Die kurze Antwort lautet: Es scheint, dass Sie in Ordnung sind.
Es ist schwierig, das Gegenteil zu beweisen, da die Gültigkeit dieses Dokuments an keiner Stelle detailliert ist.
Bei der Durchsuchung von EU-Botschaftswebsites und EU-Rechtsdokumenten geben alle an , das Dokument anzuerkennen , aber nur wenige geben an, welche Gültigkeit für den Fall akzeptiert wird, dass Sie kein Visum benötigen. Dänemark kümmert sich zum Beispiel nur darum, dass Sie einen legalen Wohnsitz in Malta haben. Italien betrachtet dies als einen Reisepass.
23. Inhaber gültiger Reisedokumente, die nach dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über den Status von Staatenlosen ausgestellt wurden, sofern das Reisedokument von einem der EU- / Schengen-Staaten ausgestellt wurde
Inhaber gültiger Reisedokumente, die gemäß dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über den Status von Staatenlosen ausgestellt wurden, können ohne Visum nach Dänemark einreisen, sofern das Reisedokument von einem der EU- / Schengen-Staaten ausgestellt wurde und der Inhaber ist einen rechtmäßigen Wohnsitz in dem EU- / Schengen-Staat, der das Reisedokument ausgestellt hat.
Belgien erwähnt, dass es nur gültig sein muss.
Bedingung: Es liegt ein Dokument vor, das die Gültigkeitsdauer, die Konformitätserklärung und die [...] Konvention vom 28. Juni 1951 in Bezug auf das Statut des Refugiés [...] bestätigt. Die Reisedokumente sind für die Autorisierung der Rücksendung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Suffisament Longue bestimmt.
Gemäß dem Übereinkommen von 1951 garantiert Ihnen das Reisedokument das Recht, während der gesamten Gültigkeitsdauer in das ausstellende Land, in diesem Fall nach Malta, zurückzukehren.
Absatz 13 (
1) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, dass der Inhaber eines von ihm gemäß Artikel 28 dieses Übereinkommens ausgestellten Reisedokuments während seiner Gültigkeitsdauer jederzeit wieder in sein Hoheitsgebiet zugelassen wird .