Zusammenfassend sollte es Ihnen gut gehen, wenn der Akku Ihres Computers bis zu 160 Wh enthält. Aktuelle MacBook Pros (ab 2016) sollten unter 100 Wh liegen.
Bestimmungen für Passagiere [S. 12]
2.3.4.7 Lithiumbatteriebetriebene elektronische Geräte
Mit Lithiumbatterien betriebene elektronische Geräte dürfen mit Genehmigung des Betreibers wie folgt im Handgepäck mitgeführt werden:
[…]
B) tragbare elektronische Geräte (wie Kameras, Laptop-Computer, Camcorder) mit Lithiumionenbatterien wie folgt:
1. Lithiumionenbatterien mit einer Wattstundenleistung von mehr als 100 Wh, jedoch nicht mehr als 160 Wh ;
2. Batterien müssen von einem Typ sein, der den Anforderungen des UN-Handbuchs für Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 entspricht.
2.3.5.9 Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte), die Batterien enthalten
2.3.5.9.1 Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte) (z. B. Uhren, Rechenmaschinen, Kameras, Mobiltelefone, Laptop-Computer, Camcorder usw.), die Batterien enthalten, wenn sie von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden im Handgepäck mitgeführt werden. Ersatzbatterien müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden, indem sie in der Originalverpackung des Einzelhändlers aufbewahrt oder auf andere Weise isoliert werden, z. B. indem freiliegende Kontakte abgeklebt werden oder jede Batterie in einer separaten Plastiktüte oder Schutzhülle aufbewahrt und nur im Handgepäck befördert wird . Darüber hinaus unterliegen Lithiumbatterien den folgenden Bedingungen:
a) Jede eingebaute Batterie oder Ersatzbatterie darf Folgendes nicht überschreiten:
1. bei Lithiummetall- oder Lithiumlegierungsbatterien einen Lithiumgehalt von nicht mehr als 2 g; oder
2. für Lithium-Ionen-Batterien eine Wattstundenleistung von nicht mehr als 100 Wh.
[…]
Es ist auch vorgesehen, mit Zustimmung der Fluggesellschaft, für größere Lithium - Ionen - Batterien mit einer Wattstunde von über 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh in Ausrüstung und nicht mehr als zwei Ersatz Lithium - Ionen - Batterien , wie in Unterabsatz 2.3.3.2 wie folgt:
2.3.3.2 Lithium-Ionen-Batterien, die eine Wattstundenzahl von 100 Wh bis 160 Wh überschreiten, dürfen als Ersatzbatterien im Handgepäck oder als Ausrüstung im aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck mitgeführt werden . Batterien müssen von einem Typ sein, der den Anforderungen des UN-Handbuchs für Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 entspricht. Pro Person dürfen maximal zwei einzeln geschützte Ersatzbatterien mitgeführt werden.