Benötige ich ein Visum, um mit meinem EU-Partner nach Großbritannien zu reisen?


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Ich komme nicht aus der EU. Ich habe einen spanischen Partner und wir leben in Spanien. Aufgrund unserer offiziellen Beziehung habe ich eine spanische Familienerlaubnis. Wir werden zusammen für den Tourismus nach Großbritannien reisen. Ich bin verwirrt, ob ich eine Familiengenehmigung des EWR benötige oder nicht.

Ich werde dort nicht leben und werde mit meinem Partner reisen. Mir wurde gesagt, dass ich kein Visum brauche, dass es ausreichen wird, unser Dokument der Zivilunion vorzuzeigen. Ist das richtig oder brauche ich ein Visum für die Einreise nach Großbritannien?


Geben Sie hier die Bildbeschreibung einVielen Dank für Ihre Antwort. Lassen Sie mich Ihnen mehr Details geben.

Ich habe die türkische Staatsbürgerschaft.

Auf meiner Aufenthaltskarte steht genau, dass die Aufenthaltskarte eines Familienmitglieds eines Unionsbürgers " tarjeta de familiar de la union" ist .

Mein Fall ist wie zum Beispiel: Ein Nicht-EWR-Ehegatte eines in Deutschland lebenden deutschen Staatsangehörigen verfügt normalerweise über eine nach deutschem innerstaatlichem Recht ausgestellte Aufenthaltserlaubnis. Daher ist für die Reise und die Einreise nach Großbritannien eine Familiengenehmigung des EWR für das Vereinigte Königreich erforderlich. Daher sollte ich berücksichtigen, dass ich eine Familiengenehmigung für den EWR benötige, auch wenn ich mit meinem Partner auf einer touristischen Reise bin.


Was ist Ihre Staatsbürgerschaft?
Michael

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Gayot Fow

Bitte definieren Sie "offizielle Beziehung".
Leichtigkeitsrennen im Orbit

Antworten:


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Bei dieser Antwort wird davon ausgegangen, dass Sie kein Staatsbürger eines Landes sind, dessen Staatsangehörige ohne Visum nach Großbritannien reisen dürfen. Wenn Sie sind ein Bürger eines solchen Landes, dann Sie natürlich brauchen kein Visum, aber in diesem Fall würden Sie wahrscheinlich nicht diese Frage gestellt haben.

Ihr Zivilgewerkschaftsdokument befreit Sie nicht von einem Visum. Sie können es jedoch genau dann in Kombination mit Ihrer Aufenthaltskarte verwenden, wenn auf Ihrer Aufenthaltskarte angegeben ist, dass es sich um die "Aufenthaltskarte eines Familienmitglieds eines EU-Bürgers" oder um entsprechende Worte handelt.

Da auf Ihrer Karte steht , dass Sie, wie in dem von Ihnen hinzugefügten Bild gezeigt, ohne Visum nach Großbritannien reisen können. Befolgen Sie dazu die Anweisungen auf der Seite zur Einreise nach Großbritannien als Inhaber einer Aufenthaltskarte nach Artikel 10 . Auffallende Teile:

Eine Aufenthaltskarte nach Artikel 10 sollte den Wortlaut „Aufenthaltskarte eines Familienmitglieds eines Unionsbürgers“ enthalten.

Ein weiteres Dokument, „Daueraufenthaltskarte eines Familienmitglieds eines Unionsbürgers“, das gemäß Artikel 20 der Richtlinie ausgestellt wurde, ist ebenfalls zulässig.

Dokumente, die auf einer anderen Grundlage ausgestellt wurden, beispielsweise (biometrische) Aufenthaltsgenehmigungen, die nach nationalem Recht eines anderen Mitgliedstaats ausgestellt wurden, sind nicht akzeptabel und befreien den Inhaber nicht von der Verpflichtung, eine Familiengenehmigung des EWR zu erhalten.

Beispielsweise verfügt ein Nicht-EWR-Ehegatte eines in Deutschland lebenden deutschen Staatsangehörigen in der Regel über eine nach deutschem innerstaatlichem Recht ausgestellte Aufenthaltserlaubnis. Daher ist für die Einreise und Einreise nach Großbritannien eine Familiengenehmigung des Vereinigten Königreichs des EWR erforderlich.

Ebenfalls:

Eine gültige, echte Aufenthaltskarte nach Artikel 10 (oder Artikel 20) ermöglicht es dem nicht aus dem EWR stammenden Familienmitglied eines EWR-Staatsangehörigen, nach Großbritannien zu reisen, ohne eine Familiengenehmigung aus dem EWR einzuholen.

Um jedoch nach Großbritannien zugelassen zu werden, müssen Sie nachweisen, dass Sie ein EU-Recht auf Zulassung haben. Ohne den Nachweis, dass Sie ein Zulassungsrecht haben, dürfen Sie aufgrund Ihrer Aufenthaltskarte nicht nach Großbritannien einreisen.

Schließlich:

Um nach Großbritannien zugelassen zu werden, erwarten wir zusätzlich zu Ihrer gültigen Aufenthaltskarte Folgendes:

  • Ihren gültigen Reisepass
  • Nachweis, dass Sie das Familienmitglied eines EWR-Staatsangehörigen sind (z. B. Ihre Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde)

Das Beispiel ist verwirrend. Ich würde erwarten, dass der Nicht-EWR-Ehegatte des in Deutschland lebenden deutschen Staatsangehörigen KEINE Familiengenehmigung für den EWR im Vereinigten Königreich benötigt.
Paul Praet

@PaulPraet ist nicht mein Beispiel; Es ist das Beispiel der britischen Regierung. Auf jeden Fall sehe ich nicht, was daran verwirrend ist; Ein Nicht-EWR-Ehegatte eines in Deutschland lebenden Deutschen hat normalerweise keine Aufenthaltskarte nach Artikel 10 oder 20. Ohne eine solche Person benötigt eine EWR-Familienerlaubnis, um unter Freizügigkeit mit dem deutschen Staatsbürger nach Großbritannien zu reisen.
Phoog

Warum hätte der Ehepartner keine solche Karte? Ich bin belgischer Staatsbürger und lebe zusammen mit meiner chinesischen Frau in Belgien. In ihrem belgischen Personalausweis wird deutlich erwähnt, dass sie „eine Verwandte eines EU-Bürgers“ ist.
Paul Praet

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@PaulPraet, weil die Richtlinie keine Familienangehörigen von EU-Bürgern betrifft, die in ihrem eigenen Land leben. Diese fallen unter nationales Recht. Siehe service.berlin.de/dienstleistung/305289 über Familie "von Deutschen oder Ausländer" vs service.berlin.de/dienstleistung/326235/ betreffend "von Leistungen der EU und des EWR" ( von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR). (Italien und Spanien und, zumindest, Belgien, entscheiden sich zumindest dafür, diese Rechte auf die Familien ihrer Bürger auszudehnen, aber viele Länder, einschließlich Deutschland, tun dies nicht.)
Phoog

OK. Wenn meine Frau und ich nach Großbritannien gehen, muss sie nur ihren belgischen Personalausweis und einen Beweis für unsere Ehe mitbringen?
Paul Praet
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