Auf der Website der Europäischen Kommission wird Folgendes erwähnt:
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land in die EU einreisen, können Waren ohne kommerziellen Charakter in Ihrem persönlichen Gepäck innerhalb der folgenden Grenzen zoll-, mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerfrei eingeführt werden:
...
Andere Waren (einschließlich Parfüm, Kaffee, Tee, elektronische Geräte usw.):
Bis zu einem Wert von 430 € für Flug- und Seereisende
Allerdings tragen heutzutage viele Menschen Elektronik von beträchtlichem Wert. Ein neuer Laptop kann leicht über 1500 EUR kosten und ein neues Telefon kostet oft rund 500 EUR. Fügen Sie Uhren, kleine Schmuckstücke, Parfums usw. hinzu, und Sie können leicht Waren im Wert von 3000 EUR erhalten, wenn Sie auf einen EU-Flughafen fliegen. Selbst unter Berücksichtigung der möglichen Abwertung von Waren nach längerem Gebrauch bin ich mir ziemlich sicher, dass ein erheblicher Prozentsatz der Reisenden die Grenze von 430 EUR verletzt.
Wie lauten die genauen Regeln für die vorübergehende Einfuhr persönlicher Gegenstände durch Touristen, die in die EU einreisen?
Ich gehe davon aus, dass es eine Art Ausnahme für Nichtansässige gibt, aber ich kann sie nicht auf den offiziellen Seiten der EU finden. Wenn nicht, sollen sich die Leute technisch beim Roten Zoll melden und ihre Laptops und Telefone deklarieren?