Müssen Fluggesellschaften Stornierungen wegen Nichterscheinen melden?


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Ich habe jetzt seit 6 Monaten einen langen Streit mit Lufthansa Airlines. Die Fluggesellschaft hat das Rückflugticket eines Kindes in den 3 von uns gekauften Rückflugtickets (2 Erwachsene, 1 Kind) storniert. Das Kind war bereits im Ausland, deshalb haben wir das Hinflugticket nicht benutzt. Die Fluggesellschaft stornierte daher das Kinderrückflugticket mit dem Argument "Nichterscheinen" (war sich dieses Problems nicht im Voraus bewusst).

Aus ihrer Politik

5.6. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Rück- oder Weiterbuchung stornieren können, wenn Sie ohne vorherige Ankündigung zu keinem Flug erscheinen.

Das Problem dabei ist, dass die Fluggesellschaft uns NIEMALS über die Stornierung informiert hat . Wenn wir es rechtzeitig gewusst hätten, hätten wir etwas dagegen unternommen. Stattdessen haben wir herausgefunden, wann wir bereits für den Inbound-Flug am Flughafen waren. Da das Kind minderjährig war, konnte meine Partnerin ihre Rückfahrkarte auch nicht verwenden, da sich jemand um das Kind kümmern muss.

Gibt es ein Gesetz, das uns vor diesem Vorfall schützt? Ich finde es seltsam, dass eine Fluggesellschaft Änderungen an einem Service vornehmen kann, ohne Sie in irgendeiner Form zu benachrichtigen.


(Weitere Informationen zu unseren Tickets, wie vom Kommentator angefragt.)

Tickets wurden direkt von der Lufthansa Website gekauft . Die Reiserouten waren für UK-China über Deutschland. Wir wurden darüber informiert, als wir versuchten, am Flughafen Peking in China einzuchecken. Beachten Sie, dass ich am Vortag versucht habe, mich auf der Lufthansa-Webseite anzumelden, um dort einzuchecken, aber die Seite fehlerhaft war und ich unseren Status nicht überprüfen konnte.


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Die Fluggesellschaft hat Sie im Beförderungsvertrag "benachrichtigt", dem Sie zum Zeitpunkt des Kaufs zugestimmt haben, dass dies passieren würde.
Calchas

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@Calchas A nitpicker dass der Beförderungsvertrag Kündigung nur so sagen könnte , kann passieren, so dass dies läßt die Frage offen , ob die Fluggesellschaft mitteilen muss , wenn es nicht passieren.
Fkraiem

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@fkraiem Ein anderer Nitpicker könnte fragen, warum ein Hin- und Rückflugticket gekauft wurde, wenn das OP angibt, dass das Kind in eine Richtung fliegen würde. War es billiger und die Erfahrung eine teure Lektion gelernt?
Giorgio

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So schwierig dies auch gewesen sein mag, Lufthansa hätte Sie alle drei für die Rückreise entweder über den direkten Kontakt mit dem Kundenservice oder bei der Ankunft am Flughafen für den Rückflug wieder eingestellt.
Giorgio

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Nitpickers Bonus: In Großbritannien (und, wie ich vermute, auch in anderen Ländern) können Verbrauchervertragsbedingungen als "unfair" eingestuft werden. In diesem Fall gelten sie nicht mehr. Der Consumer Rights Act 2015 konsolidiert die Bestimmungen, die für Verbraucher gemäß dem Gesetz über missbräuchliche Vertragsbedingungen von 1977 und den Bestimmungen über missbräuchliche Vertragsbedingungen von 1999 gelten die Rechte und Pflichten der Parteien zum Nachteil des Verbrauchers. " mylawyer.co.uk/unfair-contract-terms-a-A76062D32725
AE

Antworten:


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Entschuldigung, aber in diesem Fall nicht. Sie waren nicht verpflichtet, Sie über irgendetwas zu informieren.

Gemäß den von Ihnen vereinbarten Regeln haben Sie der Fluggesellschaft, mit der das Kind nicht gereist ist , mitgeteilt , dass Sie das Hinflugticket nicht verwendet haben. Das heißt, Sie haben das Ticket geändert, nicht Lufthansa.

Leider besteht zu diesem Zeitpunkt möglicherweise nur ein Anspruch auf eine Rückerstattung oder einen Gutschein für das nicht verwendete Ticket.


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JonathanReez
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