Habe ich Anspruch auf Entschädigung nach Flugverspätung aufgrund eines Flugzeugproblems, das auf einen „versteckten Defekt“ zurückzuführen ist?


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Ich hatte vor kurzem einen Flug von Helsinki nach Bangkok mit Finnair, der fast 4 Stunden Verspätung hatte. Soweit ich von der Besatzung erfahren habe, stimmte etwas mit dem Treibstoff nicht, und sie mussten den gesamten Treibstoff aus dem Flugzeug entfernen und ihn wieder auffüllen.

Gemäß Ihren Fluggastrechten für Europa habe ich Anspruch auf eine Entschädigung von 600 Euro (mehr als 3 Stunden Verspätung, mehr als 3500 km Entfernung).

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Ich habe Finnair ein paar Mal kontaktiert und nach einem Monat haben sie mit dieser Nachricht geantwortet:

Nach den Informationen, die wir von der technischen Abteilung von Finnair erhalten haben, hat der Flugzeughersteller bestätigt, dass bei der Messung der Treibstoffmenge in der Airbus A350-Flotte ein versteckter Konstruktionsfehler aufgetreten ist. Airbus informiert über neue modifizierte Software zur Kraftstoffmengenmessung, die im Laufe des Jahres 2017 verfügbar sein wird.

Airbus hat ein Dokument (TFU-Nummer 28.25.00.034) zu diesem verborgenen Konstruktionsfehler veröffentlicht, sodass für diese Flugverspätung keine Entschädigung gezahlt wird.

Wie veröffentlicht Airbus ein Dokument in Bezug auf meinen Anspruch? Versuchen sie, mich umzubringen, oder haben sie Recht, meinen Anspruch abzulehnen?


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Die Relevanz des Dokuments ist, dass es nicht Finnairs Schuld ist, dass Airbus ihnen ein kaputtes Flugzeug verkauft hat. Aber ich weiß nicht, ob das sie vom Haken lässt, da es auch nicht deine Schuld ist, dass du ein Ticket bei einer Fluggesellschaft gebucht hast, die ein kaputtes Flugzeug gekauft hat. Viel Glück mit Ihrem Schadensersatzanspruch! Ich bin sicher, jemand wird sehr bald eine richtige Antwort für Sie haben.
David Richerby

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@DavidRicherby Die Relevanz des Dokuments besteht darin, dass die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 keinen Anspruch nach Artikel 7 zulässt, wenn „außergewöhnliche Umstände vorliegen, die nicht hätten vermieden werden können, wenn alle angemessenen Maßnahmen ergriffen worden wären“. Es ist keine Frage der Schuld. Konnte Finnair diesen Umstand vermeiden, indem alle angemessenen Maßnahmen ergriffen wurden? Siehe meine bevorstehende Antwort, um herauszufinden ...
Calchas

@Calchas "hätte nicht vermieden werden können, selbst wenn alle vernünftigen Maßnahmen ergriffen worden wären", spricht ein Anwalt für das, was gewöhnliche Leute als "nicht meine Schuld" bezeichnen.
David Richerby

@DavidRicherby: Ich bin mir nicht sicher, ob ich damit einverstanden bin. Sie können immer noch Dinge vermeiden, die nicht Ihre Schuld sind, wenn Sie sie vorwegnehmen können. Wenn Sie beispielsweise einen Vertrag mit einem Unternehmen haben und dieses seinen Verpflichtungen häufig nicht nachkommt, liegt dies offensichtlich nicht an Ihnen. Aber wenn Sie angemessene Maßnahmen ergriffen hätten (z. B. dies vorausgesehen und einen Vertrag mit jemand anderem geschlossen hätten), hätte dies vermieden werden können. Ich denke, ich sehe hier einen nicht unbedeutenden Unterschied.
Mehrdad

Aus meiner Sicht ist entscheidend, ob das Airbus-Dokument TFU 28.25.00.034 vor oder nach dem Flug des OP veröffentlicht wurde. Wenn es zuvor veröffentlicht wurde, können sie nicht behaupten, dass es sich um einen "versteckten" Defekt handelte, da sie bereits davon wussten. Wenn das Dokument nach einer technischen Untersuchung dieses bestimmten Vorfalls veröffentlicht wurde (dh das Dokument besagt im Grunde "Wir haben dieses Problem gerade entdeckt und hier ist eine Abhilfemaßnahme, bis wir es 2017 ordnungsgemäß beheben"), wäre dies eine andere Situation .
Alephzero

Antworten:


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Zusammenfassend.

Eine besondere Ausnahme vom üblichen Recht auf Schadensersatz wurde durch ein kürzlich ergangenes EuGH-Urteil geschaffen, in dem hypothetisch angenommen wurde, dass „versteckte Herstellungsfehler“ außergewöhnliche Umstände sein könnten, die es einem Beförderer ermöglichen, Schadensersatzansprüche zu verteidigen.

Die wahre Bedeutung dieser Wörter wurde vor keinem Gericht geprüft. Niedrigere Gerichte (zumindest in Großbritannien) haben dies jedoch nicht zugelassen. Ich vermute, dass es auf dem Niveau der 787 Batterie-Feuerprobleme selbst liegt.

In der weiteren Begründung dieses Urteils, die gegen die Fluggesellschaft gerichtet war, hieß es, dass technische Probleme normalerweise nicht als außergewöhnliche Umstände angesehen werden.

Wenn es tatsächlich einen "versteckten Herstellungsfehler" gibt, der die Flugsicherheit beeinträchtigt, können Sie davon ausgehen, dass alle Flugzeuge dieses Typs sofort geerdet werden, bis sie vollständig repariert werden können. In Ihrem Fall gibt es keinen Plan, diesen Fehler bis zum nächsten Jahr zu beheben.

Aus diesen Gründen vermute ich, dass die Verteidigung von Finnair nicht Bestand hätte, wenn Sie sie vor Gericht gebracht hätten.


Ihr Recht auf Entschädigung.

Ihr Recht auf Entschädigung ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 . Es sollte Fluggesellschaften davon abhalten, Flüge kurzfristig zu stornieren, wenn sie unterbucht waren.

Nach dem Wortlaut der Verordnung tritt das Recht nur bei annullierten Flügen und nicht bei Verspätungen auf, sondern in den Fällen von Sturgeon gegen Condor und Air France gegen Folkerts entschied der Europäische Gerichtshof, dass eine Verspätung vorliegt von drei oder mehr Stunden muss so interpretiert werden, als ob es eine Absage wäre.

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:

[...]

  1. Die Art. 5, 6 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004 sind dahin auszulegen, dass Fluggäste, deren Flüge verspätet sind, im Sinne der Anwendung des Anspruchs auf Entschädigung als Fluggäste behandelt werden können, deren Flüge annulliert wurden, und sich daher auf sie verlassen können über das in Artikel 7 der Verordnung festgelegte Recht auf Entschädigung, wenn sie aufgrund einer Flugverspätung einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, dh wenn sie drei Stunden oder mehr an ihrem endgültigen Bestimmungsort ankommen nach der ursprünglich vom Luftfahrtunternehmen festgelegten Ankunftszeit.

Ihr Anspruch auf Schadensersatz besteht jedoch nicht bei unvorhersehbaren Umständen. Das Gericht fuhr fort und führte im Wesentlichen Artikel 5 Absatz 3 der EG 261/2004 zurück.

Eine solche Verspätung berechtigt die Fluggäste jedoch nicht zu einer Entschädigung, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die lange Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, und zwar auf Umstände, die außerhalb der tatsächlichen Kontrolle des Luftfahrtunternehmens lagen Luftfahrtunternehmen.

[In Artikel 7 wird das Entschädigungssystem auf der Grundlage der Flugentfernungen festgelegt.]


Technische Probleme sind in der Regel keine außergewöhnlichen Umstände.

Der Europäische Gerichtshof und mehrere nationale Gerichte haben festgestellt, dass technische Probleme bei der Führung einer Fluggesellschaft nur alltägliche Tätigkeiten sind. Eine andere Entscheidung im Stör-Urteil ist:

  1. Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 ist dahin auszulegen, dass ein technisches Problem in einem Luftfahrzeug, das zur Annullierung oder Verspätung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff der „außergewöhnlichen Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung fällt , es sei denn, dieses Problem beruht auf Ereignissen, die ihrer Natur oder ihrem Ursprung nach nicht der normalen Ausübung der Tätigkeit des betreffenden Luftfahrtunternehmens zuzuschreiben sind und außerhalb seiner tatsächlichen Kontrolle liegen.

Die Bedeutung dieses letzten Satzes hat die Gerichte und Anwälte in den letzten Jahren beschäftigt. In England und Wales ist der berühmte Fall Huzar gegen Jet2 , der besagt, dass technische Probleme, auch unerwartete, nicht außerhalb der "tatsächlichen Kontrolle" der Fluggesellschaft liegen: Die Worte "tatsächliche Kontrolle" beziehen sich auf Angelegenheiten wie Terrorismus oder Vulkane, nicht Herstellungsprobleme.

  1. [...] Wie der EuGH in Randnummer 24 des Urteils Wallentin-Hermann anerkannt hat, treten im normalen Geschäftsbetrieb des Beförderers selbstverständlich schwierige technische Probleme auf. Einige mögen vorhersehbar sein und einige nicht, aber alle sind meines Erachtens ordnungsgemäß als Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens beschrieben. Sie haben ihre Natur und ihren Ursprung in dieser Tätigkeit; Sie sind Teil des Verschleißes. Meines Erachtens haben die Ausführungen der Rechtsmittelführerin die Sprache der Ausnahme nicht angemessen berücksichtigt. Es verzerrt die Bedeutung des Gliedes 1, indem es in Bezug auf das Glied 2 definiert wird, und macht es dadurch überflüssig. Es macht ein Ereignis außergewöhnlich, das im gesunden Menschenverstand völlig normal ist.

Ich bin mit der Rechtsprechung in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht so vertraut, aber eine Google-Suche kann etwas mehr Geschichte enthüllen.


"Versteckte Herstellungsfehler".

Schließlich hat der Europäische Gerichtshof 2015 den Fall van der Lans gegen KLM verhandelt . Das Urteil enthält zwei wesentliche Absätze.

Zunächst stellt der Gerichtshof klar, dass routinemäßige technische Probleme keine außergewöhnlichen Umstände sind.

  1. Da die Funktionsweise von Luftfahrzeugen zwangsläufig technische Probleme mit sich bringt, sind Luftfahrtunternehmen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit mit solchen Problemen selbstverständlich konfrontiert. Insoweit können technische Probleme, die sich bei der Instandhaltung von Luftfahrzeugen oder aufgrund eines Versäumnisses dieser Instandhaltung ergeben, für sich genommen keine „außergewöhnlichen Umstände“ im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 darstellen.

Der Gerichtshof führt jedoch weiter aus.

  1. Dennoch können bestimmte technische Probleme außergewöhnliche Umstände darstellen. Dies wäre der Fall, wenn der Hersteller des Luftfahrzeugs, zu dem die Flotte des betreffenden Luftfahrtunternehmens gehört, oder eine zuständige Behörde feststellt, dass diese Luftfahrzeuge, obwohl sie bereits in Betrieb sind, von einem versteckten Herstellungsfehler betroffen sind , der beeinträchtigt die Flugsicherheit. Gleiches gilt für Schäden an Luftfahrzeugen, die durch Sabotage oder Terrorismus verursacht wurden.

(Meine Betonung.) Sie können jetzt sehen, warum die Luftfahrtunternehmen all ihre technischen Probleme so gerne präsentieren, als ob sie aus verborgenen Herstellungsfehlern resultieren: Es gibt ihnen einen schnellen Ausweg.


Zurück zu deiner Frage.

Die Frage ist wirklich, ist das Design Defekt in Ihrem Fall die Art von schwerwiegendem Fehler , die vom EuGH im Fall in Betracht gezogen wurde van des Lans v. KLM ?

Der vollständige Ausdruck in Paragraph 38 muss lauten: "Verdeckter Herstellungsfehler, der die Flugsicherheit beeinträchtigt ". Die Mängel werden neben Luftpiraterie und Terrorismus auch berücksichtigt. Der Rest des Urteils macht deutlich, dass andere technische Probleme keine außergewöhnlichen Umstände sind. In der Tat war das Problem, mit dem Frau van der Lans konfrontiert war, eine defekte Kraftstoffpumpe, ähnlich wie unter Ihren Umständen.

Ich persönlich bin der Ansicht, dass die Ausnahme für "versteckte Herstellermängel" in Anbetracht der Probleme mit dem Boeing 787-Akku und nicht der vielen kleinen Softwareprobleme, die jeden Tag auftreten, entstanden ist.

Finnair räumt jedoch ein, dass es bis zum nächsten Jahr nicht geplant ist, dieses Teil zu ersetzen (oder die Software zu aktualisieren). Daher schlage ich vor, dass dies die Flugsicherheit kaum beeinträchtigen kann.

Es gibt zahlreiche Organisationen, die gerne für Sie kämpfen (gegen eine Gebühr, wenn sie gewinnen), wenn Sie keine gerichtliche Klage erheben möchten. Sie können sie konsultieren, um weitere Informationen zu dieser Situation zu erhalten.


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Mark Mayo unterstützt Monica
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