Kann ich nach den EU-Vorschriften eine Entschädigung erhalten, wenn sich mein Flug um mehr als 3 Stunden verspätet hat, ich ihn aber nicht bestiegen habe?


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Vueling hat derzeit Probleme mit dem Flughafen Barcelona , da sich viele Flüge um mehrere Stunden verzögern. Angenommen, ich bin am Flughafen und mein Flug hat mit Sicherheit eine Verspätung von mehr als 3 Stunden. Kann ich einfach einen weiteren Flug buchen und später eine Entschädigung beantragen?

Laut der Passagierrechtsseite der EU :

Wenn Ihnen das Einsteigen verweigert wird, Ihr Flug storniert wird oder Sie mehr als 3 Stunden später an dem auf Ihrem Ticket angegebenen Endziel ankommen , haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 - 600 EUR, abhängig von der Flugentfernung .

Es ist jedoch nicht klar, ob ich tatsächlich einsteigen muss oder ob es ausreicht, nur ein Ticket zu haben. Ich nehme an, dass es möglich wäre, mit Vertretern von Vueling am Flughafen zu verhandeln, aber ich würde lieber nicht in der unvermeidlichen 100-Personen-Schlange zu ihrem Schalter warten, wenn ich von EU-Recht erfasst werde.


Beachten Sie, dass Sie bei Verspätung Ihres Fluges um mindestens fünf Stunden (nicht drei) die Erstattung innerhalb von sieben Tagen nach dem nicht erfolgten Teil der Reise beantragen können. Wenn Sie also einen anderen Flug buchen und die Verspätung lang genug ist, könnten Sie zumindest das bekommen.
Entspannt

Laut der Seite, auf die Sie verlinken, bietet Vueling bereits Rückerstattungen an. Die Entschädigung der EU261 hängt jedoch von den Umständen der Verzögerung ab und davon, ob Umstände vorliegen, auf die sie keinen Einfluss haben. Es ist nicht klar, was die Ursache für die Verzögerung ist.
Berwyn

@Berwyn Ich bin mir sicher, dass ich am Flughafen mit Vueling feilschen könnte, aber ich habe auf dem Weg dorthin eine riesige Schlange an ihrem Schalter gesehen und es wäre mir lieber, wenn ich es später per E-Mail lösen könnte.
JonathanReez

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Nachricht sie über Twitter?
Berwyn

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@BurhanKhalid Vueling Da es sich bei BurhanKhalid Vueling um eine Billigfluggesellschaft handelt, ist die EU-Entschädigung möglicherweise höher als der ursprüngliche Tarif. Es ist ziemlich klar, dass eine vollständige Rückerstattung möglich ist, aber das ist nicht die Frage.
Entspannt

Antworten:


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Artikel 5 oder die EU-Verordnung 261/2004 lautet (mein Schwerpunkt):

  1. Im Falle der Annullierung eines Fluges müssen die betroffenen Passagiere:

a) Unterstützung durch das ausführende Luftfahrtunternehmen gemäß Artikel 8 angeboten werden; und

b) Unterstützung durch das ausführende Luftfahrtunternehmen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 9 Absatz 2 sowie im Falle einer Umleitung, wenn die zumutbare Abflugzeit des neuen Fluges liegt mindestens einen Tag nach dem Abflug, wie er für den annullierten Flug geplant war, die in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c genannte Unterstützung; und

c) Anspruch auf Entschädigung durch das ausführende Luftfahrtunternehmen gemäß Artikel 7 haben, es sei denn,

[…]

Artikel 8 enthält Bestimmungen, nach denen Sie unter anderem innerhalb von 7 Tagen eine Rückerstattung erhalten, wenn Ihr Flug storniert wurde und Sie sich dafür entscheiden, die Fluggesellschaft nicht um eine Umleitung zu bitten. Artikel 5 impliziert eindeutig, dass Sie diese und die Entschädigung erhalten sollten (zumindest wenn die Bedingungen zur Ablehnung der Entschädigung nicht zutreffen und insbesondere wenn die Stornierung nicht auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, einschließlich Streiks und Luftangriffen Verkehrssteuerungsentscheidungen).

Ein bisschen haarig wird es, wenn die Vorstellungen, dass Sie eine Entschädigung für eine dreistündige Verspätung erhalten sollten, in der Verordnung nicht enthalten sind. Ursprünglich umfasste es nur annullierte Flüge, die Ihre Frage strittig machen würden.

Der Grund, warum die EU-Website etwas anderes angibt, ist, dass dies aufgrund der Rechtsprechung (und insbesondere in den Rechtssachen C-402/07 und C-432/07) auf Flüge mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden ausgeweitet wurde. Die Entscheidung selbst ist wie folgt:

  1. Artikel 2 Absätze 1, 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Entschädigung und Unterstützung der Fluggäste bei Nichtbeförderung und bei Annullierung oder längerer Nichtbeförderung Die Verspätung von Flügen und die Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 sind dahingehend auszulegen, dass ein Flug, der unabhängig von der Dauer der Verspätung verspätet ist, auch wenn er lang ist, nicht als annulliert angesehen werden kann, wenn sich der Flug befindet gemäß der ursprünglichen Planung des Luftfahrtunternehmens betrieben.

  2. Die Art. 5, 6 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004 sind dahingehend auszulegen, dass Fluggäste, deren Flüge Verspätungen aufweisen, im Sinne des Anspruchs auf Entschädigung als Fluggäste behandelt werden können, deren Flüge annulliert wurden, und sich daher auf sie verlassen können über das in Artikel 7 der Verordnung festgelegte Recht auf Entschädigung, wenn sie aufgrund einer Flugverspätung einen Zeitverlust von mindestens drei Stunden erleiden, dh wenn sie drei Stunden oder mehr an ihrem endgültigen Bestimmungsort ankommen nach der ursprünglich vom Luftfahrtunternehmen festgelegten Ankunftszeit. Eine solche Verspätung berechtigt jedoch nicht zur Entschädigung, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die lange Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können.

  3. Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 ist dahin auszulegen, dass ein technisches Problem in einem Luftfahrzeug, das zur Annullierung oder Verspätung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff der „außergewöhnlichen Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung fällt , es sei denn, dieses Problem beruht auf Ereignissen, die ihrer Natur oder ihrem Ursprung nach nicht der normalen Ausübung der Tätigkeit des betreffenden Luftfahrtunternehmens zuzuschreiben sind und außerhalb seiner tatsächlichen Kontrolle liegen.

Ich bin mir nicht sicher, ob Sie meiner Interpretation vertrauen sollten, und es gab eine Handvoll anderer Entscheidungen zu diesem Thema, aber der Text scheint darauf hinzudeuten, dass Sie nicht Artikel 5, sondern nur Artikel 7 („für die Zwecke des Antrags“) in Anspruch nehmen können des Rechts auf Entschädigung “). Die Kläger im ursprünglichen Fall haben alle ihre Reise mit der Fluggesellschaft abgeschlossen (dh sie wurden umgeleitet und nicht erstattet). Da dies in der Verordnung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, scheint es auf jeden Fall so, als ob Sie etwas unsicher wären, eine Entschädigung zu verlangen.


Und natürlich, wenn die Verspätung außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, ist es fraglich, ob Sie in den Flug einsteigen oder nicht, da die Regelung definitiv nicht gilt. Ich würde davon ausgehen, dass ein Streik in Frankreich außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, wenn dies tatsächlich die Ursache für die Verzögerungen ist. Andererseits könnten Sie argumentieren, dass ein Streik im Zusammenhang mit dem Transit in Frankreich nicht wirklich außergewöhnlich ist.
Reirab

@reirab Technisch gilt die Vorschrift, nur Artikel 7 nicht. Aber ich habe gerade festgestellt, dass Streiks und Flugsicherungsentscheidungen ausdrücklich als außergewöhnliche Umstände in der Motivation vor der Verordnung erwähnt werden. Ich habe die Antwort bearbeitet, um dies hervorzuheben, danke!
Entspannt

@Entspannt ja, ich fürchte, Vueling würde behaupten, dass Probleme in Barcelona durch Streiks in Frankreich verursacht werden ...
JonathanReez
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