Bürger der Republik Moldau, der als Dolmetscher auf einer kurzen Geschäftsreise (7 Tage) nach Finnland reist - Visumbefreiung


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Ich bin moldauische Staatsbürgerin und habe vor, aus der Türkei, in der ich derzeit wohne, als Dolmetscherin für zwei Personen auf Geschäftsreise nach Finnland zu reisen. Ich bin freiberuflicher Dolmetscher und daher kein registrierter Mitarbeiter der Firma, mit deren Vertretern ich reisen werde.

Gemäß den geltenden Reisevorschriften benötigen moldauische Staatsbürger für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum kein Visum. Ich mache mir jedoch Sorgen, ob mein Besuchszweck von der Visumbefreiung erfasst wird. Sollte ich erwähnen, dass ich als Dolmetscher zum Einwanderungsbeamten an der Grenze reise? Wenn ja, könnte es Probleme geben?

Ich werde in der Lage sein, einen Nachweis über die Unterkunft, Rückfahrkarten usw. zu erbringen.


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Sowohl Schengen als auch das Vereinigte Königreich gestatten persönlichen Diensten wie Leibwächtern und Übersetzern usw., ihre Arbeit zu begleiten und zu erledigen, jedoch nicht für andere.
Gayot Fow

Antworten:


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Du solltest in Ordnung sein. Wenn Sie gefragt werden, sollten Sie erwähnen, dass Sie als Dolmetscher arbeiten und das ist der Grund für Ihren Aufenthalt. Es sollte keine Probleme geben, da Dolmetscher ohne Visum arbeiten können.

Das finnische Außenministerium gibt an, dass Sie kein Visum benötigen.

Nach Angaben der finnischen Einwanderungsbehörde können Dolmetscher in Finnland für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen ohne Aufenthaltserlaubnis arbeiten.

In folgenden Fällen benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis für einen Arbeitnehmer oder eine andere Aufenthaltserlaubnis:

Wenn Sie Dolmetscher, Lehrer, Spezialist oder Sportrichter oder Schiedsrichter sind, arbeiten Sie auf der Grundlage einer Einladung oder eines Vertrags und die Dauer des Auftrags beträgt nicht mehr als 90 Tage

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