Inhaber des Reisedokuments des Übereinkommens von 1951, das von einem EU-Land ausgestellt wurde


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Ich bin Inhaber des Reisedokuments der UN-Konvention von 1951, das von Malta - einem EU-Land - ausgestellt wurde. Ich bin seit vielen Jahren im Schengen-Raum unterwegs. In einer Woche fahre ich für eine Woche nach Dänemark und im August auch für eine Woche nach Spanien. Mein Kongress-Reisedokument läuft jedoch Ende Oktober aus.

Ich habe online recherchiert und weiß, dass es als EU-Bürger in Ordnung ist, in ein anderes Schengen-Land zu reisen, solange der Reisepass noch bis zum letzten Tag gültig ist (es gilt keine 3/6-Monats-Regel). Ich weiß jedoch nicht, ob dies auch für ein von einem EU-Land ausgestelltes Reisedokument gilt.

Gibt es da draußen einen Experten, der mir bitte eine endgültige Antwort geben kann?


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Meinen Sie damit, dass Ihr Reisedokument von 1951 abläuft oder dass Sie einen Reisepass besitzen, der abläuft?
Calchas

Für einen Flüchtling ein Reisedokument aus dem Jahr 1951 = Reisepass. Es läuft normalerweise nach ein paar Jahren ab, dann erneuere ich es. Dieses Mal läuft es Ende Oktober 2016 ab.
eu_traveller

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Es ist ein Fehler, diese beiden Begriffe zu verschmelzen. Ein UN-Reisedokument ist kein Reisepass, auch wenn Sie es wie einen verwenden. Es gibt einen technischen Unterschied.
Calchas

OK sicher. Das ist jedoch nicht meine Frage.
eu_traveller

Wir wissen genau, was die Kongressreisedokumente sind. Aus diesem Grund haben Sie die Warnung erhalten, es nicht mit einem Reisepass zu verwechseln.
Michael Hampton

Antworten:


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Die kurze Antwort lautet: Es scheint, dass Sie in Ordnung sind.

Es ist schwierig, das Gegenteil zu beweisen, da die Gültigkeit dieses Dokuments an keiner Stelle detailliert ist.

Bei der Durchsuchung von EU-Botschaftswebsites und EU-Rechtsdokumenten geben alle an , das Dokument anzuerkennen , aber nur wenige geben an, welche Gültigkeit für den Fall akzeptiert wird, dass Sie kein Visum benötigen. Dänemark kümmert sich zum Beispiel nur darum, dass Sie einen legalen Wohnsitz in Malta haben. Italien betrachtet dies als einen Reisepass.

23. Inhaber gültiger Reisedokumente, die nach dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über den Status von Staatenlosen ausgestellt wurden, sofern das Reisedokument von einem der EU- / Schengen-Staaten ausgestellt wurde

Inhaber gültiger Reisedokumente, die gemäß dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über den Status von Staatenlosen ausgestellt wurden, können ohne Visum nach Dänemark einreisen, sofern das Reisedokument von einem der EU- / Schengen-Staaten ausgestellt wurde und der Inhaber ist einen rechtmäßigen Wohnsitz in dem EU- / Schengen-Staat, der das Reisedokument ausgestellt hat.

Belgien erwähnt, dass es nur gültig sein muss.

Bedingung: Es liegt ein Dokument vor, das die Gültigkeitsdauer, die Konformitätserklärung und die [...] Konvention vom 28. Juni 1951 in Bezug auf das Statut des Refugiés [...] bestätigt. Die Reisedokumente sind für die Autorisierung der Rücksendung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Suffisament Longue bestimmt.

Gemäß dem Übereinkommen von 1951 garantiert Ihnen das Reisedokument das Recht, während der gesamten Gültigkeitsdauer in das ausstellende Land, in diesem Fall nach Malta, zurückzukehren.

Absatz 13 (
1) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, dass der Inhaber eines von ihm gemäß Artikel 28 dieses Übereinkommens ausgestellten Reisedokuments während seiner Gültigkeitsdauer jederzeit wieder in sein Hoheitsgebiet zugelassen wird .

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