Antworten:
Ja, es ist möglich, solange sich die Visadaten nicht überschneiden. Wenn Ihr Visum beispielsweise bis zum 31. Dezember gültig ist, sollten Sie ab dem 1. Januar ein neues Visum beantragen. Das Handbuch für die Bearbeitung von Visumanträgen und die Änderung von ausgestellten Visa erwähnt:
Beispiel: Ein marokkanischer Anwalt, der eine NRO zur Gleichstellung der Geschlechter vertritt und häufig an Sitzungen in verschiedenen Mitgliedstaaten teilnimmt, verfügt über ein Visum für die mehrfache Einreise, das am 31.5. Abläuft. Sie beantragt am 15.4. Ein neues Visum.
Wenn ein neues Visum ausgestellt wird, sollte es ab 1.6 gültig sein. und in einem solchen Fall wäre der Visuminhaber berechtigt, auf der Grundlage des ersten Visums, das während des Aufenthalts abläuft, in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen und auf der Grundlage des neuen Visums abzureisen.
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines neuen Visums sind dieselben wie für Ihr vorheriges, obwohl Sie sich je nach Ihrer bisherigen Reisegeschichte möglicherweise für ein Visum für die mehrfache Einreise qualifizieren.
Ja, Sie können, wenn Ihre Reise in drei Monaten oder weniger beginnt. Angenommen, Sie haben ein Visum für die mehrfache Einreise, das länger als sechs Monate gültig ist, können Sie sogar bis zu drei Monate vor dem Ablaufdatum Ihres aktuellen Visums beantragen (im Gegensatz zu drei Monaten vor Ihrer nächsten Reise). Dies ergibt sich aus Artikel 9 des Schengen-Visa-Codes :
Anträge sind spätestens drei Monate vor Beginn des geplanten Besuchs einzureichen. Inhaber eines Visums für die mehrfache Einreise können den Antrag vor Ablauf des Visums stellen, das für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gültig ist.