Einreise nach Schweden mit Touristenvisum in Erwartung der "Forscher" -Erlaubnis


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Ich bin ein Nicht-EU-Bürger mit einem 3-jährigen Stellenangebot bei einem schwedischen Unternehmen. Ich bin berechtigt und habe eine Aufenthaltserlaubnis als Gastwissenschaftler beantragt , die derzeit bearbeitet wird (der Status meiner Bewerbung zeigt "Entscheidung ausstehend" an). Soweit ich weiß, unterscheidet sich diese Erlaubnis als "Gastforscher" von einer ordnungsgemäßen Aufenthaltserlaubnis und ähnelt eher einem D-Visum für "Langzeitaufenthalte" .

Gleichzeitig besitze ich ein Schengen-Visum vom Typ C , das noch 6 Monate gültig ist. Ich bin ein paar Mal mit diesem Visum gereist, nach Schweden und in andere Länder. Ich habe noch nie übernachtet und werde es auch nicht tun.

Meine Frage lautet: Darf ich in der Zeit, in der ich auf das Ergebnis meiner Bewerbung als "Gastforscher" warte, als Tourist nach Schweden einreisen? Wirkt sich die Eingabe negativ auf die Bewertung meiner Bewerbung aus?

Ich würde mich freuen, wenn ich auf ein schriftliches Dokument oder eine Webseite verwiesen werden könnte, die schlüssige Informationen darüber enthält, oder auf persönliche Anekdoten von Personen, die sich in einer ähnlichen Situation befanden.

Ich frage dies, weil mir am Telefon von einem offiziellen Mitarbeiter mitgeteilt wurde, dass "es verboten ist, in das Land einzureisen, während der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bearbeitet wird, und der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis infolgedessen abgelehnt werden kann. " Als ich jedoch eine schriftliche Quelle anforderte, die diese Informationen bestätigte, verwies sie mich lediglich auf die Migrationsverket-Website, ohne eine bestimmte Seite anzugeben. und selbst als ich die Website gründlich durchgesehen habe, konnte ich diese Informationen nicht finden. Kann es sein, dass dies eine veraltete Information ist?


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@pnuts Ich hatte eine kurze Diskussion mit ihnen und fügte die Informationen hinzu, die Sie vorschlagen. Sie rührten sich nicht, und ich wollte nicht weiter forschen und eskalieren.
mbaytas

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Ich bezweifle, dass es tatsächlich verboten ist. Was (oft) verboten ist, ist die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in ein Kurzaufenthaltsvisum (dh ohne Langzeitvisum). In diesem Fall würde die Erlaubnis verweigert und Sie müssten das Land verlassen, bevor Sie das richtige Visum / die richtige Erlaubnis beantragen. Ihre Situation ist jedoch anders, da Sie die Genehmigung bereits beantragt haben. Dies könnte die Quelle der Verwirrung sein. Sie müssen wahrscheinlich gehen und in Ihr Herkunftsland zurückkehren, um die Erlaubnis oder das Visum von dem Konsulat zu erhalten, bei dem Sie den Antrag gestellt haben.
Entspannt

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Beachten Sie jedoch, dass Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert wird, auch wenn dies nicht verboten ist, insbesondere weil Ihre Absicht, das Land zu verlassen, nicht festgestellt werden kann (da Sie tatsächlich bereits Ihre Absicht bekundet haben, länger als unter a zulässig zu bleiben) Visum für Kurzaufenthalte).
Entspannt

@Relaxes Dies kann leicht gemildert werden, wenn Sie nicht direkt von außerhalb des Schengen-Raums nach / aus Schweden fliegen
JonathanReez unterstützt Monica

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@JonathanReez Verstöße gegen die Regeln, ohne entdeckt zu werden, verstoßen immer noch gegen die Regeln.
Phoog

Antworten:


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Auf der Seite der persönlichen Anekdoten

Ich habe persönlich ein Touristenvisum für Schweden für andere Personen beantragt, während die betreffende Person gleichzeitig eine Art Langzeitvisumantrag in Arbeit hat. Warten auf eine Entscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis (Umzug in einen Verwandten) und Besuch als Tourist während der Entscheidungszeit.

Ich war der Sponsor und habe in der Bewerbung den Grund sehr deutlich angegeben und die Situation offen erklärt:

Aufgrund der unbekannten Zeitspanne bis eine Entscheidung über den [nicht-touristischen Antrag] getroffen wird ... möchte in der Zwischenzeit ein Touristenvisum für den Besuch beantragen.

und

Sollte der erwähnte [nicht-touristische Antrag] eine persönliche Anwesenheit bei der schwedischen Botschaft erfordern, wird der [Antragsteller] unverzüglich dorthin zurückkehren.

Bisher wurden die Anträge für ein zusätzliches Touristenvisum und die Einreise / Ausreise nach Schweden erfolgreich genehmigt . Die eigentlichen nicht-touristischen Genehmigungen wurden ebenfalls erteilt.


Hintergrund

Dies wurde aufgrund der extremen Wartezeiten bei der Einholung von Entscheidungen von Migrationsverket in den Jahren 2015-2016 aufgrund des Zustroms von Flüchtlingsfällen nach Schweden "notwendig". Dies führt zu einer "geschätzten Entscheidungszeit von 6 bis 24 Monaten", was natürlich eine Planung unmöglich macht.

Menschen, die gleichzeitig ein Touristenvisum beantragen, scheinen damals nicht so weit hergeholt zu sein, auch wenn es technisch möglicherweise gegen die Regeln verstößt. Mir wurde von Migrationsverket-Beamten gesagt, dass dies nicht der Weg sei, " The applicant must be reachable in the country of original application submission during the application processing time." und " The sponsor must be reachable in Sweden during the application processing time.". Vielleicht ließen sie in Ausnahmefällen die langen Wartezeiten erkennen, die einige Abstriche erforderten.

Auch dies ist eine rein persönliche Erfahrung (zwei Fälle), ohne Verweise auf schriftliche Regeln. Ich reiche es ein, weil die Frage "persönliche Anekdoten" verlangte.


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Tolle Antwort, danke. Darf ich fragen, ob Sie Migrationsverket während des Bewertungszeitraums über den Besuch mit dem Touristenvisum informiert haben? Der Wortlaut Ihrer Antwort deutet darauf hin, dass Sie die Situation bei der Beantragung des Visums erläutert, Migrationsverket jedoch nicht über die Einreise / Ausreise informiert haben. Ist dies der Fall und wenn nicht, wie (über welche Abteilung / welchen Kanal) haben Sie Migrationsverket benachrichtigt?
mbaytas

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@mbaytas Nein, wir haben Migrationsverket nicht speziell über die Einreise / Ausreise nach dem Antrag auf ein Touristenvisum informiert. In einem Fall wurde der Beschwerdeführer während seines Aufenthalts in Schweden zu einem Vorstellungsgespräch in die Botschaft gerufen und musste den Touristenbesuch abbrechen, um an diesem Treffen teilnehmen zu können. Bei der Beantwortung der Interviewanfrage wurde ebenfalls nicht angegeben, dass sich der Bewerber in Schweden befand, jedoch erwähnt, dass sich der Bewerber nicht im Herkunftsland befand, was technisch gegen die mündlichen Regeln verstößt, die mir gegeben wurden. Wieder ging alles gut.
Alendri

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Ich frage dies, weil mir am Telefon von einem offiziellen Mitarbeiter mitgeteilt wurde, dass "es verboten ist, in das Land einzureisen, während der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bearbeitet wird".

Touristenvisa unterliegen dem Schengener Visakodex und es gibt keine Möglichkeit, in ein bestimmtes Land einzureisen, solange Ihre Aufenthaltserlaubnis noch aussteht. Ich gehe daher davon aus, dass der betreffende Mitarbeiter Ihre Frage einfach missverstanden und darauf hingewiesen hat, dass Ihr Visum erst dann gültig ist, wenn es vom Migrationsverket bearbeitet wurde. Das Reisen mit anderen Visa ist eine ganz andere Situation.

Wirkt sich die Eingabe negativ auf die Bewertung meiner Bewerbung aus?

Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihre Anwendung nicht betroffen ist, fliegen Sie einfach aus einem anderen Schengen-Staat nach Schweden. Derzeit gibt es keine zentralisierte Datenbank für Ein- und Ausreisen aus dem Schengen-Raum, sodass schwedische Beamte nicht einmal wissen können, dass Sie sich innerhalb des Landes befinden.


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@mbaytas Antwort aktualisiert
JonathanReez unterstützt Monica

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@JonathanReez Die Strategie, aus einem anderen Schengen-Staat nach Schweden einzureisen, ist trügerisch und riskant, wenn der Antragsteller tatsächlich im Ausland bleiben muss, solange der Antrag noch ansteht. Wird der Beschwerdeführer aus irgendeinem Grund, beispielsweise als Opfer einer Straftat, von der Polizei in Kenntnis gesetzt, kann der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gefährdet werden.
Phoog

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@ Tor-EinarJarnbjo der dortige Wortlaut kann dahingehend interpretiert werden, dass ein alleiniger Antrag nicht zum Eintritt berechtigt. Auch sind keine Konsequenzen angegeben. Ich suche offizielle Dokumente oder Anectodes, die die Situation klarstellen und detaillieren.
mbaytas

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@ Tor-EinarJarnbjo Immer noch schwer einzusehen, wie das funktionieren würde oder es mit der Logik des Schengen-Systems in Einklang zu bringen. Die Mitgliedstaaten können die Einreise oder die Verweigerung der Anerkennung der Gültigkeit ausgewählter Schengen-Visa außerhalb der in den Schengen-Grenzen und Visakodizes festgelegten Verfahren mit Sicherheit nicht willkürlich verweigern, da sonst das Ganze völlig leer und diese Verfahren nahezu unbrauchbar wären.
Entspannt

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Ein tatsächliches Verbot ist theoretisch immer noch möglich, dies würde jedoch bedeuten, dass die Person in den entsprechenden Datenbanken erfasst und sichergestellt wird, dass ihre Visa annulliert werden, wenn sie sich an einer Schengen-Außengrenze (nicht nur in Schweden) aufhalten. Schweden kann das mit Sicherheit nicht für jeden Antragsteller tun, der ein gültiges Kurzaufenthaltsvisum besitzt… Und was ist mit Menschen, die kein Kurzaufenthaltsvisum benötigen?
Entspannt
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