Pet Travel: Großbritannien nach Rumänien mit dem Auto


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Ich habe einen Roadtrip im Juli geplant (England - Frankreich - Belgien - Niederlande - Deutschland - Österreich - Ungarn - Rumänien und zurück), auf dem ich unsere drei Hunde mitnehmen werde, aber ich frage mich, ob es spezielle Einreisebestimmungen für die gibt Hunde in eines der oben aufgeführten Länder einreisen? Meine Hunde erfüllen bereits die Impfanforderungen für Reisepässe, Mikrochips und Tollwut, und ich bin mir bewusst, dass sie mindestens 24 Stunden und höchstens 5 Tage vor der Einreise nach Großbritannien gegen Bandwürmer behandelt werden müssen. Aber haben die anderen aufgeführten Länder andere Anforderungen? Ich habe etwas über ein Formular zur Erklärung des nichtkommerziellen Verkehrs gelesen, aber muss ich dieses auch ausfüllen?

Antworten:


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Zum Zeitpunkt des Schreibens sind alle von Ihnen aufgelisteten Länder (Großbritannien - Frankreich - Belgien - Niederlande - Deutschland - Österreich - Ungarn - Rumänien) Teil der EU . Dies bedeutet, dass die Vorschriften für das Reisen mit Haustieren unter ihnen einheitlich sind.

Da Sie mit weniger als 5 Tieren reisen, müssen Sie die EU-Vorschriften für nichtkommerzielle Bewegungen befolgen . Daher müssen Sie kein Formular für die Erklärung des nichtkommerziellen Transports ausfüllen. Zur Information heißt es in den EU-Vorschriften:

Nichtkommerzielle Bewegung innerhalb der EU

Bedingungen

Um aus einem anderen Mitgliedstaat in einen Mitgliedstaat versetzt zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Kennzeichnung - Das Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) muss durch Implantation eines Transponders gekennzeichnet werden (siehe technische Spezifikationen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 576/2013).

Impfung gegen Tollwut - Das Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) muss von einem zugelassenen Tierarzt gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 wie folgt gegen Tollwut geimpft werden:

  • Das Tier war zum Zeitpunkt der Impfstoffverabreichung mindestens 12 Wochen alt.
  • Das Datum der Verabreichung des Impfstoffs liegt nicht vor dem Datum der Markierung oder Ablesung des Transponders.
  • Die Gültigkeitsdauer der Impfung beginnt mindestens 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls für die Erstimpfung, und jede nachfolgende Impfung wurde innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorhergehenden Impfung durchgeführt.

Behandlung gegen Echinococcus multilocularis - Das Haustier (nur Hund) muss vor der Einreise nach Finnland, Irland, Malta oder dem Vereinigten Königreich oder Norwegen gemäß der von der Kommission delegierten Verordnung (EU) Nr. 1152/2011 gegen den Parasiten Echinococcus multilocularis behandelt werden , wie folgt:

  • Die Behandlung muss von einem Tierarzt innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als 120 Stunden und mindestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der geplanten Einreise durchgeführt werden
  • Die Behandlung muss vom behandelnden Tierarzt im entsprechenden Abschnitt des Reisepasses bestätigt werden

Reisepass und Erklärung - Das Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) muss begleitet sein von:

  • einen Reisepass (siehe Modell in Teil 1 von Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission)
    • von einem autorisierten Tierarzt ausgefüllt und ausgestellt
    • Dokumentation des vom Transponder oder der Tätowierung angezeigten alphanumerischen Codes, der Einzelheiten der Tollwutimpfung und gegebenenfalls der Einzelheiten der Behandlung gegen Echinococcus multilocularis.
  • eine vom Eigentümer unterzeichnete schriftliche Erklärung für den Fall, dass die Bewegung des Tieres unter der Verantwortung einer natürlichen Person durchgeführt wird, die vom Eigentümer eine schriftliche Genehmigung zur Durchführung der nichtkommerziellen Bewegung des Tieres im Namen des Tieres hat Eigentümer und innerhalb von nicht mehr als fünf Tagen nach dem Umzug des Eigentümers.

Ausnahmen

In Bezug auf die Anzahl der bewegten Heimtiere - Wenn Heimtiere (Hunde, Katzen oder Frettchen) in einer Anzahl von mehr als fünf Tieren bewegt werden und die Bedingungen für eine Abweichung nicht erfüllt sind, müssen die Tiere die für den Handel geltenden Tiergesundheitsbedingungen einhalten Die Union.

In Bezug auf die Kennzeichnung - Die Mitgliedstaaten genehmigen die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen in ihrem Hoheitsgebiet, die mit einem gut lesbaren Tattoo gekennzeichnet sind, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angewendet werden.

In Bezug auf die Tollwutimpfung - Die Mitgliedstaaten können die Verbringung von jungen Hunden, Katzen und Frettchen in ihr Hoheitsgebiet genehmigen, die jünger als 12 Wochen sind und keine Tollwutimpfung erhalten haben oder zwischen 12 und 16 Wochen alt sind und eine erhalten haben Anti-Tollwut-Impfung, aber seit Abschluss des Impfprotokolls für die Erstimpfung gegen Tollwut sind keine 21 Tage vergangen.

In diesem Fall müssen die Tiere entweder begleitet sein von:

  • eine dem Reisepass beigefügte Erklärung des Eigentümers (erstellt nach dem in Anhang I Teil 1 der Verordnung (EU) Nr. 577/2013 dargelegten Modell), aus der hervorgeht, dass die Tiere von der Geburt bis zum Zeitpunkt des Versands keine hatten Kontakt mit Wildtieren von Arten, die anfällig für Tollwut sind, oder
  • ihre Mutter, von der sie noch abhängig sind, und aus dem Pass ihrer Mutter kann festgestellt werden, dass die Mutter vor ihrer Geburt eine gültige Tollwutimpfung erhalten hat.

In Bezug auf die Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis - Hunde, die sich direkt zwischen Finnland, Irland, Malta oder dem Vereinigten Königreich bewegen, sind von der Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis ausgenommen.

In Bezug auf den Reisepass - Die Einfuhr eines Haustiers (Hund, Katze oder Frettchen) aus einem anderen Mitgliedstaat in einen Mitgliedstaat mit einem Gesundheitszeugnis ist zulässig, wenn es im Rahmen der Gültigkeit dieses Dokuments durchgeführt wird.

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