Ich bin ein Nicht-EU-Bürger mit einem 3-jährigen Stellenangebot bei einem schwedischen Unternehmen. Ich bin berechtigt und habe eine Aufenthaltserlaubnis als Gastwissenschaftler beantragt , die derzeit bearbeitet wird (der Status meiner Bewerbung zeigt "Entscheidung ausstehend" an). Soweit ich weiß, unterscheidet sich diese Erlaubnis als "Gastforscher" von einer ordnungsgemäßen Aufenthaltserlaubnis und ähnelt eher einem D-Visum für "Langzeitaufenthalte" .
Gleichzeitig besitze ich ein Schengen-Visum vom Typ C , das noch 6 Monate gültig ist. Ich bin ein paar Mal mit diesem Visum gereist, nach Schweden und in andere Länder. Ich habe noch nie übernachtet und werde es auch nicht tun.
Meine Frage lautet: Darf ich in der Zeit, in der ich auf das Ergebnis meiner Bewerbung als "Gastforscher" warte, als Tourist nach Schweden einreisen? Wirkt sich die Eingabe negativ auf die Bewertung meiner Bewerbung aus?
Ich würde mich freuen, wenn ich auf ein schriftliches Dokument oder eine Webseite verwiesen werden könnte, die schlüssige Informationen darüber enthält, oder auf persönliche Anekdoten von Personen, die sich in einer ähnlichen Situation befanden.
Ich frage dies, weil mir am Telefon von einem offiziellen Mitarbeiter mitgeteilt wurde, dass "es verboten ist, in das Land einzureisen, während der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bearbeitet wird, und der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis infolgedessen abgelehnt werden kann. " Als ich jedoch eine schriftliche Quelle anforderte, die diese Informationen bestätigte, verwies sie mich lediglich auf die Migrationsverket-Website, ohne eine bestimmte Seite anzugeben. und selbst als ich die Website gründlich durchgesehen habe, konnte ich diese Informationen nicht finden. Kann es sein, dass dies eine veraltete Information ist?