Antworten:
Das musst du nicht.
Eine große Mehrheit ( etwa 98 Prozent ) der Besuchervisa für die USA wird als kombiniertes B-1 / B-2 ausgestellt, unabhängig davon, ob der Antragsteller im Antrag Geschäft oder Tourismus angegeben hat.
Wenn Sie am Ende nur ein B-1-Visum erhalten, liegt dies daran, dass Ihr Antrag unter bestimmten Umständen Anlass gibt , die eingeschränkte Art des Visums absichtlich auszuwählen. In diesem Fall wäre ein Antrag auf ein kombiniertes B-1 / B-2-Visum wahrscheinlich sowieso nicht erfolgreich gewesen.
Beachten Sie, dass wenn Sie eine einzelne Reise haben , die geschäftliche und touristische Aktivitäten kombiniert, dies auch mit einem reinen B-1-Visum zulässig ist. Es gibt keine B-1 / B-2 Einwanderung kombiniert Status sowieso, also Geschäftsreisende auf einem B-1 / B-2 Visum anreisen , wird zugelassen in B-1 - Status. Und selbst die Einwanderungspolizei verlangt nicht, dass Geschäftsreisende sich während ihrer Reise nicht amüsieren.
Sie müssen keinen Antrag auf Änderung Ihres Nichteinwanderungsstatus stellen, wenn Sie aus geschäftlichen Gründen (B-1-Visakategorie) in die USA zugelassen wurden und vor Ablauf Ihres autorisierten Aufenthalts zum Vergnügen bleiben möchten.
Die einzige Situation, in der Sie speziell ein B-1 / B-2-Visum benötigen, ist, wenn Sie dasselbe Visum für verschiedene Reisen verwenden möchten , von denen einige geschäftlich und andere rein touristisch sind.