Mein Sohn wurde vor 5 Monaten in Schweden geboren. Ich bringe ihn diesen Monat in den Urlaub nach Indien. Er hat seinen indischen Pass, aber noch keine Aufenthaltserlaubnis (beantragt und wartet auf Entscheidung).
Werde ich beim Austritt aus der EU mit ihm auf Probleme stoßen?
Ich beabsichtige, ihn erst nach Erhalt seiner Erlaubnis nach Schweden zurückzubringen.
UPDATE: Offensichtlich ist eine Aufenthaltserlaubnis auch beim Verlassen der EU erforderlich, wenn die Grenzkontrolle in einem EU-Land stattfindet, das nicht Ihr Wohnsitzland ist. In unserem Fall war die Grenzkontrolle in Berlin, wo wir den Flug nach Delhi wechselten. Der Beamte sagte, dass es eine Geldstrafe für illegale Einwanderung gibt, auch wenn dies nur für einen einzigen Tag gilt, aber er wird darauf verzichten, da wir Dokumente hatten, die den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für meinen Sohn belegen.