Ich werde 3 Monate lang Gastwissenschaftler an einer US-Universität sein. Ich muss das Land zweimal verlassen, um auf Konferenzen zu sprechen. Ich werde nicht nach Hause zurückkehren, sondern nur an diesen Konferenzen teilnehmen und zurückkehren, um meinen Gastwissenschaftleraufenthalt abzuschließen.
Hat eine solche Zeit außerhalb des Landes: a) wird von der 90-Tage-Grenze im Rahmen des Programms zur Befreiung von der Visumpflicht abgezogen, b) macht es keinen Unterschied und wird der Besuch als eine ununterbrochene Strecke von 90 Tagen ab der ersten Ankunft angesehen, oder c) "zurückgesetzt" "Die Uhr, damit der Wiedereintritt nach meiner ersten Konferenz einen neuen Zeitraum von 90 Tagen beginnt? (Jede Konferenzreise dauert ca. 7-10 Tage, da die Standorte sehr weit entfernt sind.)
Da ich 20 Tage unterwegs sein werde, ist es ein ausreichend großer Teil meines Stints, dass ich daran festhalten und es nicht in meinen 90 Tagen essen lassen möchte.