Ob "sechs Monate" sechs Kalendermonate oder 180 Tage bedeuten, ist eine faszinierende Frage, in dieser Situation aber letztendlich keine wichtige.
Selbst wenn Ihre Mutter bei ihrem letzten Besuch 4 Tage lang technisch übernachtet hat, führt ein derart kurzer Aufenthalt nicht zu einem Wiedereinreiseverbot (bei freiwilliger Abreise auf eigene Kosten nach weniger als 90 Tagen und ohne andere erschwerende Umstände). . Ob sie wieder zugelassen wird, hängt also davon ab, ob sie den Einwanderungsbeamten davon überzeugen kann, dass sie zu diesem Zeitpunkt eine "echte Besucherin" ist. Dies ist genau derselbe Standard, als hätte sie nicht übernachtet!
Sicher genug, das IO kann das Overstay (wenn es sich um ein Overstay handelt) sehen, wenn es diese Bestimmung vornimmt - aber ihr Reiseverlauf steht ihnen trotzdem zur Verfügung. Und die entscheidende Information, die sie daraus ziehen werden, ist, dass sie ein halbes Jahr geblieben ist und genau zu dem Zeitpunkt abgereist ist, an dem sie dies vernünftigerweise für erforderlich hielt . Dies zeugt einerseits von der Bereitschaft, die Regeln einzuhalten (was gut ist), andererseits aber auch von dem Wunsch, ihren Besuch so lange wie möglich zu verlängern (was Anlass zur Sorge geben könnte).
Die Tatsache, dass sie nach diesem langen Besuch mehr als ein Jahr draußen geblieben ist, macht es weniger wahrscheinlich, dass sie versucht, durch lange aufeinanderfolgende Besuche in Großbritannien zu leben (was eine wirklich schlechte Sache wäre). . So oder so könnte es gehen - aber meine unbegründete Vermutung wäre, dass sie nach einigem Nachfragen wahrscheinlich reinkommen würde.
Am Ende kommt es in jedem Fall darauf an, ob die IO sie und ihre Pläne für glaubwürdig hält oder nicht.