Derzeit ist gesetzlich festgelegt, dass " Coffeeshops " Cannabis nur an in den Niederlanden ansässige Personen verkaufen dürfen ( ingezetenencriterium ) und dies durch Vorlage eines Registrierungsnachweises bei einer niederländischen Gemeinde (zusammen mit einem gültigen Personalausweis) überprüfen können. Diese Regel hat das aufgegebene "Unkrautpass" -Konzept abgelöst und ist grundsätzlich bundesweit gültig.
Es ist jedoch Sache der Kommunen, diese neue Regel in ihre lokale "Coffee-Shop-Policy" zu integrieren und mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft abzustimmen, um sie durchzusetzen. Ab Mitte 2015 taten dies die meisten Kommunen in den Niederlanden, und Kommunen im Süden (die die Reform in erster Linie vorangetrieben haben) scheinen besonders aggressiv bei der Durchsetzung zu sein (ich habe Medienberichte über Polizeirazzien und Schließungen von Coffeeshops gesehen).
Aber Amsterdam hat es mit Sicherheit nicht getan, und verschiedene Presseberichte deuten darauf hin, dass es sich zunächst damit einverstanden erklärt hat, Coffeeshops zu schließen, die zu nahe an den Schulen liegen, um die neue Regel umzusetzen, und dann beschlossen hat, dies zu verschieben, während auf eine Gerichtsentscheidung gewartet wird. Der Justizminister gab auch bekannt (2012, als die neuen Regeln eingeführt wurden), dass das Ministerium nicht versuchen werde, die Aufenthaltsregel in Amsterdam selbst durchzusetzen, und nicht angeben könne, wann sie umgesetzt werden würde.
Praktischerweise können Sie in Amsterdam ab dem Frühjahr 2016 alles kaufen, was Sie möchten, und problemlos in den Räumlichkeiten rauchen, ohne Fragen zu stellen. Persönlich rauche ich nicht und kann natürlich nicht garantieren, dass jeder Laden Ihnen dient, aber das habe ich beobachtet, und ich kann mir nicht vorstellen, dass Läden Einkäufe einschränken würden, wenn die Gemeinde sie nicht dazu zwingt. In Den Haag (und, glaube ich, in Rotterdam und Utrecht) kann man als Tourist auch Unkraut kaufen, aber in Bezug auf andere Produkte wie Space Cakes sind sie tendenziell strenger.