Kann J-2 abhängig abhängig in den USA bleiben, während J-1 Principal reist? [geschlossen]


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Meine Frau und ich sind beide französische Staatsbürger. Ich mache derzeit ein Post-Doc in den USA mit einem J-1-Visum und sie bleibt mit einem J-2 bei mir.

Im nächsten Frühjahr / Sommer möchte ich einige Monate in meinem Heimatland für Vorstellungsgespräche und Urlaub verbringen (unter Beibehaltung meines legalen J-1-Status). Meine Frau möchte bleiben, um einige Universitätsklassen zu besuchen. (Sie hat keinen offiziellen Status als Studentin, aber sie besucht sie als freie Auditorin.) Ohne mich würde sie etwas zwischen einer Woche und einem Monat in den USA verbringen.

Wir haben die genaue Logistik noch nicht herausgefunden; Hier sind einige mögliche Szenarien:

  • Ich gehe für ein paar Wochen alleine nach Frankreich, gehe zurück und dann gehen wir zusammen für drei Monate nach Frankreich.
  • Ich gehe alleine nach Frankreich; meine Frau kommt einen Monat später zu mir; Wir kehren drei Monate später zusammen zurück.
  • Ich gehe alleine nach Frankreich; Einen Monat später kommt meine Frau zu mir. Dort lerne ich, dass ich einen Job bekomme. Ich trete von meiner US-Position zurück, storniere mein Visum und keiner von uns kehrt im Herbst in die USA zurück.

Würde eines dieser Szenarien Probleme mit den US-Grenzbehörden aufwerfen? (Ich habe widersprüchliche Informationen über die maximale Dauer eines unbegleiteten J-2-Aufenthalts gefunden - von "einigen Tagen" bis "5 Monaten".)

Falls dies nicht erlaubt ist, ist es für meine Frau eine Option, am Tag vor meiner Abreise nach Kanada zu springen und wieder in ein VWP einzusteigen? oder wäre es Betrug?


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@pnuts, aber der Auftraggeber hat tatsächlich keinen Einwanderungsstatus außerhalb der USA. Ich nehme an, es gibt eine administrative Rechtfertigung dafür, dass die Abhängigen in den USA bleiben dürfen, aber ich weiß nicht, was es ist. Es ist klar, dass es lächerlich wäre, die Abhängigen zum Verlassen zu verpflichten.
Phoog

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@pnuts thx; getan und gelöschte Kommentare für eine ordentliche SE
Giorgio

Antworten:


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Die kurze Antwort: Es hängt von der Dauer Ihres Aufenthalts (der J-1) ab. Wenn dies nicht länger als 30 Tage dauert, sollten Sie kein Problem damit haben, dass der J-2 im Land verbleibt (siehe @ Dorothys Antwort).

Wenn Ihr Aufenthalt länger als 30 Tage ist (sein soll), kann der J-2 nicht bleiben (siehe @ Dorothys Antwort), aber eine Frage ist, ob der J-2 mindestens die ersten 30 Tage Ihres Aufenthalts länger als 30 Tage bleiben kann -30 Tage Abwesenheit. In Anbetracht der Tatsache, dass Sie für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen in der Regel eine Abwesenheitsanzeige , eine Auslandsanfrage oder ähnliches ausfüllen müssen, geht aus dem Wortlaut der Auslandsanfrage an der University of Washington hervor, dass die J-2 abreisen muss zur gleichen Zeit wie der J-1:

Wir bestätigen, dass:

  • [...]
  • J-2-Angehörige verlassen die USA mit dem J-1 Exchange Visitor

In Bezug auf Ihre spezifischen Optionen:

Ich gehe für ein paar Wochen alleine nach Frankreich, gehe zurück und dann gehen wir zusammen für drei Monate nach Frankreich.

Dies sollte in Ordnung sein, solange ein paar Wochen nicht länger als 30 Tage sind.

Ich gehe alleine nach Frankreich; meine Frau kommt einen Monat später zu mir; Wir kehren drei Monate später zusammen zurück.

Dies ist ein Problem, wenn Ihr dreimonatiger Aufenthalt von Anfang an so lang sein soll. Der J-2 muss mit Ihnen gehen, wenn meine obigen Überlegungen richtig sind.

Ich gehe alleine nach Frankreich; Einen Monat später kommt meine Frau zu mir. Dort lerne ich, dass ich einen Job bekomme. Ich trete von meiner US-Position zurück, storniere mein Visum und keiner von uns kehrt im Herbst in die USA zurück.

Aus Sicht der Einwanderung unterscheidet sich dies nicht von der vorherigen Option. Der J-2 muss mit dir gehen, und es wird niemanden interessieren, ob du jemals zurückkommst oder nicht. Ich sehe kein Problem darin, von Ihrer Position zurückzutreten. Im Allgemeinen frage ich mich jedoch, ob ein nicht abgeschlossenes J-1-Programm zukünftige J-1-Anwendungen gefährden könnte. Möglicherweise müssen Sie dies mit Ihrem Sponsor herausfinden, aber es sollte keinen Unterschied machen, ob Sie dies in den USA tun oder nicht.

Die einzige offene Frage ist, was passiert, wenn Sie für einen vorgesehenen Zeitraum von höchstens 30 Tagen abreisen und nicht wie geplant zurückkehren. Es wäre für mich nicht glaubwürdig zu spekulieren, was genau passiert, aber ich denke, es besteht kein Zweifel, dass Sie Ihren Sponsor informieren müssen (vergleiche die Abwesenheitsmitteilung : "Ich werde ISSS und meine Abteilung informieren, wenn sich mein Zeitplan ändert.") und dass der J-2 abreisen muss, sobald Ihr Sponsor feststellt, dass Ihr Aufenthalt 30 Tage überschreitet. Ich weiß nicht, ob das für sie als Überbleibsel gilt; noch ob sich dies auf Ihre Fähigkeit auswirkt, in das Programm zurückzukehren, wenn Sie in Frankreich keine Arbeit finden.

Beachten Sie, dass Sie planen, "einige Monate in [Ihrem] Heimatland für Vorstellungsgespräche und Urlaub zu verbringen (und dabei [Ihren] legalen J-1-Status beizubehalten)". Dies würde bedeuten, Ihren Sponsor davon zu überzeugen, dass Ihre Abwesenheit programmbezogen ist (vergleichen Sie erneut diese Abwesenheitsmitteilung ). Wenn Sie dies nicht tun, besteht die Möglichkeit, dass sie Ihr J-1-Programm beenden , was bedeutet, dass Sie und der J-2 möglicherweise sofort, aber sicher ohne eine 30-tägige Nachfrist (die Sie nur erhalten) abreisen müssen wenn Sie das Programm abschließen ).

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie : Es ist unklar, wie der Status eines abhängigen Visuminhabers beeinflusst wird, wenn der abhängige in den USA bleibt, wenn der Hauptvisuminhaber vorübergehend in den USA abwesend ist. Es wird empfohlen, dass der J-2 nicht in den USA bleibt, wenn der J-1 fehlt länger als 30 Tage.

Selbst Personen mit fundierten Meinungen (wie die des jeweiligen internationalen Büros) kennen möglicherweise nicht die genaue Antwort.


Vielen Dank. Ich frage mich jedoch, ob es offizielle Informationsquellen gibt, die zutreffen. Alle Quellen, die ich bisher gesehen habe, stammen von "International Offices" verschiedener Universitäten und widersprechen sich. Mit anderen Worten: Angenommen, die Einwanderungsbeamten haben entschieden, dass ich (oder meine Frau) etwas falsch gemacht haben und eine Art Sanktion verdient haben. Basierend auf welchem ​​Text würden sie eine solche Entscheidung treffen?
Ilia Smilga

Wenn es etwas Spezifisches für das J-Visa-Programm gab, würde ich erwarten, dass es im CFR- Titel 22 → Kapitel I → Unterkapitel G → Teil 62 zu finden ist . Die Suche dort nach "30 Tagen" zeigt jedoch nicht so viele hilfreiche Dinge.
Bers

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Mir ist klar, dass dies nicht Ihr Programm ist, aber es ist eine US-Bundesbehörde, die die J-1-Visabestimmungen anwendet, und die Erklärungen entsprechen Ihren Bedenken:

Reisen Sie außerhalb der USA

Inhaber eines J-1-Visums und ihre J-2-Angehörigen können unabhängig voneinander reisen. Ein J-1-Visuminhaber kann J-2-Angehörige jedoch nicht länger als 30 Tage in den USA allein lassen. Dies führt dazu, dass sowohl der J-1-Principal als auch die J-2-Abhängigen nicht mehr im Status sind und das Programm möglicherweise beendet wird. Austauschbesucher sollten sich an einen IVP-Programmspezialisten im International Programs Office wenden, wenn sie auf ihren DS-2019-Formularen eine Reisevalidierung anfordern, um sicherzustellen, dass Reisen außerhalb der USA ohne ihre Angehörigen ihren Programmstatus nicht gefährden.

Wenn der Inhaber eines J-1 / J-2-Visums in den Urlaub nach Hause fährt, wenden Sie sich an die US-Botschaft / das US-Konsulat, um Informationen zum Erwerb eines neuen Stempels / Visums im neuen Pass anzufordern.

Abhängige (J-2 Status)

Die J-2-Angehörigen müssen nicht mit dem J-1-Auftraggeber reisen und in die USA einreisen, sondern können zu einem späteren Zeitpunkt folgen. J-2-Angehörige müssen hinsichtlich Abreisedaten und Nachfrist die gleichen Bestimmungen wie der J-1-Auftraggeber einhalten. Sollte der J-1-Auftraggeber im Verlauf des Programms länger als 30 Tage außerhalb der USA sein, können die J-2-Angehörigen ohne den J-1-Auftraggeber nicht in den USA bleiben.

Obwohl Familienmitglieder normalerweise als J-2-abhängige Personen eintreten, müssen sie dies nicht tun. Sie können als Touristen (B-2) oder mit einem anderen Visumtyp einreisen, wenn sie sich qualifizieren.


Schöner Fund. Dies beantwortet nicht wirklich, ob die zweite Option des OP möglich ist, wenn bekannt ist, dass sein Aufenthalt länger als 30 Tage dauern wird, bevor er abreist. Es hört sich so an, als ob es nicht möglich wäre (das heißt, der J-2 muss mit dem J-1 abreisen, wenn der J-1 für eine bekannte Abwesenheit von mehr als 30 Tagen abfährt).
Bers

Mir scheint klar, dass die erste Option des OP funktioniert, wenn ein paar Wochen nicht länger als 30 Tage sind. Jetzt funktioniert die zweite Option nicht, wenn er seinem Sponsor mitteilt, dass er für vier Monate abreisen wird - der J-2 muss mit ihm abreisen. Ich habe mich gefragt, was passieren wird, wenn das OP nicht länger als 30 Tage abreisen will (wie in Option 1 - der J-2 kann bleiben), aber sein Aufenthalt ist länger als 30 Tage (wie in Option 2 - der J-2 hätte in der Vergangenheit gehen müssen ), während er weg ist.
Bers

Wahrscheinlich muss der J-2 gehen, sobald der J-1 den Sponsor über seine Absichten informiert, erst nach mehr als 30 Tagen zurückzukehren. Es könnte immer noch ein Weg sein, um Option 2 zum Laufen zu bringen. Die Frage ist, ob dies die Rückkehr von J-1 und / oder J-2 in das Programm gefährdet.
Bers

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@bers in jedem Fall ist es der J-2-Status seiner Frau, der ihn betrifft, und in jedem Szenario wird sie nicht länger als 30 Tage in den USA bleiben. Sie würde auch als Besucher wieder eintreten können. Das OP müsste seinen J-1-Status verwalten und beibehalten, aber das ist nicht die Frage, die das OP gestellt hat, und ein Post-Doc-J-1 ist normalerweise mit Statusanforderungen vertraut.
Giorgio

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@pnuts an der University of Washington, die Out of Country Antrag Formular für Abwesenheiten länger als 30 Tage (erhältlich bei ap.washington.edu/cms/wp-content/uploads/... ) eine Bescheinigung , dass „* J-2 unterhalt abfahren USA mit dem J-1 Exchange-Besucher. "Voraussetzung für das Ausfüllen dieses Formulars ist, dass" der Exchange-Besucher voraussichtlich länger als 30 Tage außerhalb der USA sein wird ". Ich denke, das schließt die zweite Option des OP aus, es sei denn, er rechnet nicht damit , so lange außer Landes zu sein.
Bers
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