Ich habe einen Schengen-Visumantrag gestellt, bei dem meine beabsichtigte Aufenthaltsdauer 7 Tage beträgt.
Was könnte meine Gültigkeitsdauer für Visa 7 Tage oder 90 Tage sein?
Ich habe einen Schengen-Visumantrag gestellt, bei dem meine beabsichtigte Aufenthaltsdauer 7 Tage beträgt.
Was könnte meine Gültigkeitsdauer für Visa 7 Tage oder 90 Tage sein?
Antworten:
Nein, sie sind nicht gleich. Die Gültigkeitsdauer ist festgelegt, wann Sie Ihr Visum verwenden können, und die Aufenthaltsdauer bestimmt, wie lange Sie sich während dieser Gültigkeitsdauer im Schengen-Raum aufhalten können. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass die Gültigkeitsdauer länger als die Aufenthaltsdauer ist, sodass Sie ein wenig Flexibilität haben, um Ihre Reise zu verschieben oder voranzutreiben (aber nicht viel länger als ursprünglich geplant zu bleiben).
Das Gegenteil, eine Gültigkeitsdauer, die kürzer als die Aufenthaltsdauer ist, ist nicht sinnvoll (es ist nirgendwo ausdrücklich verboten, sollte aber nicht passieren), da Sie den Schengen-Raum vor Ablauf Ihres Visums verlassen müssen (oder sich einen anderen Titel sichern müssen, um zu bleiben ). Darüber hinaus sollte die Aufenthaltsdauer für ein reguläres Schengen-Visum höchstens 90 Tage betragen, die Gültigkeitsdauer kann jedoch viel länger sein (bis zu 5 Jahre).
Sie erhalten also möglicherweise ein Visum, das nur für die Daten gültig ist, die Sie auf dem Antrag angegeben haben, oder Glück und erhalten mehr als das, was Sie verlangt haben, aber es gibt keinen Grund für die Gültigkeitsdauer von 90 Tagen. Grundsätzlich sollten Sie ein Visum mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 7 Tagen über einen Zeitraum von zwei Wochen oder ähnliches erhalten (dies wird von der EU-Kommission empfohlen, auch wenn es den Konsulaten gesetzlich freigestellt ist, etwas anderes und die tatsächliche Praxis herauszugeben variiert von Ort zu Ort).
Die Aufenthaltsdauer gibt an, wie lange Sie im Schengen-Raum sagen möchten.
Die Gültigkeitsdauer des Visums ist das Datum, nach dem Ihr Visum für die Einreise oder den Aufenthalt im Schengen-Raum nicht mehr gültig ist.
Um Ihnen ein Beispiel zu geben; Sie beabsichtigen, Berlin für 2 Wochen zu besuchen - also 14 Tage ist Ihre Aufenthaltsdauer. Sie beantragen dies heute, am 7. Juni, in Ihrem Visumantrag.
Das Visum, das Sie am 17. Juni erhalten, läuft am 16. November ab. Die Dauer des Visums beträgt also 5 Monate, obwohl Ihre Aufenthaltsdauer nur 14 Tage beträgt.
Vorausgesetzt, Sie erhalten dieses Visum, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Mehrfacheinreise, sodass Sie es bis zum Ablauf des Visums erneut besuchen können.
Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage. Sie können diese nicht innerhalb von 180 Tagen wiederholen.
Das auf Ihrem Reisepass vermerkte Visum enthält sowohl die Aufenthaltsdauer als auch das Ablaufdatum.