Aufgrund der von Ihnen angegebenen Informationen haben Sie höchstwahrscheinlich kein Verbot. Ein Verbot zu haben bedeutet jedoch nicht, dass Sie ein ESTA / Visum erhalten oder in die USA einreisen dürfen.
Das hier relevante Verbot ist das INA 212 (a) (9) (B) -Verbot, bei dem Sie ein 3-jähriges / 10-jähriges Verbot auslösen, wenn Sie 180 Tage / 1-jähriges "rechtswidriges Vorhandensein" verbuchen und die USA verlassen. beziehungsweise. Die Frage ist, ob Sie eine (und wenn ja, wie viele) "rechtswidrige Präsenz" erworben haben, bevor Sie die USA verlassen haben. Die Definition von "rechtswidriger Anwesenheit" ist hochtechnisch und hier von Bedeutung.
Sie waren im J-1-Status, und Personen, die in J-1 eintreten, werden normalerweise für "D / S" (Duration of Status) auf ihrer I-94 und nicht für ein Datum zugelassen. Sie sagten, Sie glauben, es sei "D / S" (Sie sollten dies überprüfen, um sicherzugehen); Für die Zwecke dieser Antwort nehmen wir an, dass es "D / S" war.
Das USCIS Adjudicator's Field Manual, Kapitel 40.9.2 (b) (1) (E) (iii), befasst sich mit dem, was "rechtswidrige Anwesenheit" auslösen kann, wenn jemand vor dem 9. August 2018 im F / J / M-Status ist:
Nichteinwanderer F, J oder M, die vor dem 9. August 2018 keinen Nichteinwandererstatus hatten
Nichteinwanderer der Klassen F, J oder M, die ihren Status als Nichteinwanderer nicht vor dem 9. August 2018 aufrechterhalten haben, erhalten aufgrund dieses Versagens am 9. August 2018 eine rechtswidrige Anwesenheit, es sei denn, der Ausländer hat bereits begonnen, rechtswidrige Anwesenheit zu erwerben, sobald
• Am Tag nach der Ablehnung des Antrags auf Einwanderungsbeihilfe durch das DHS, wenn das DHS formell feststellte, dass der Ausländer seinen Nichteinwanderungsstatus verletzt hat, während über einen Antrag auf eine andere Einwanderungsbeihilfe entschieden wurde;
• Der Tag nach Ablauf des Formulars I-94, Ankunfts- / Abflugprotokoll, wenn der Nichteinwanderer F, J oder M für ein bestimmtes Datum zugelassen wurde; oder
• Am Tag nach der Anordnung eines Einwanderungsrichters, den Ausländer auszuschließen, zu deportieren oder zu entfernen (unabhängig davon, ob gegen die Entscheidung Berufung eingelegt wurde oder nicht).
Für jemanden, der auf "D / S" (kein Datum) auf seiner I-94 zugelassen wurde, gibt es nur zwei Situationen, die dazu führen würden, dass "rechtswidrige Anwesenheit" vor dem 9. August 2018 einsetzt: 1) Sie haben eine Einwanderung beantragt von der USCIS profitieren, und während sie darüber urteilten, stellten sie eine Statusverletzung fest und lehnten die Leistung ab, die Sie wegen der Statusverletzung beantragt hatten, oder Ihrer Beschreibung nach scheint beides nicht zuzutreffen, da Sie sich noch nie in einem Abschiebungs- / Abschiebungsverfahren befunden haben und in der Zeit nach dem Ende Ihres Programms bei USCIS keine Leistung beantragt haben. Außerdem scheint es nicht so zu sein, als hätten Sie jemals ein förmliches Schreiben erhalten Feststellung einer Statusverletzung.
Das Handbuch des Außenministeriums beschreibt es ähnlich:
9 FAM 302.11-3 (B) (1) (b) (2):
b. (U) Das DHS hat den Begriff "vom Minister für innere Sicherheit genehmigte Aufenthaltsdauer" in diesem Zusammenhang so ausgelegt, dass er Folgendes umfasst:
(2) (U) Für Ausländer, die auf "Dauer des Status" (DOS) untersucht und zugelassen wurden, gilt jede Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Staaten, es sei denn, DHS, IJ oder BIA stellen eine formelle Feststellung einer Statusverletzung fest rechtswidrige Präsenz beginnt erst mit dem Datum der förmlichen Feststellung;
9 FAM 302.11-3 (B) (1) (d):
d. (U) Für Personen, die für die Dauer des Status (DOS) zugelassen wurden (wie es normalerweise bei Ausländern mit A-, G-, F-, J- und I-Visastatus der Fall ist), entsteht keine rechtswidrige Anwesenheit, es sei denn, DHS, IJ oder Die BIA stellt im Rahmen eines Antrags auf Zuwanderungsleistung im Rahmen eines Umzugsverfahrens eine Statusverletzung fest. Diese Feststellung einer Statusverletzung durch das DHS, ein IJ oder die BIA führt dazu, dass eine Phase der "rechtswidrigen Anwesenheit" beginnt. In DOS-Fällen, in denen das DHS oder ein IJ oder die BIA eine formelle Feststellung einer Statusverletzung treffen, beginnt der Ausländer am Datum der Feststellung (dh dem Datum, an dem die Feststellung veröffentlicht / mitgeteilt wurde) eine rechtswidrige Anwesenheit zu erleiden.
Nur weil Sie kein Verbot haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie ein ESTA / Visum bekommen können (als Sie sagten: "Ich lebe jetzt in einem europäischen Land und brauche kein Visum mehr, um Einreise in die USA "bedeutet, dass Ihr Land der Staatsangehörigkeit Teil des Visa Waiver-Programms ist; Sie benötigen jedoch noch eine ESTA, um mit VWP in die USA einzureisen, wenn Sie mit dem Flugzeug anreisen. Sie werden wahrscheinlich über Ihre Aufenthaltsdauer in den USA Bescheid wissen, und wenn Sie in irgendeiner Form gefragt werden, ob Sie in der Vergangenheit Ihr Visum überschritten oder gegen die Bestimmungen verstoßen haben, müssen Sie ehrlich Ja sagen und Einzelheiten angeben. Bei einem so langen Aufenthalt ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihnen ein ESTA oder Visum verweigert wird oder dass Ihnen die Einreise in die USA verweigert wird, wenn Sie dort einreisen. Sogar Menschen mit einer einwandfreien Einwanderungsgeschichte (oder keiner) werden regelmäßig US-Visa verweigert. Mit einer Vergangenheit wie der Ihren wird es noch schwieriger. Es steht Ihnen jedoch frei, es zu versuchen. es ist nicht unmöglich für dich, es zu bekommen.