Ich bin amerikanischer Staatsbürger und lebe seit 6 Monaten in Polen.
Ich kam am 1. März 2016 ohne Arbeitsvisum (dh auf Geschäftsreise) in Polen an. Die Zählung für meine Schengen-Tage begann.
Ich erhielt mein nationales Visum für Langzeitarbeit, um am 7. April 2016 im Konsulat in Chicago legal in Polen zu arbeiten, und kehrte dann am 10. April nach Polen zurück.
Das Arbeitsvisum läuft am 7. Juli ab. Ich beabsichtige, Europa bis zu meiner geplanten Abreise am 31. Juli zu bereisen.
Meine Frage lautet wie folgt: Da ich am 1. Februar in den Schengen-Raum eingereist bin und meinen Einreisestempel erhalten habe - muss ich den Schengen-Raum am 7. Juli verlassen und wieder betreten, um mich als Tourist im Schengen-Raum wieder zu etablieren?
Oder darf ich vom 7. bis 31. Juli im Schengen-Raum bleiben, ohne auszusteigen und wieder einzutreten - da ich bereits ab dem 1. Februar meinen Schengen-Einreisestempel habe?
Bitte beachten Sie: Der Schengener Grenzkodex besagt:
Aufenthaltszeiten, die im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums für einen längeren Aufenthalt genehmigt wurden, werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt.