Können wir eingeäscherte Asche mitnehmen, während wir nach Indien reisen? Was sind die Regeln und Vorschriften, denen wir folgen müssen?
Ja, Sie können mit eingeäscherten Überresten von den USA nach Indien reisen. Sie müssen die TSA-Anforderungen, die Airline-Richtlinien und die Anforderungen der indischen Botschaft / des indischen Konsulats erfüllen.
Tsa Verordnungen
Über die My TSA können Sie eingeäscherte Überreste mitnehmen, und es wird empfohlen, sich bei Ihrer Fluggesellschaft zu erkundigen, ob Sie eingeäscherte Überreste als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck mitnehmen dürfen. Weitere verbrannte Überreste sollten in einem leichten Behälter aus Holz oder Kunststoff transportiert werden. Bitte beachten Sie die folgenden Richtlinien:
"Ein Transportsicherheitsbeauftragter (TSO) wird unter keinen Umständen einen Einäscherungsbehälter öffnen. Um die Überprüfung zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, einen vorübergehenden oder dauerhaften Einäscherungsbehälter aus einem leichteren Material wie Holz oder Kunststoff zu kaufen. Wenn der Behälter hergestellt wird Bei einem Material, das ein undurchsichtiges Bild erzeugt, kann der ÜNB nicht eindeutig bestimmen, was sich im Container befindet, und der Container ist nicht zulässig.
Selbst wenn ein Gegenstand generell zugelassen ist, kann er einer zusätzlichen Überprüfung unterzogen werden oder nicht durch den Kontrollpunkt zugelassen werden, wenn er während des Überprüfungsprozesses einen Alarm auslöst, manipuliert zu sein scheint oder andere Sicherheitsbedenken aufwirft. Die endgültige Entscheidung darüber, ob Gegenstände im Flugzeug zugelassen werden, liegt bei TSA. "
Airline-Richtlinien
Verbrannte menschliche Überreste von Qatar Airways:
Einäscherte menschliche Überreste werden als aufgegebenes Gepäck zur Beförderung angenommen, sofern der Passagier im Besitz aller erforderlichen Unterlagen ist, einschließlich einer beglaubigten Kopie einer Sterbeurkunde, und der Sarg oder die Urne mit den einäscherten Überresten in einem versiegelten Umkarton verpackt ist oder Fall.
Verbrannte menschliche Überreste können zur Beförderung in der Passagierkabine angenommen werden, sofern das Herkunftsland dies nicht als eingeschränkt einstuft.
Indische Botschaft / Konsulat-Anforderung
Vom offiziellen Generalkonsulat Indiens müssen Sie alle folgenden Anforderungen erfüllen:
Aschetransport der Verstorbenen nach Indien
Die Airport Health Organization unter der Generaldirektion für Gesundheitsdienste, Ministerium für Gesundheit und Familienfürsorge der indischen Regierung hat mitgeteilt, dass internationale Fluggesellschaften auf indischen Flughäfen gemäß The Aircraft (Public Health ) Regeln, 1954, müssen folgende beachtet werden:
- Der Empfänger und der Luftverkehrsdienst teilen dem Gesundheitsbeauftragten des Ankunftsflughafens mindestens 48 Stunden im Voraus mit, ob die Leiche, die menschlichen Überreste oder die Asche der eingeäscherten Leichen eingeschleppt wurden.
- Es sollte eine ordnungsgemäße Sterbeurkunde vorhanden sein, die von einem Arzt in englischer Sprache ausgestellt oder in Bezug auf die Leiche ins Englische übersetzt wurde. Gemäß den internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO sollte die Sterbeurkunde nur in englischer oder französischer Sprache ausgestellt werden. Die Übersetzung der Sterbeurkunde führt manchmal zu übermäßiger Verspätung und Frustration bei den Teilnehmern.
- Die Sterbeurkunde, aus der hervorgeht, dass die Todesursache anhängig ist oder als Todesursache angegeben ist, die nach dem Tod oder der unbekannten Todesursache festzustellen ist, oder die als natürlicher Tod gilt, macht die Sterbeurkunde ungültig, und dem Leichnam / Menschenrest wird von Health keine NOC gewährt Offizier des Flughafens. Das Einbalsamierungszertifikat ist beizufügen.
- Das NOC sollte von der indischen Botschaft / dem indischen Konsulat des Landes bezogen werden, von dem aus die Leiche transportiert wird.
- Gemäß den Bestimmungen der Aircraft (Public Health) -Regeln von 1954, Teil IV, Regel Nr. 41, darf keine Person tote oder menschliche Überreste von Personen nach Indien bringen, die an Gelbfieber, Pest, Milzbrand, Drüsen oder anderen Krankheiten gestorben sind andere Krankheiten, die von der indischen Regierung zu diesem Zweck gemeldet werden können. Vorausgesetzt, nichts in dieser Regel gilt für ordnungsgemäß eingeäscherte Asche von Leichen oder menschlichen Überresten.