20. Juni 2012
Land : GRIECHENLAND
Speerfischereilizenz erforderlich :: JA
Bedingungen / Einschränkungen: JA:
- Im Mai ist das Speerfischen überhaupt nicht gestattet.
- Nachts nicht speeren dürfen.
- Nicht mit Tauchausrüstung speeren, nur Freitauchen.
Wo ist es verfügbar: (Hafen / Ministerium / etc.): Lokale Hafenbehörden
Adresse: Hafenbehörde
Kosten: ca. 27 Euro gültig für 2 Jahre
Vorschriften für Ausländer: Wie für Einheimische
Geschützte Arten: Eine Reihe von Vorschriften sind in der Broschüre erhalten Sie mit der Lizenz in Griechenland.
Vorschriften für die große und Menge (pro Tag):: Eine Reihe von Bestimmungen sind in der Broschüre beschrieben, die Sie mit der Lizenz in der griechischen Lizenz erhalten. Maximal 5 kg pro Speer, pro Tag oder mehr als 5 kg (ohne Limit), wenn Sie nur einen RIESIGEN Fisch treffen.
Sperrgebiete: In der Nähe von Häfen dürfen keine Speere gefischt werden. Sie müssen mindestens 300 m vom Hafen, schwimmenden Menschen, Fischnetzen und Fischfarmen entfernt sein. Muss immer eine Boje tragen und in einem Kreis tauchen, der kleiner als 50 Meter von Ihrer Boje entfernt ist.
Es gibt zwei Arten des Fischens mit einem Speer:
1) Fischen mit einem einfachen Speer, nicht mechanisch, nur mit der Kraft der Hand verwendet, und
2) Fischen mit einem Speer mit Startmechanismus, der sogenannten Harpunenpistole.
Beide Fangarten unterliegen den Bestimmungen des Präsidialdekrets 373/85. Für ihre Verwendung müssen Sie eine individuelle Lizenz für die Amateurfischerei erwerben, die Sie bei jeder Hafenbehörde in Griechenland beantragen können.
Was die erste Methode mit einem einfachen Speer betrifft, sollten Sie wissen, dass Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 2 Absatz E des Präsidialdekrets 373/85 in Kraft sind, die vorsehen, dass es keine anderen Einschränkungen gibt, aber wenn Wenn Sie eine Lampe verwenden (diffuses Licht ohne Beleuchtung), kann diese eine Leistung von bis zu 500 Kerzen haben und nicht mehr.
Was die zweite Methode betrifft, müssen Sie bei einem mechanischen Speer wissen, dass Artikel 1 des Präsidialdekrets 373/85 in Kraft ist, der Folgendes vorsieht:
- Amateur-Unterwasserfischen ist verboten:
a) im Mai jedes Jahres
b) unmittelbar nach Sonnenuntergang bis zum Sonnenaufgang
c) für Personen unter 16 Jahren
d) in einer Entfernung von 200 Metern von:
- i) der Punkt, an dem normalerweise Menschen schwimmen;
- ii) Hafenarbeiten oder Seemarken oder Boote oder andere Fischereimittel sowie Netze mit offensichtlichen Markierungen;
- iii) verankerte Schiffe.
Amateur-Unterwasserfischern ist es verboten,
a) Fänge aus den Fanggeräten anderer Fischer zu ziehen;
b) ihre „Harpunengewehre“ weiterhin bewaffnen zu lassen, wenn sie sich außerhalb des Wassers oder an Land befinden;
c) jede Art von Tauchausrüstung zu verwenden, die Luft von einem Boot liefert, oder jede Art von autonomer Tauchausrüstung, die Luft liefert. Es ist auch verboten, Atemgeräte an Bord zu lassen.
d) einen Speer zu verwenden, dessen eigene Kraft aus dem Funken eines explosiven oder anderen chemischen Gemisches stammt;
e) Netze zu benutzen;
f) Fische mit einem Gewicht von weniger als 150 Gramm zu fangen;
g) Unterwasserlicht zu verwenden.
Hobbyfischer müssen beim Tauchen eine gelbe Treibboje tragen, die eine rote diagonale Flagge und das Symbol „Y“ (die griechische Initiale für Unterwasserfischen) trägt und aus einer Entfernung von 300 m sichtbar ist. Wenn ein Schiff den Unterwasserfischer begleitet, muss diese Flagge darauf sein. Der Unterwasserfischer muss sich in einem Radius von 50 Metern vom Schild oder vom Boot bewegen.
Schließlich können Amateurfischer gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Präsidialdekrets 373/85 bis zu 5 kg Fisch fangen und nicht mehr, unabhängig von der Art des Fischfangs (außer wenn sie Netze verwenden, wenn die Mengen steigen bis 10 kg). Wenn ein Fisch selbst ein Gewicht von mehr als 5 kg hat, ist dies zulässig. Es ist auch verboten, mehr als einen Fisch der Gattung Epinephelus [Zackenbarsch] zu fangen.
Wenn Sie in unser Land kommen, ist es hilfreich, vor dem Angeln eine Hafenbehörde aufzusuchen, um weitere Informationen zu erhalten, da es auch regionale Einschränkungen sowie Einschränkungen hinsichtlich der Größe (Abmessungen) der Fische gibt.
Angelscheine werden von den örtlichen Hafenbehörden ausgestellt. Lizenzen kosten 26 Euro und sind zwei Jahre gültig. Die Kosten für die Verlängerung der Lizenz betragen 6 Euro.
Griechische Staatsbürger müssen zwei Fotos einreichen, eine Fotokopie ihres Personalausweises und ihre Steuerrollennummer (AFM). EU-Bürger benötigen zwei Fotos, ein AFM und eine Fotokopie ihres Reisepasses. Nicht-EU-Ausländer sind nicht berechtigt, eine Fanglizenz zu beantragen.
Bewerber unter 18 Jahren benötigen eine unterschriebene Erlaubnis ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Begeisterte Fischer und Fischerinnen müssen außerdem eine Fischereilizenzbroschüre vom griechischen Sozialversicherungsfonds für Seeleute (NAT) erhalten. Das Büro befindet sich in der Ethnikis Antistasios Street 1 in Piräus.
* Kleinere Format- und Übersetzungsanpassungen wurden für Fluss und Lesbarkeit vorgenommen.