Wie der Titel erklärt, frage ich mich, ob es jemandem möglich ist, mit einem abgelaufenen Langzeitvisum und einer Quittung für eine erste Aufenthaltserlaubnis nach Frankreich zurückzukehren. Das Visum ist ein Wissenschaftlervisum.
Wie der Titel erklärt, frage ich mich, ob es jemandem möglich ist, mit einem abgelaufenen Langzeitvisum und einer Quittung für eine erste Aufenthaltserlaubnis nach Frankreich zurückzukehren. Das Visum ist ein Wissenschaftlervisum.
Antworten:
Diese Quittung ( récépissé ) ist kein gültiges Dokument für die Wiedereinreise nach Frankreich. Ich bin mir nicht sicher, was in der Praxis passieren würde, wenn Sie in ein anderes Schengen-Land reisen. Wenn Sie jedoch den Schengen-Raum verlassen, wird Ihnen bei Ihrer Rückkehr möglicherweise die Einreise verweigert und Sie müssen den gesamten Prozess (Visumantrag usw.) von Grund auf neu starten vom Ausland.
Es hängt davon ab, wohin Sie gehen ... Wenn Sie in ein Land innerhalb des Schengen-Raums gehen, besteht eine gute Wahrscheinlichkeit, dass Sie kein Problem haben, zurückzukehren, da die Grenzkontrollen ziemlich zufällig sind. Wenn es darum geht, den Schengen-Raum zu verlassen und wieder dorthin zurückzukehren, wird es wahrscheinlich komplexer, da dann das Visum überprüft wird ...