes Land erhält.

Meine beste Vermutung wäre, dass eine vom Vereinigten Königreich gemäß der folgenden Seite ausgestellte "Aufenthaltskarte für Großbritannien" als Aufenthaltskarte für Artikel 10 gilt:

https://www.gov.uk/apply-for-a-uk-residence-card/overview

Ärgerlicherweise gibt es auf der Regierungswebsite keine Informationen darüber, ob es sich um Reisen handelt oder nicht.

Ich gehe davon aus, dass die "Aufenthaltserlaubnis", die meine Frau derzeit besitzt, NICHT als "Artikel 10 Aufenthaltskarte" gilt ...

Kann jemand mein Verständnis klären und / oder korrigieren?


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Das enge Votum für Expatriates ist verwirrend. Diese Frage betrifft ein Paar, das in Großbritannien lebt und Island besuchen möchte.
Phoog

Antworten:


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Mit der Karte, nach der Sie fragen, kann Ihre Frau ohne Visum nach Island reisen. Sie kann auch mit einem Visum nach Island reisen. Dies ist wahrscheinlich der richtige Weg, wie unten beschrieben.

Erstens, sagt die aktuelle Erlaubnis Ihrer Frau, dass es sich um eine "Aufenthaltskarte eines Familienmitglieds eines EWR-Staatsangehörigen" handelt? In diesem Fall handelt es sich um eine Karte nach Artikel 10 (oder Artikel 20). Dies wird jedoch wahrscheinlich nicht gesagt, da Familien britischer Staatsangehöriger in Großbritannien normalerweise nicht unter EU-Recht fallen, sondern unter britisches Recht.

Wenn ihre Karte keinen magischen Text enthält, sollte sie aus zwei Gründen ein Visum beantragen:

  1. Es ist nicht klar, ob Großbritannien ihr eine solche Karte gewähren würde, da sie bereits eine andere Aufenthaltserlaubnis hat. In jedem Fall ist sie wahrscheinlich nicht für eine solche Karte berechtigt, weil Sie Brite sind.

  2. Selbst wenn sie waren für die Karte berechtigt, für das Verfahren bekommen es ist umständlich und zeitraubend; Es wird auch eine Gebühr von £ 65 erhoben. Im Gegensatz dazu wird Island ihr ein Visum "so bald wie möglich und auf der Grundlage eines beschleunigten Verfahrens kostenlos" erteilen .

Sie sollte daher ein Schengen-Visum beantragen (siehe http://www.iceland.is/iceland-abroad/uk/visit-iceland/visit-iceland/ ). Da sie das Familienmitglied eines EWR-Staatsangehörigen (Sie) ist, überspringt sie mehrere Fragen zum Antrag, und der Antrag ist kostenlos. Sie sollte das Visum in ein paar Wochen bekommen.

Dänemark bearbeitet im Auftrag Islands Schengen-Visumanträge aus Großbritannien. Sie verwenden VFS als Dienstanbieter. Für VFS-Dienste wird normalerweise eine Gebühr erhoben. Wenn der Dienst nicht auf die Gebühr verzichten kann, können Sie dies vermeiden, indem Sie sich direkt an die Botschaft wenden. Es ist nicht klar, ob Sie sich in einem solchen Fall noch bei Dänemark oder Island bewerben sollten, aber ich bin sicher, dass sie es Ihnen sagen können.

Die dänische Website für EU- / EWR-Familienvisa finden Sie unter http://storbritbrit.um.dk/en/travel-and-residence/short-stay-visas/family-members-of-eu-or-eea-nationals/ .

Der Fall Ihrer Frau auf dieser Seite ist Punkt 5:

  1. Aufenthaltserlaubnis für Inhaber auf der Grundlage einer Ehe mit / Partner / Kind / Elternteil eines britischen Staatsangehörigen, der mit dem britischen Staatsangehörigen reist, von dem Sie abhängig sind: Visum erforderlich (kostenlos)

In den Kommentaren haben Sie geschrieben

Ich habe vorher die isländische Botschaft in London angerufen. Sie sagten mir, sie könnten keine visumbezogenen Fragen beantworten, da diese "ausgelagert" worden seien, und gaben mir eine Telefonnummer, die sich als VFS Global herausstellte. Der Typ, mit dem ich bei VFS Global gesprochen habe, schien keine Ahnung von dieser Visa-Route zu haben!

Ich würde versuchen, die dänische Botschaft anzurufen.

Wenn ich bezahlen muss, zahle ich lieber eine Aufenthaltskarte nach Artikel 10 als eine VFS Global-Gebühr für ein Visum, da dies uns in Zukunft bei der Einreise in andere europäische Länder helfen wird.

Wie Sie später bemerken, üben Sie in Großbritannien keine Vertragsrechte aus, weil Sie britischer Staatsbürger sind. Ihre Frau hat daher keinen Anspruch auf eine Karte nach Artikel 10.

Ich möchte also immer noch wissen, ob eine britische Aufenthaltskarte als Aufenthaltskarte nach Artikel 10 gilt.

Es tut nicht. Eine Aufenthaltskarte ist genau dann eine Karte nach Artikel 10 (oder Artikel 20), wenn sie den Inhaber als Familienmitglied eines EU- / EWR-Bürgers identifiziert.

Soweit ich weiß, unterscheidet sich die Aufenthaltserlaubnis von der Aufenthaltskarte ...

Richtig.

... und erstere zu haben, hindert Sie nicht daran, sich für letztere zu bewerben.

Das ist wahrscheinlich falsch. Die beiden Dokumente werden unter unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen ausgestellt.

Eine Aufenthaltserlaubnis wird nach "nationalem Recht" ausgestellt - in Ihrem Fall nach den Einwanderungsbestimmungen . Diese Regeln gelten für alle außer (nicht britischen) EWR-Staatsangehörigen und ihren Familien.

Die Aufenthaltskarte wird unter ausgegeben Richtlinie 2004/38 / EG ; im Vereinigten Königreich wurde es in den Einwanderungsverordnungen (Europäischer Wirtschaftsraum) in nationales Recht umgesetzt . Diese Bestimmungen gelten nicht für britische Staatsangehörige und ihre Familien, außer durch die Surinder Singh- Ausnahme ( dh einen britischen Staatsangehörigen, der nach Ausübung anderer Vertragsrechte nach Großbritannien zurückkehrt).

Selbst wenn Sie sich nach den EWR-Bestimmungen für eine Behandlung qualifizieren könnten, müsste Ihre Frau wahrscheinlich auf ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis verzichten, um die Aufenthaltskarte zu erhalten. Dies wäre offensichtlich ein schrecklicher Fehler, da der Brexit bevorsteht, da Sie wahrscheinlich irgendwann in der Zukunft erneut eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen müssten. Es scheint viel unsicherer und lästiger zu sein, als ab und zu einfach ein kostenloses Visum zu beantragen.

PS: Die von Ihnen zitierte Seite ist für "Familienmitglieder von EU- / EWR-Staatsangehörigen, die Vertragsrechte in einem anderen EU / EWR-Land ausüben".

Die Seite Titel ist eigentlich „Familienangehörige von EU / EWR - Bürger“; Darauf folgt unmittelbar die von Ihnen zitierte Überschrift der unteren Ebene. Ich argumentiere weiter unten, dass die Punkte 5 und 6 unter einer zweiten untergeordneten Überschrift stehen sollten, die klarstellen würde, dass diese Punkte für Personen gelten, die in ihren eigenen EU- / EWR-Ländern (oder außerhalb der EU / des EWR) leben.

Das meiste Material auf der Seite gilt für Familienangehörige von Personen, die Vertragsrechte ausüben, aber Punkt 5, wie oben zitiert, gilt für Sie. Die Erwähnung von "UK national" in diesem Punkt widerspricht, wie Sie bemerken, dem Ausdruck "Ausübung von Vertragsrechten in einem anderen Land". Ebenso würde Punkt 6 für Ihre Frau gelten, wenn sie ohne Sie reisen würde.

Der Grund dafür liegt genau darin, wie Sie bemerken

In den Artikeln 5 und 10 der Freizügigkeitsrichtlinie wird nicht erwähnt, ob der Staatsangehörige Vertragsrechte ausüben muss oder nicht!

Genau, und deshalb sollte Dänemark Ihrer Frau ein kostenloses Visum für die Reise nach Island geben.

Der andere wichtige Artikel für Sie ist Artikel 6, der es Ihnen und Ihrer Frau ermöglicht, nicht nur einzutreten (Artikel 5), sondern auch bis zu drei Monate zu bleiben:

Artikel 6

Aufenthaltsrecht für bis zu drei Monate

(1) Unionsbürger haben das Recht, sich für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufzuhalten, ohne dass andere Bedingungen oder Formalitäten als das Erfordernis eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses vorliegen.

(2) Die Bestimmungen von Absatz 1 gelten auch für Familienangehörige, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind und nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaats sind und den Unionsbürger begleiten oder ihm beitreten.

Ich habe einen Satz in Ihrem dritten Kommentar übersprungen:

Ich bin kein EWR-Staatsangehöriger, der Vertragsrechte ausübt, weil ich Staatsbürger des Landes bin, in dem ich lebe, und daher aufgrund meiner Staatsbürgerschaft dort leben / arbeiten kann, nicht aufgrund von Vertragsrechten ... Dies wird auch ausdrücklich erwähnt die Seite: "Bitte beachten Sie, dass britische Staatsangehörige, die in Großbritannien leben und arbeiten, keine Vertragsrechte ausüben".

Das ist genau richtig. Beachten Sie, dass das Zitat auf der Seite im Zusammenhang mit der Karte nach Artikel 10 steht. Sie versuchen nur zu unterstreichen, dass die Erlaubnis Ihrer Frau keine Karte nach Artikel 10 ist und dass sie normalerweise keine bekommen kann, weil Sie britische Staatsbürgerin sind.

Nachdem sie den Unterschied zwischen einer Karte und einer Erlaubnis festgestellt haben , besprechen sie die visumfreie Reise, die mit der Karte erlaubt ist, und die nächste Erwähnung der Erlaubnis sind die Punkte 5 und 6.

Es wäre weniger verwirrend, wenn diese Punkte unter einer anderen Überschrift stehen würden: "Familienmitglieder von EU- / EWR-Staatsangehörigen üben keine Vertragsrechte aus, weil sie in ihrem eigenen EU / EWR-Land oder außerhalb der EU / des EWR leben." Trotz der Tatsache, dass dies nicht der Fall ist, gelten sie tatsächlich für Sie und Ihre Frau.

Schließlich stelle ich beim erneuten Lesen dieser Seite fest, dass ich die Tatsache übersehen habe, dass es sich um Reisen "nach Dänemark oder Island" handelt. Sie sollten daher ohne Zweifel den Anweisungen auf dieser Seite folgen. Es verweist auf die reguläre Seite "Wo soll angewendet werden?", Die wiederum auf VFS verweist. Die VFS-Seite sagt

Für die Beantragung eines Visums wird eine Servicegebühr von 25,69 GBP (einschließlich Mehrwertsteuer) erhoben.

Sie sollten dies vermeiden können, indem Sie sich direkt beim Konsulat bewerben. Dies stammt aus dem Handbuch für die Bearbeitung von Visumanträgen , Teil III (Spezifische Regeln für Antragsteller, die Familienangehörige von EU-Bürgern oder Schweizer Staatsbürgern sind), Abschnitt 3.2:

3.2. Servicegebühr bei Auslagerung der Sammlung von Anträgen

Da Familienmitglieder bei der Einreichung des Antrags keine Gebühr zahlen sollten, können sie nicht verpflichtet werden, einen Termin über eine Premium-Telefonleitung oder über einen externen Anbieter zu vereinbaren, dessen Dienstleistungen dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden. Familienmitglieder müssen die Möglichkeit haben, ihren Antrag kostenlos direkt beim Konsulat einzureichen. Wenn Familienmitglieder jedoch beschließen, ihr Recht, ihren Antrag direkt beim Konsulat einzureichen, nicht zu nutzen, sondern die zusätzlichen Dienste zu nutzen, sollten sie für diese Dienste bezahlen.

Wenn dennoch ein Terminsystem vorhanden ist, sollten Familienmitgliedern separate Rufnummern (zum normalen örtlichen Tarif) zum Konsulat zur Verfügung gestellt werden, die vergleichbare Standards wie bei "Premium-Leitungen" einhalten, dh die Verfügbarkeit solcher Leitungen sollte von sein Standards, die mit denen anderer Bewerberkategorien vergleichbar sind, und eine Ernennung müssen unverzüglich vergeben werden.

Natürlich kann es sich lohnen, die VFS-Gebühr zu zahlen, wenn dies bequemer ist als ein Konsulat oder eine Botschaft. Die dänische Botschaft ist in London. Die dänische Regierung listet fast zwei Dutzend Konsulate und Vizekonsulate in Großbritannien auf . Wenn ein Vizekonsulat nicht helfen kann, würde ich das nächstgelegene Konsulat versuchen, wenn es näher als die Botschaft ist.


Vielen Dank für eine wirklich gut geschriebene Antwort. Ich habe jedoch zuvor die isländische Botschaft in London angerufen. Sie sagten mir, sie könnten keine Fragen im Zusammenhang mit Visa beantworten, da diese "ausgelagert" worden seien, und gaben mir eine Telefonnummer, die sich als VFS Global herausstellte. Der Typ, mit dem ich bei VFS Global gesprochen habe, schien keine Ahnung von dieser Visa-Route zu haben!
Kidburla

Wenn ich bezahlen muss, zahle ich lieber eine Aufenthaltskarte nach Artikel 10 als eine VFS Global-Gebühr für ein Visum, da dies uns in Zukunft bei der Einreise in andere europäische Länder helfen wird. Ich möchte also immer noch wissen, ob eine Aufenthaltskarte für Großbritannien als Aufenthaltskarte für Artikel 10 gilt. Soweit ich weiß, unterscheidet sich die Aufenthaltserlaubnis von der Aufenthaltskarte, und die erstere hindert Sie nicht daran, die letztere zu beantragen.
Kidburla

PS: Die von Ihnen zitierte Seite ist für "Familienmitglieder von EU- / EWR-Staatsangehörigen, die Vertragsrechte in einem anderen EU / EWR-Land ausüben". Ich bin kein EWR-Staatsangehöriger, der Vertragsrechte ausübt, weil ich Staatsbürger des Landes bin, in dem ich lebe, und daher aufgrund meiner Staatsbürgerschaft dort leben / arbeiten kann, nicht aufgrund von Vertragsrechten ... Dies wird auch ausdrücklich erwähnt die Seite: "Bitte beachten Sie, dass britische Staatsangehörige, die in Großbritannien leben und arbeiten, keine Vertragsrechte ausüben". In den Artikeln 5 und 10 der Freizügigkeitsrichtlinie wird jedoch nicht erwähnt, ob der Staatsangehörige Vertragsrechte ausüben muss oder nicht!
Kidburla

@Kidburla Ich habe auf die Kommentare mit einer Bearbeitung geantwortet.
Phoog

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Vielen Dank für all Ihre tollen Ratschläge im letzten Jahr. Am Ende sind wir den Visumweg gegangen und haben uns direkt beim dänischen Konsulat beworben, was kostenlos war. Die Seite auf der Website der dänischen Botschaft ist sehr verwirrend , aber ich habe erkannt , dass die Überschrift „Familienangehörige von EU / EWR - Bürger Vertrag Rechte ausüben in einem anderen EU / EWR - Land“ (die übrigens seit umformuliert hat sich als noch mehr verwirrend , aber Lassen Sie uns nicht darauf eingehen.) "Familienmitglieder von britischen Staatsangehörigen" sollen sich trotz der Verwendung unterschiedlicher Schriftarten auf derselben Überschriftenebene befinden.
Kidburla
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