Ich habe kürzlich das indische E-Visum beantragt. Auf der Website stand, dass sie mir das E-Visum bei Genehmigung per E-Mail schicken würden.
Ich habe eine E-Mail erhalten, in der meine Bewerbung genehmigt wurde.
Muss ich diese E-Mail nur ausdrucken? Es sieht für mich ziemlich informell aus.
Da es sich um eine E-Mail handelte, erwartete ich so etwas wie einen PDF-Anhang mit Foto und eventuell aufgedrucktem Wappen oder ähnlichem.
Kann jemand helfen?
Der Text lautet wie folgt:
Sehr geehrter SECONDNAME FIRSTNAME,
Ihr Antrag auf e-Tourist Visa (eTV) wurde mit folgendem Ergebnis bearbeitet.
Anwendungs-ID: - XXX
Passnummer: - XXX
Bewerbungsstatus: - Bewilligt
Visum Nr .: - XXX
Staatsangehörigkeit: - DEUTSCHLAND
Sie können zwischen dem 14.01.2017 und dem 17.02.2017 in Indien ankommen. (Datumsformat ist TT / MM / JJJJ).
Das Visum ist 30 Tage ab dem Datum der Ankunft in Indien gültig
Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an das eTV-Supportcenter unter indiatvoa@gov.in.
Für Tele-Anfragen (IVRS-Anfrage) rufen Sie bitte unter + 91-11-24300666 an. Bitte verwenden Sie XXX als Schlüssel
Hinweis: - Bitte tragen Sie eine Kopie dieses elektronischen Touristenvisums (eTV) zum Zeitpunkt der Reise bei sich. - Das bei der Ankunft ausgestellte e-Tourist-Visum (eTV) ist nur für den einmaligen Gebrauch, nicht erweiterbar, nicht umwandelbar und gilt nicht für den Besuch von Schutzgebieten und Kantonsgebieten. - Die biometrischen Daten des Antragstellers werden bei der Ankunft in Indien bei der Einwanderung zwingend erfasst.
- Der Antragsteller muss mit dem oben genannten Reisepass anreisen.
- Der Antragsteller kann nur an 16 von E-TV bezeichneten Flughäfen ankommen, z. B. Ahmedabad, Amritsar, Bengaluru, Chennai, Cochin, Delhi, Gaya, Goa, Hyderabad, Jaipur, Kalkutta, Lakhnau, Mumbai, Tiruchappali (Trichy), Trivandrum und Varanasi. Er kann jedoch von jeder der in Indien zugelassenen Einwanderungskontrollstellen abreisen.
-e-Tourist Visa ist nicht für Beschäftigungs-, Journalismus- und Konferenzzwecke gestattet.
- Sobald Sie nach Indien eingereist sind, unterliegen Sie den indischen Gesetzen.
-Diese elektronische Reisegenehmigung berechtigt Sie nicht zur garantierten Einreise nach Indien. Ihre Einreise kann zum Zeitpunkt der Anreise noch verweigert werden.