Der Schengen Borders Code enthält mehrere relevante Dispositionen. Erstens sieht Artikel 4 dies vor
[…]
Abweichend von Absatz 1 können Ausnahmen von der Verpflichtung zum Überschreiten von Außengrenzen nur an Grenzübergangsstellen und während der festgelegten Öffnungszeiten zulässig sein:
a) im Zusammenhang mit Vergnügungsbooten oder Küstenfischerei;
[…]
Anhang VI enthält einige Einzelheiten dazu, wie dies in der Praxis funktionieren soll.
Vergnügungsbootfahren
3.2.5. Abweichend von den Artikeln 4 und 7 unterliegen Personen an Bord eines Vergnügungsboots, die von einem in einem Mitgliedstaat gelegenen Hafen kommen oder dort abfahren, keinen Grenzkontrollen und dürfen in einen Hafen einlaufen, der kein Grenzübergang ist.
Nach Einschätzung der Risiken einer illegalen Einwanderung, insbesondere wenn sich die Küste eines Drittlandes in unmittelbarer Nähe des Hoheitsgebiets des betreffenden Mitgliedstaats befindet, werden diese Personen überprüft und / oder eine physische Durchsuchung durchgeführt Vergnügungsboot durchgeführt werden.
3.2.6. Abweichend von Artikel 4 darf ein Vergnügungsboot aus einem Drittland ausnahmsweise in einen Hafen einlaufen, der kein Grenzübergang ist. In diesem Fall benachrichtigen die an Bord befindlichen Personen die Hafenbehörden, um zur Einfahrt in diesen Hafen berechtigt zu sein. Die Hafenbehörden wenden sich an die Behörden im nächstgelegenen Hafen, der als Grenzübergang ausgewiesen ist, um die Ankunft des Schiffes zu melden. Die Erklärung über die Fahrgäste erfolgt durch Einreichung der Personenliste an Bord bei den Hafenbehörden. Diese Liste wird den Grenzschutzbeamten spätestens bei ihrer Ankunft zur Verfügung gestellt.
Wenn das aus einem Drittland kommende Vergnügungsboot aus Gründen höherer Gewalt in einem anderen Hafen als einem Grenzübergang anlegen muss, wenden sich die Hafenbehörden ebenfalls an die Behörden im nächstgelegenen Hafen, der als Grenzübergang ausgewiesen ist, um sich zu melden die Anwesenheit des Schiffes.
3.2.7. Bei diesen Kontrollen ist ein Dokument einzureichen, das alle technischen Merkmale des Schiffes und die Namen der an Bord befindlichen Personen enthält. Eine Kopie dieses Dokuments ist den Behörden in den Ein- und Ausreisehäfen auszuhändigen. Solange sich das Schiff in den Hoheitsgewässern eines der Mitgliedstaaten befindet, wird eine Kopie dieses Dokuments in die Schiffspapiere aufgenommen.
Ich habe keine Erfahrung aus erster Hand damit und bin kein Rechtsberufler. Sie sollten dies alles mit einem Körnchen Salz zu sich nehmen, aber ich lese diese Regeln so, es sei denn, Sie haben in einem Hafen außerhalb des Schengen-Raums angerufen (" aus einem Drittland "), müssen Sie nichts tun. Die schwedischen Behörden könnten sich jedoch trotzdem auf den zweiten Absatz berufen, um eine Grenzkontrolle durchzuführen. Seien Sie also bereit, bei Bedarf alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.
noonsite.com bietet auch viele Informationen und insbesondere:
Yachten, die aus einem Schengen-Land (dh allen an die Ostsee angrenzenden Ländern mit Ausnahme von Russland) anreisen, müssen den Zoll bei der Ankunft in Schweden nicht benachrichtigen, wenn nichts zu deklarieren ist […]
Die schwedische Küstenwache empfiehlt, dass Schiffe, auch wenn dies nicht mehr unbedingt erforderlich ist, weiterhin im Voraus Angaben zu Besatzung und Passagieren machen.
Auf derselben Website finden Sie auch Kontaktdaten für Küstenwachenbüros, wenn Sie diese lieber direkt kontaktieren möchten, um eine offizielle Bestätigung zu erhalten, dass Sie tatsächlich ohne Formalitäten nach Schweden einreisen dürfen.