Die kurze Antwort: Es hängt von der Dauer Ihres Aufenthalts (der J-1) ab. Wenn dies nicht länger als 30 Tage dauert, sollten Sie kein Problem damit haben, dass der J-2 im Land verbleibt (siehe @ Dorothys Antwort).
Wenn Ihr Aufenthalt länger als 30 Tage ist (sein soll), kann der J-2 nicht bleiben (siehe @ Dorothys Antwort), aber eine Frage ist, ob der J-2 mindestens die ersten 30 Tage Ihres Aufenthalts länger als 30 Tage bleiben kann -30 Tage Abwesenheit. In Anbetracht der Tatsache, dass Sie für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen in der Regel eine Abwesenheitsanzeige , eine Auslandsanfrage oder ähnliches ausfüllen müssen, geht aus dem Wortlaut der Auslandsanfrage an der University of Washington hervor, dass die J-2 abreisen muss zur gleichen Zeit wie der J-1:
Wir bestätigen, dass:
- [...]
- J-2-Angehörige verlassen die USA mit dem J-1 Exchange Visitor
In Bezug auf Ihre spezifischen Optionen:
Ich gehe für ein paar Wochen alleine nach Frankreich, gehe zurück und dann gehen wir zusammen für drei Monate nach Frankreich.
Dies sollte in Ordnung sein, solange ein paar Wochen nicht länger als 30 Tage sind.
Ich gehe alleine nach Frankreich; meine Frau kommt einen Monat später zu mir; Wir kehren drei Monate später zusammen zurück.
Dies ist ein Problem, wenn Ihr dreimonatiger Aufenthalt von Anfang an so lang sein soll. Der J-2 muss mit Ihnen gehen, wenn meine obigen Überlegungen richtig sind.
Ich gehe alleine nach Frankreich; Einen Monat später kommt meine Frau zu mir. Dort lerne ich, dass ich einen Job bekomme. Ich trete von meiner US-Position zurück, storniere mein Visum und keiner von uns kehrt im Herbst in die USA zurück.
Aus Sicht der Einwanderung unterscheidet sich dies nicht von der vorherigen Option. Der J-2 muss mit dir gehen, und es wird niemanden interessieren, ob du jemals zurückkommst oder nicht. Ich sehe kein Problem darin, von Ihrer Position zurückzutreten. Im Allgemeinen frage ich mich jedoch, ob ein nicht abgeschlossenes J-1-Programm zukünftige J-1-Anwendungen gefährden könnte. Möglicherweise müssen Sie dies mit Ihrem Sponsor herausfinden, aber es sollte keinen Unterschied machen, ob Sie dies in den USA tun oder nicht.
Die einzige offene Frage ist, was passiert, wenn Sie für einen vorgesehenen Zeitraum von höchstens 30 Tagen abreisen und nicht wie geplant zurückkehren. Es wäre für mich nicht glaubwürdig zu spekulieren, was genau passiert, aber ich denke, es besteht kein Zweifel, dass Sie Ihren Sponsor informieren müssen (vergleiche die Abwesenheitsmitteilung : "Ich werde ISSS und meine Abteilung informieren, wenn sich mein Zeitplan ändert.") und dass der J-2 abreisen muss, sobald Ihr Sponsor feststellt, dass Ihr Aufenthalt 30 Tage überschreitet. Ich weiß nicht, ob das für sie als Überbleibsel gilt; noch ob sich dies auf Ihre Fähigkeit auswirkt, in das Programm zurückzukehren, wenn Sie in Frankreich keine Arbeit finden.
Beachten Sie, dass Sie planen, "einige Monate in [Ihrem] Heimatland für Vorstellungsgespräche und Urlaub zu verbringen (und dabei [Ihren] legalen J-1-Status beizubehalten)". Dies würde bedeuten, Ihren Sponsor davon zu überzeugen, dass Ihre Abwesenheit programmbezogen ist (vergleichen Sie erneut diese Abwesenheitsmitteilung ). Wenn Sie dies nicht tun, besteht die Möglichkeit, dass sie Ihr J-1-Programm beenden , was bedeutet, dass Sie und der J-2 möglicherweise sofort, aber sicher ohne eine 30-tägige Nachfrist (die Sie nur erhalten) abreisen müssen wenn Sie das Programm abschließen ).
Haftungsausschluss
Bitte beachten Sie : Es ist unklar, wie der Status eines abhängigen Visuminhabers beeinflusst wird, wenn der abhängige in den USA bleibt, wenn der Hauptvisuminhaber vorübergehend in den USA abwesend ist. Es wird empfohlen, dass der J-2 nicht in den USA bleibt, wenn der J-1 fehlt länger als 30 Tage.
Selbst Personen mit fundierten Meinungen (wie die des jeweiligen internationalen Büros) kennen möglicherweise nicht die genaue Antwort.