Ryanair (und mehrere andere Billigfluggesellschaften) verlangen, dass Nicht-EU- / EWR-Bürger ihren Reisepass für eine Visakontrolle am Gepäckschalter vorlegen:
Unabhängig von den Visabestimmungen eines Passagiers müssen alle Nicht-EU- / EWR-Bürger ihre Reisedokumente am Ryanair Visa / Document Check Desk überprüfen und abstempeln lassen, bevor sie die Flughafensicherheit durchlaufen.
Dies scheint jedoch im Widerspruch zur EU- Verordnung über Fluggastrechte zu stehen , in der nur die folgenden Gründe für die Verweigerung des Einsteigens aufgeführt sind:
Absatz 1 gilt unter der Bedingung, dass die Fluggäste:
(a) eine bestätigte Reservierung für den betreffenden Flug haben und sich - außer im Falle einer in Artikel 5 genannten Stornierung - zum Check-in vorlegen
- wie vereinbart und zum angegebenen Zeitpunkt im Voraus und schriftlich (auch auf elektronischem Wege) durch das Luftfahrtunternehmen, den Reiseveranstalter oder ein autorisiertes Reisebüro;
Solange ich mich zum angegebenen Zeitpunkt am Gate (mit Reisepass und gültigem Visum) präsentiere, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, mir entweder das Einsteigen oder Stornieren meiner Buchung zu gestatten und eine Entschädigung gemäß den EU-Passagierrechten zu gewähren?
Wie @Moo in seiner Antwort erwähnt hat, kann mir auch das Boarding verweigert werden für:
Gründe für Gesundheit, Sicherheit oder unzureichende Reisedokumentation
Aber wenn ich einen Reisepass und ein gültiges Visum habe, ist meine Reisedokumentation "unzureichend"?