Mir wurde ein überlappendes Schengen-Visum ausgestellt. Gibt es ein Problem?


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Ich habe vom 21. Juli 2015 bis zum 20. Juli 2016 ein von Belgien ausgestelltes gebrauchtes Schengen-Visum . Ich habe kürzlich ein Schengen-Visum aus Deutschland beantragt und vom 19. Juli 2016 bis zum 18. Juli 2017 ein Visum erhalten . Wie Sie sehen können, gibt es eine Überschneidung vom 19. und 20. Juni. Würde dies auf Reisen zu Problemen führen? Die Agenten von VFS versicherten mir, dass dies kein Problem sei, aber kann jemand dies bitte bestätigen?


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Nun, "jeder weiß", dass solche überlappenden Visa nicht einmal ausgestellt werden können. Trotz anhaltender Suche im einschlägigen EU-Recht konnte ich jedoch keine offizielle Regel finden, die dies besagt. Vielleicht ist es nicht so absolut, wie wir es uns gesagt haben?
Hmakholm verließ Monica

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Da das alte Visum bereits abgelaufen ist, sehe ich kein mögliches Problem.
Michael Hampton

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@MichaelHampton Es gibt eine Erwähnung im Handbuch für die Bearbeitung von Visa: ec.europa.eu/home-affairs/policies/borders/docs/… ("Die Gültigkeit des neuen Visums muss das aktuelle Visum ergänzen"). Es gibt jedoch keine solche Klausel im einschlägigen Gesetz: eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/…
JonathanReez

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@HenningMakholm Ich nehme an, es ist eine allgemeine Empfehlung für die Konsulate, keine gesetzliche Regel. Daher kann OP auf keinen Fall in Schwierigkeiten geraten.
JonathanReez

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@chx - Sie können Besuchervisa für mehrere Einreisen für einen Zeitraum von einem Jahr oder länger erhalten. Nur jeder Aufenthalt muss 90/180
CMaster

Antworten:


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Wie @HenningMakholm erwähnt, ist die Überzeugung, dass es illegal oder unmöglich ist , zwei überlappende Visa zu haben, irreführend. Der Visa Code (EU-Hauptgesetz über den Schengen-Raum) erwähnt nichts über sich überschneidende Visa. Das Handbuch zur Bearbeitung von Visumanträgen enthält jedoch folgende Empfehlung:

Ein Inhaber eines Visums für die mehrfache Einreise kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des derzeit gehaltenen Visums ein neues Visum beantragen. Die Gültigkeit des neuen Visums muss jedoch das derzeitige Visum ergänzen, dh eine Person kann nicht zwei einheitliche Visa besitzen, die für denselben Zeitraum gültig sind.

Beachten Sie, dass die Regel für das Konsulat gilt , nicht für den Antragsteller . Daher können Sie nicht für den Fehler des Konsulats bei der korrekten Ausstellung des Visums verantwortlich gemacht werden. Da das vorherige Visum bereits abgelaufen ist, sollten Sie an der Grenze keine Probleme haben.

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