Ich habe ein Online-Ticket der Deutschen Bahn für den internationalen Intercity-Zug von Amsterdam nach Berlin gekauft. Der Zug wird von der DB in Deutschland und, glaube ich, von einer niederländischen Niederlassung der DB in den Niederlanden betrieben.
Ich habe dem Schaffner mein Ticket auf einem Tablet-Bildschirm gezeigt. Ich wurde zu keinem Zeitpunkt im letzten Jahr um eine Papierkopie gebeten, als ich mein Ticket auf einem mobilen Gerät zeigte, und diesmal hatte ich es nicht einmal getan eines, weil ich es im Drucker vergessen habe.
Mir wurde gesagt, dass dies ab dem 1. Januar 2017 ungültig sei.
Jetzt sind die DB-Beförderungsbedingungen in 6.3.3
6.3.3 [...] Auch auf dem Display eines mobilen Endgerätes kann in Zügen das Online-Ticket angezeigt werden. The control of the end device take the traveller for; the prüpersonal can be be but be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be be [...]
Als Ersatz kann das Online-Ticket auf dem Display eines Mobilgeräts mithilfe einer PDF-Viewer-Anwendung in Zügen angezeigt werden, wenn der Barcode in Originalgröße und die vollständigen Ticketinformationen bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung bereitgestellt werden können. Der Reisende bedient das Gerät, das Kontrollpersonal kann jedoch die Übergabe des Geräts verlangen, um es in Anwesenheit des Reisenden untersuchen zu können.
Diese Bedingungen gelten ab dem 19. Dezember 2016, und während andere Passagen Änderungen anzeigen, die z. B. ab dem 1. Februar 2017 gültig sind, wird hier keine solche Erwähnung gemacht.
In den niederländischen Reisebedingungen (NS) ist das Gegenteil ausdrücklich vorgesehen
2.2 [...] • Das E-Ticket ist in Schwarz / Weiß-A4-Papier, in Hochformat (vertikal) und mit einem Laser des Inktjet-Druckers erhältlich. Het kan in geen geval worden aangeboden op een anderen drager (elektronisch, scherm enz.)
- Das E-Ticket ist nur gültig, wenn gedruckt in Farbe oder Schwarzweiß, Hochformat auf A4-Blankopapier, ohne Anpassungen der Druckgröße, auf a Lazer- oder Tintenstrahldrucker. In keinem Fall kann es auf einem anderen Medium (elektronisch, Bildschirm usw.) angeboten werden
auch ohne anzeichen von änderung.
Darf ich also eine digitale Version meines Online-Tickets nur zeigen, wenn ich von Amsterdam nach Hannover reise, sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland? Wird es sich ändern?