Sie möchten ein Standard-Besuchervisum beantragen und sind getrennt und in Scheidung.
Muss ich die Details meines Partners auf dem Visumantrag angeben?
Schauen wir uns das Formular an ...
Das Dropdown-Menü enthält die verfügbaren Auswahlmöglichkeiten und es gibt eine Auswahlmöglichkeit für "Getrennt". Ja, Sie sollten die Option auswählen, die Ihre persönlichen Umstände am besten beschreibt. Wenn Sie sich gerade scheiden lassen (und über die erforderlichen Unterlagen verfügen, um dies zu beweisen), lautet die Antwort "Getrennt". Das Formular erkennt dann, dass die Angaben des Ehepartners irrelevant sind, und überspringt diesen Teil des Formulars.
Wird sich dies auf meinen Visumantrag auswirken?
An sich nein. Es ist normal. Unzählige Menschen werden getrennt und geschieden, darunter Konsularbeamte und sogar Minister. Es gibt keinen Grund dafür, dass der Familienstand einer Person (welcher Art auch immer) allein einen Antrag beeinflusst.
Muss ich die Details meines Partners auf dem Visumantrag angeben?
Nicht wenn du getrennt bist. Aber wenn Sie verheiratet sind und sich in einer Probetrennung befinden, in der es keine Unterlagen gibt (oder die noch nicht eingereicht wurden), dann ja. Schauen wir uns das Formular an ...
Dies macht ziemlich deutlich, dass die Angaben des Ehepartners erforderlich sind. Wenn Sie jedoch ohne Papierkram getrennt sind, können Sie auf "NEIN" klicken, um "Leben sie derzeit bei Ihnen" zu klicken. Und in diesem Fall bekommen Sie diesen Welpen ...
Wenn Sie auf "JA" klicken, um mit Ihnen zu reisen, erhalten Sie diesen Expander ...
Sie fragen nicht nach der Passnummer des Ehepartners, wenn der Ehepartner nicht mit Ihnen reist. Danach geht das Formular zu anderen Dingen über, wie zum Beispiel den Details Ihrer Eltern.
Ich habe diese Details nicht.
Das ist gut. Sie können eine Notiz beifügen, in der erläutert wird, warum Sie nicht über die Daten Ihres Ehepartners (oder andere Informationen, die er sehen möchte) verfügen. Der Nachteil ist, dass Ihre Bewerbung in die Kategorie "Orange Light" verschoben wird, in der Bewerbungen nicht "unkompliziert" sind. Als „Best Practices“ sollte der Antragsteller jeden Versuch unternehmen, die angeforderten Informationen bereitzustellen.
Möglicherweise haben Sie keine Kontaktdaten, aber da Sie die Scheidung beantragt haben, besteht die einfachste Abhilfe darin, Ihr Scheidungsverfahren zu überprüfen, die Kontaktdaten Ihres Ehepartners zu suchen und die Informationen auf das Formular zu übertragen.
HINWEIS: Wir können uns nicht mit der Frage befassen, ob diese Fragen die Privatsphäre verletzen oder rechtlich begründet sind oder einen Zweck haben, der über die in den Leitlinien angegebenen hinausgeht.