Wie in allen Ländern entscheiden die Behörden anhand der ihnen vorliegenden Dokumente und ihrer eigenen Richtlinien, ob Ihnen ein Visum erteilt wird oder nicht. Sie müssen keine Erklärung abgeben, und diese Richtlinien können sich für verschiedene Herkunftsländer ändern.
Ich kann nicht sagen, ob es Probleme gibt, sich so schnell in einem anderen Land zu bewerben. Im Allgemeinen ist es jedoch möglich, in jedem Schengen-Land ein Visum zu beantragen, sofern Sie begründen können, dass dies Ihr Hauptziel ist.
Wenn Sie ein deutsches Schengen-Visum besitzen und nicht rechtfertigen können, dass Ihr Hauptziel am Einreisepunkt Deutschland ist, dürfen Sie möglicherweise nicht in die Schweiz einreisen. Es wäre einfacher, nach Deutschland einzureisen und dann in die Schweiz zu reisen.
Um das zu belegen, kenne ich Leute, die sich zum Beispiel eher für Spanien als für Frankreich bewerben, weil Spanien weniger Papiere benötigt und dann erst nach Spanien fliegen musste, bevor es nach Frankreich reiste.
Und natürlich gibt es keine Garantie dafür, dass Sie das deutsche Visum erhalten.
Edit: Ok, ich habe noch etwas gesucht. Die Leute scheinen zuzustimmen, dass es möglich ist, jede Schengen-Grenze mit jedem Schengen-Visum zu betreten (was der persönlichen Geschichte widerspricht). Ich füge jetzt den Link aus den FAQ der Europa-Website hinzu, der auch diese Angelegenheit behandelt.
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/visa-policy/docs/frequently_asked_questions_en.pdf
5 Wo reiche ich meinen Visumantrag ein? Sie müssen den Antrag auf ein Schengen-Visum beim Konsulat des Landes stellen, das Sie besuchen möchten, oder - wenn Sie mehr als einen Schengen-Staat besuchen möchten, beim Konsulat des Landes Ihres Hauptziels (dh Hauptzweck des Aufenthalts oder längster Aufenthalt). Wenn Sie mehrere Schengen-Staaten besuchen möchten und die Aufenthalte gleich lang sind, müssen Sie sich beim Konsulat des Landes bewerben, dessen Außengrenzen Sie beim Betreten des Schengen-Raums zuerst überschreiten. In der Regel müssen Sie beim Konsulat mit territorialer Zuständigkeit für das Land, in dem Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben, ein Visum beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unserer Website: Wo und wie Sie sich bewerben können
6 Kann ich in Land X in den Schengen-Raum einreisen, während das Visum von Schengen-Land Y ausgestellt wurde? In der Regel können Sie jede Schengen-Grenze mit einem von einem Schengen-Land ausgestellten Visum überschreiten. Das Kurzaufenthaltsvisum berechtigt Sie jedoch nicht automatisch zur Einreise in den Schengen-Raum. Siehe FAQ Nr. 16 zu Kontrollen an den Außengrenzen.
13 Mein Visum wurde zum Beispiel vom deutschen Konsulat ausgestellt. Könnte ich dieses Visum für eine Reise in andere Schengen-Staaten verwenden? Ja. Nach den Schengen-Regeln gilt das Schengen-Visum generell für alle Länder im Schengen-Raum. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie sich immer beim Konsulat des Landes bewerben müssen, das Ihr Hauptziel ist (siehe FAQ Nr. 5). Die territoriale Gültigkeit Ihres Visums ist auf dem Visumaufkleber unter der Überschrift "Gültig für" angegeben. Informationen zum Lesen Ihres Visumaufklebers finden Sie auf dieser Seite unserer Website: Lesen / Verstehen des Visumaufklebers. Siehe FAQ Nr. 16 zu Kontrollen an den Außengrenzen.
16 Muss ich außer meinem Reisedokument mit dem Schengen-Visum noch ein anderes Dokument an den Schengen-Außengrenzen vorlegen? Das Kurzaufenthaltsvisum berechtigt Sie nicht automatisch zur Einreise in den Schengen-Raum. An der Grenze (oder bei anderen Kontrollen) müssen Sie möglicherweise das Visum vorzeigen, aber auch zusätzliche Unterlagen vorlegen, z. B. Informationen darüber, dass Sie über ausreichende Mittel verfügen, um den Aufenthalt und die Rückreise abzudecken. Es wird daher empfohlen, Kopien der Dokumente mitzuführen, die Sie bei der Beantragung des Visums vorgelegt haben (z. B. Einladungsschreiben, Reisebestätigungen, andere Dokumente, aus denen der Zweck Ihres Aufenthalts hervorgeht).
Theoretisch ist es daher ratsam, in den Hafen einzureisen, in dem Ihr Visum ausgestellt wurde, obwohl es den Anschein hat, als hätten mehrere Personen damit kein Problem gehabt. Und aus der Erfahrung meiner Freunde haben sie nicht versucht, direkt nach Frankreich zu reisen und wurden abgelehnt, sondern sie sind nach Spanien gereist (das das Visum ausgestellt hat), sodass ich nicht sagen kann, ob sie vor einem Problem stehen würden oder nicht.